Na also, nach fast 2000 Jahren wissen wir es nun ganz genau: Würde Jesus heute in der BRD geboren werden, dann würde sich Josef bei der Ausländerbehörde nicht als sein Vater registrieren lassen können. Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch des Aufenthaltsrechts durch Ausländerinnen Deutsche Scheinväter im Visier der Behörden © AP (PR-inside.com 13.12.2007 19:56:33) Berlin (AP) Mit einem Gesetz gegen sogenannte Scheinvaterschaften hat der Bundestag am Donnerstag eine Lücke im Ausländerrecht geschlossen. Danach können Behörden künftig missbräuchlich erklärte Vaterschaften enttarnen und in der Folge erschlichene Aufenthaltstitel widerrufen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Nach einer Erhebung der Länder 2003 durften fast 1.700 allein erziehende Ausländerinnen, die zur Ausreise verpflichtet waren, in Deutschland bleiben, weil sie Vaterschaftserklärungen Deutscher vorlegen konnten. Bisher hatten die Behörden keine Möglichkeit, Vaterschaftserklärungen anzufechten, bei denen der Verdacht auf Missbrauch von Aufenthaltsrechten besteht. Als Grund dafür gilt die Kindschaftsrechtsreform von 1998, durch die bewusst auf eine bis dahin übliche behördliche Bestätigung einer Vaterschaftserklärung verzichtet wurde. Damals wurde dies nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als «unnötige Bevormundung der Eltern» empfunden, da auch die Mutter die Vaterschaftserklärung bestätigen müsse. Eine Vaterschaftserklärung sei immer auch die Bekundung von Verantwortungsbereitschaft: Der selbsterklärte Vater - sei er biologischer oder sozialer Vater - wurde mit seiner Erklärung nämlich unterhaltspflichtig. Die Ausländerbehörden verweisen jedoch auf eine Missbrauchspraxis, die sich seither eingeschlichen hat. Danach wird ein mittelloser und damit nicht unterhaltsfähiger Deutscher durch Geld geködert, eine Vaterschaftserklärung abzugeben. Die zur Ausreise verpflichtete Mutter stimmt dem aus Eigeninteresse zu, ohne dass am Ende eine Eltern-Kind-Beziehung zu Stande kommt. Das Kind erhält jedenfalls automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter braucht die Abschiebung nicht mehr zu fürchten. Zur Erhebung der Länder von 2003 heißt es im Vorwort zum Gesetzestext, dass man nicht sicher sagen könne, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gehandelt habe. Damals hätten die Behörden eben noch keine Handhabe gehabt, solche Erklärungen anzufechten. Auf jeden Fall setzten die 1.694 festgestellten Fälle den Rahmen, in dem Missbrauch möglich war. Die Bundesregierung räumte ein, dass mit dem Gesetz Prozesskosten entstehen könnten, wenn sich Väter gegen die Anfechtung ihrer Erklärungen wehrten. Dem stünden allerdings Einsparungen bei Sozialleistungen in den Fällen gegenüber, in denen die Vaterschaftserklärungen als Bluff entlarvt und die zur Ausreise verpflichteten Mütter abgeschoben werden könnten. http://www.pr-inside.com/de/deutsche-scheinvaeter-im-visier-der-behoerden-r347505.htm
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