Frankfurt Abschiebung einer kurdischen Familie Die Kazans sind zurück VON JUTTA RIPPEGATHER Freitagabend sind sie auf dem Frankfurter Flughafen gelandet. Montagfrüh gingen die Kinder schon wieder in die Schule, als wäre nichts gewesen. Doch bis bei Familie Kazan wieder so etwas wie Normalität eintritt, werden Wochen vergehen. "Die Aufregung ist noch sehr groß und wir wissen nicht, welcher psychischer Schaden angerichtet wurde", sagt Sylvia Dahlheimer, Sprecherin des Helferkreises. Sie bittet die Medien um Zurückhaltung. Die Kazans bräuchten Zeit, um in Deutschland anzukommen, von wo sie im Februar 2007 über Nacht in die Türkei abgeschoben worden waren.
"Nach einer so langen Phase der inneren Anspannung ist die Wahrscheinlichkeit eines Kollapses groß." Auch müsse der sechsjährige Ömer medizinisch versorgt werden. Das jüngste der sechs Kinder leidet an einem angeborenen Herzfehler.
Dass die Familie wieder nach Gründau im Main-Kinzig-Kreis zurückkehren konnte, hat sie der Hartnäckigkeit der rund 30 Aktivisten des Helferkreises zu verdanken. Sie haben sich verpflichtet, alle anfallenden Kosten für die Kazans zu übernehmen. Haben so lange getrommelt, bis der Hessische Landtag in einer Petition sich für die Familie einsetzte.
Bis sogar Innenminister Volker Bouffier (CDU) im September der Wiedereinreise zustimmte. Ob die Rückkehr endgültig ist, hängt nun von den Verwaltungsrichtern in Kassel ab. Bouffier hatte dort Widerspruch gegen ein Urteil eingelegt, das günstig für die sechs kurdischen Kinder und ihre Mutter ausgefallen war.
Saliha Kazan hatte 14 Jahre in Deutschland gelebt. Mit einer Ausnahme sind alle Kinder hier geboren. Sie sind gut integriert, sprechen kein Türkisch. Die Ausländerbehörde hatte ihre Abschiebung damit begründet, dass der Vater erheblich straffällig und die Mutter nicht integriert gewesen war. Auch lebte die Familie die ganzen 14 Jahre ununterbrochen von Sozialhilfe. Das Ehepaar ist inzwischen geschieden. [ document info ] Copyright © FR-online.de 2008 Dokument erstellt am 10.11.2008 um 18:48:02 Uhr Letzte Änderung am 11.11.2008 um 09:59:23 Uhr Erscheinungsdatum 11.11.2008 http://www.fr-online.de/frankfurt SPD und GRÜNE begrüßen ausdrücklich die Wiedereinreise der Familie Kazan Landtag „Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des geschäftsführenden Innenministers Bouffier, Frau Kazan und ihre Kinder wieder in die Bundesrepublik einreisen zu lassen“, erklärten die Landtagsabgeordneten Christoph Degen (SPD) und Mürvet Öztürk (Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Beide hatten sich in der Vergangenheit mit ihren Fraktionen in Wiesbaden für die Wiedereinreise stark gemacht. Nachdem bereits der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises sich für die Wiedereinreise der Gründauer Familie ausgesprochen hatte, war der Hessische Landtag im August der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtags gefolgt und forderte mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Linken die Landesregierung auf, die Wiedereinreise zu ermöglichen. Bedauerlich sei, so die beiden Abgeordneten, dass zunächst ein solch enormer Druck nötig war, um die Landesregierung umzustimmen. Bereits im März hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgrund der außerordentlich positiven Integrationsleistungen der Kazan-Kinder die Wiedereinreise verfügt, wogegen das Regierungspräsidium Darmstadt Berufung eingelegt hatte. Dementsprechend gilt die Aufenthaltsgenehmigung zunächst bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. „Auch wenn der Familie - die Kinder sprechen nicht einmal die türkische Sprache - viel Leid hätte erspart werden können, so zählt doch was am Ende rauskommt. Jetzt können die Kinder wieder in ihrer vertrauten Umgebung in Gründau die Schule besuchen, um sich eigene Lebensperspektiven durch Bildung und Arbeit aufzubauen“, so die Abgeordneten Degen von der SPD und Öztürk von den Grünen. Besonders hervorzuheben sei das Engagement des Helferkreises in Gründau. „Erst durch das unermüdliche bürgerschaftliche Engagement des Helferkreises, der auch keine finanziellen Aufwendungen und Verpflichtungen gescheut hatte, wurden Öffentlichkeit und Politik auf das Schicksal der Familie aufmerksam gemacht. Den engagierten Menschen des Helferkreises gebührt unser Dank. Wir fordern daher Politik und Gesellschaft auf, weiterhin wachsam gegenüber humanitären Schicksalen zu sein und erbrachte Integrationsleistungen von Kindern ohne gesicherten Aufenthalt ebenfalls anzuerkennen “, sagten Degen und Öztürk. Die Wiedereinreise der Kazans ist zunächst befristet bis zur Berufungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in der Sache. Veröffentlicht am 24.09.2008 http://www.michaelreuter.de/ Hessen Familie Kazan kommt zurück Abgeschobene Kurden erhalten Visum VON JÖRG ANDERSSON Vier Wochen nachdem sich der Hessische Landtag in einer Petition für die Familie Kazan eingesetzt hat, steht der Mutter mit ihren sechs minderjährigen Kindern eine Rückkehr nach Gründau offen. Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat mit Verweis auf das Engagement eines Helferkreises der Wiedereinreise zugestimmt. Das Visum für die Familie sei befristet, betonte Bouffier. Hintergrund ist ein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel. Dabei gehe es um die grundsätzliche Frage, ob die Integration der Kinder in Deutschland auch Eltern ein Bleiberecht eröffnet, sagte Bouffier.
