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Fragenkatalog zum Einbürgerungstest

BMI veröffentlicht Fragenkatalog zum Einbürgerungstest



Schäubles Deutschlandtest ist fehlerhaft
Bei einigen Fragen, die der deutsche Innenminister Ausländern vorlegt, 
passen die vorgegebenen Antworten nicht
Kaum sind die Fragen für den neuen, deutschen Test 
zur Einbürgerung bekannt, gibt es Wirbel. Bei einigen Fragen, die Innenminister
Schäuble (CDU) Ausländern vorlegt, passen die vorgegebenen Antworten nicht.
 
Weiter unter:
 
http://derstandard.at/?url=/?id=3409226 
 
Siehe auch:
 
RZ-Kommentar: Was ist eigent­lich deutsch?
 
http://rhein-zeitung.de/on/08/07/09/news/r/fragen-kommentar.html?a 
Falsche Antworten in Schäubles Fragenkatalog
http://nachrichten.t-online.de/c/15/56/57/68/15565768.html 




Hessenspezifische Fragen

Das Bundesministerium des Innern hat heute den Fraktionen des Deutschen Bundestages den Entwurf der Verordnung zur Kenntnis zugeleitet, die ab dem 1. September 2008 einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest einführt. Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 hat das Bundesministerium des Innern ermächtigt,die Prüfungsmodalitäten des Einbürgerungstests und das Curriculum für den Einbürgerungskurs durch Rechtsverordnung ohne Parlamentsvorbehalt und ohne Beteiligung des Bundesrats zu regeln. Dies steht im Einklang mit dem Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“, auf das sich die Innenministerkonferenz am 31. Mai/01. Juni 2007 mit dem Bund verständigt hatte. Die Verordnung wird dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt und Anfang August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der „Gesamtkatalog der für den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest vorgesehenen Prüfungsfragen“ wird als Anlage zur Verordnung mit veröffentlicht. Dieser Fragenkatalog wurde neben den Bundestagsfraktionen auch den Bundesressorts und den Innenministerien und Senatskanzleien für Inneres der Länder übersandt und ist unter www.bmi.bund.de ab sofort abrufbar.

Die Fragen wurden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt Universität Berlin innerhalb eines Jahres entwickelt und in konkrete Prüfungsbögen mit je 33 Fragen umgesetzt. Grundlage für die Entwicklung war der im Curriculum für den ländereigenen Einbürgerungskurs detailliert nach Thema, Feinlernziele, Lerninhalte etc. beschriebene Lernstoff. Das dem Test vorausgesetzte Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens wird auch für die Einbürgerung gefordert. Die für die Zulassung als verbindliche Prüfungsbögen vorgesehenen Exemplare hat das IQB nach wissenschaftlichen Kriterien an verschiedenen Vergleichsgruppen unter Praxisbedingungen testen lassen. Diese waren Hauptschüler, Realschüler, Schüler Berufsbildender Schulen mit und ohne Migrationshintergrund sowie Teilnehmer an Integrationskursen. Auch die nach der Integrationskursverordnung berufene Bewertungskommission, die sich aus Vertretern von Bundes- und Länderressorts sowie aus Experten der Politischen Bildung und der Sprachvermittlung zusammensetzt, hat sich damit vertieft befasst.

Das IQB ist eine von allen 16 Bundesländern gemeinsam finanzierte Einrichtung, die eine hervorragende wissenschaftliche Qualität und nationale und internationale Reputation im Bereich der Entwicklung und Überprüfung von Bildungsstandards (z.B. PISA-Studie) besitzt und für die Kultusministerkonferenz arbeitet.

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmern im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist; er kann auch wiederholt werden. Zu allen 310 Fragen des Gesamtfragenkataloges werden kurz gefasste schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht, die auch eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.

Die Stadt- oder Kreisverwaltungen beraten Einbürgerungswillige, ob sie bereits die sonstigen, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie informieren auch darüber, wo sie gegebenenfalls einen Sprachtest und wo sie den Einbürgerungstest ablegen können. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.


Weitere Informationen:

Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest - allgemeine Fragen (Download) - Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen

300 allgemeine Fragen aus den Themenfeldern
  • "Leben in der Demokratie",
  • "Geschichte und Verantwortung" sowie
  • "Mensch und Gesellschaft"

entsprechend dem Rahmencurriculum zum Einbürgerungskurs

sowie 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind:

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