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bei Schwarzfahren droht Abschiebung

Bustickets gibt’s nicht, bei Schwarzfahren droht Abschiebung

Dienstag, 19. August 2008. Von Stefan Aigner

Abschiebung in Regensburg: Um vier Uhr früh kommt der Bus zum Flughafen. Foto: Archiv

Ob sich das Regensburger Flüchtlingsforum tatsächlich eine andere Antwort erwartet hatte? In der Diskussion um kostenlose Bustickets für Flüchtlinge hatte sich das RFF an das Bayerische Justizministerium gewandt. 40,90 Euro Taschengeld – so viel Bargeld erhält ein Flüchtling ab dem 15. Lebensjahr pro Monat – reichten nicht aus, um notwendige Busfahrten bezahlen zu können, so die Argumentation des RFF. Eigentlich nachvollziehbar, sollte man meinen: Immerhin kostet ein Monatsticket beim RVV 38 Euro. Geantwortet hat nun das bayerische Sozialministerium. Dort vertritt man freilich die Auffassung, dass „der gesamte Bedarf zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes grundsätzlich durch die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG ) gedeckt“ sei. Also auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Weiter wird vom Sozialministerium die Auffassung vertreten, „dass wiederholtes Schwarzfahren zwar nicht zwangsläufig zu einer Aufenthaltsbeendigung führt, jedoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei Vorliegen einer besonderen Fallkonstellation eine solche Verurteilung zur Versagung des weiteren Aufenthalts in Deutschland führen kann“. Im Klartext: Bustickets kann sich ein Flüchtling nicht leisten, bei Schwarzfahren droht die Abschiebung.

Seit Inkrafttreten des AsylbLG – 1993 – sind die Leistungen für Flüchtlinge unverändert geblieben. Nach Auffassung des Gesetzgebers sollen sie das Existenzminimum garantiert werden. In Bayern gibt es Unterkunft, Essenspakete und besagte 40,90 Euro Taschengeld.

Fordern kostenlose Bustickets für Flüchtlinge: Richard Spieß und Irmgard Freihofer. Foto: Archiv
Voraussichtlich im September wird ein Antrag der Linken im Stadtrat behandelt. Die rund 200 Flüchtlinge im Stadtgebiet sollen die Busse kostenlos benutzen dürfen, so die Forderung. „Es ist zu bedenken, dass dies für die Stadt keine Kosten nach sich zieht“, schreiben die Stadträte Irmgard Freihofer und Richard Spieß. „Es braucht kein Bus extra zu fahren und es entsteht auch kein Einnahmeausfall, denn diese Menschen können sich keine Fahrkarte leisten.“ Unterstützung für diesen Antrag hat bereits die ödp signalisiert. Ablehnung kommt dagegen schon jetzt von den Freien Wählern. Fraktionschef Ludwig Artinger in einem Schreiben an das RFF: „Es kann nicht sein, dass die Kommunen bei jedem Mangel, für den der Bund oder das Land verantwortlich sind, in die Bresche springen.“ Und so wird die Verantwortung hin und her geschoben. Flüchtlinge sind eben keine Wähler.
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