Die Kazans waren im Februar 2007 nach 14 Jahren Aufenthalt über Nacht in die Türkei abgeschoben worden. Die Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises hatte eine Bleiberechtregelung abgelehnt, da der Vater erheblich straffällig und die Mutter nicht integriert gewesen sei. Flüchtlingsrat und ein örtlicher Helferkreis bemühen sich seitdem um die Familie, deren jüngster Sohn Ömer (6) unter einem Herzfehler leidet. Zwei ältere Schwestern hatten in der Schule durch gute Leistungen auf sich aufmerksam gemacht. Nachdem Helfer vor Ort zusicherten, die Kosten für die Wiedereinreise wie auch den Aufenthalt der Kazans zu übernehmen, sprach sich auch Landrat Erich Pipa (SPD) für die Rückkehr aus. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt im März mit Verweis auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention entschieden, dass gut integrierte Kinder wie die Kazans ein selbstständiges Aufenthaltsrecht beanspruchen könnten. Bouffier befürchtet einen Präzedenzfall und will das Urteil unter anderem darauf prüfen lassen, ob mangelnde Sprachkenntnisse der Kinder ein Abschiebehindernis sein können, auch dann, wenn Eltern straffällig geworden seien.
Im Falle Kazan hat sich die Mutter von ihrem Mann scheiden lassen. Sie wartet seit Monaten in Istanbul auf ein positives Zeichen. Am Dienstagabend informierte Sylvia Dahlheimer die Kazans. "Sie konnten es kaum glauben", sagte die Helferkreis-Sprecherin.
Sylvia Dahlheimer und andere Politiker lobten die "menschliche Lösung". Ziel sei es, Mutter und Kinder bis zum Ende der Herbstferien zurückzuholen. [ document info ] Copyright © FR-online.de 2008 Dokument erstellt am 24.09.2008 um 18:52:03 Uhr Letzte Änderung am 24.09.2008 um 20:41:10 Uhr Erscheinungsdatum 25.09.2008 http://www.fr-online.de/ Hessen Petition Landtag öffnet Kurden die Tür VON PITT VON BEBENBURG Die abgeschobene kurdische Familie Kazan aus dem Main-Kinzig Kreis soll nach Ansicht des Landtags in die Bundesrepublik zurückkehren dürfen. Mit breiter Mehrheit von SPD, FDP, Grünen und Linken befürwortete das Parlament in dieser Woche die Petition der Kazans. Nur die CDU-Fraktion lehnte das Anliegen ab. Damit steht aber noch nicht fest, ob die Mutter mit ihren sechs Kindern zurück nach Hessen darf. Innenminister Volker Bouffier (CDU) muss entscheiden. Er hatte bisher eine Rückkehr abgelehnt und sogar angeordnet, Widerspruch gegen ein Urteil einzulegen, das günstig für die Kurden ausgefallen war.
Der Fall ist besonders prominent geworden, weil sich eine große Gruppe von Unterstützern aus dem Main-Kinzig für die Kazans einsetzt. Sie haben sich auch per Verpflichtungserklärung dazu bereit erklärt, für den Unterhalt der Kinder zu sorgen, so dass der Landkreis nicht belastet würde.
Die Abgeordneten Christoph Degen (SPD) und Mürvet Öztürk (Grüne) betonten, dass die Kinder kein Türkisch sprächen und deswegen in der Türkei keine Schule besuchen könnten. Sie erinnerten an das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, nach dem die fünf in Deutschland geborenen Kinder "faktische Inländer" seien.
Minister Bouffier hatte das Regierungspräsidium Darmstadt beauftragt, dagegen Widerspruch einzulegen. Ansonsten könnten künftig möglicherweise keine Familien mit in Deutschland geborenen Kindern mehr abgeschoben werden. [ document info ] Copyright © FR-online.de 2008 Dokument erstellt am 29.08.2008 um 19:00:08 Uhr Letzte Änderung am 29.08.2008 um 22:01:24 Uhr Erscheinungsdatum 30.08.2008 http://www.fr-online.de/ Hessen Petitionsausschuss Votum für Familie Kazan Für eine schnelle Wiedereinreise der abgeschobenen Familie Kazan aus dem Mainz-Kinzig-Kreis nach Hessen hat sich der Petitionsausschuss des hessischen Landtages in einer Sondersitzung ausgesprochen. Wie die Abgeordnete der Grünen, Mürvet Öztürk, mitteilte, habe lediglich die CDU dieser Empfehlung nicht zugestimmt. Öztürk, grüne Obfrau im Petitionsausschuss, riet dem geschäftsführenden Innenminister Volker Bouffier (CDU), nach dieser Entscheidung die Familie wieder einreisen zu lassen, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, zum Schuljahresbeginn wieder am Unterricht teilzunehmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Ausweisung nicht rechtmäßig war, auch, weil vier der fünf Kinder der Familie in Deutschland geboren worden seien. Das Innenministerium hatte dagegen Berufung eingelegt.
Für eine Wiedereinreise hatte sich auch der CDU-Politiker und hessische Friedenspreisträger Christian Schwarz-Schilling eingesetzt. Die grüne Landtagsabgeordnete sieht nun Anzeichen, "dass Volker Bouffier dem Votum des Petitionsausschusses stattgibt".
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