Flagge der Republik Türkei - Foto: Tomas Maltby Göttingen, 20. Juli 2007 Noch immer gibt es in der Türkei keine wirklich freien Wahlen für die bis zu 15 Millionen Angehörige zählende kurdische Volksgruppe, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). So verhindere nicht nur eine Zehn-Prozent-Klausel den Einzug kurdischer Parteien ins türkische Parlament. Prokurdische Kandidaten würden auch in ihrem Wahlkampf behindert. "Sie werden vielfach tätlich von Polizei, Gendarmerie, Armee und Dorfschützern bedroht, zum Beispiel wenn sie zu ihren potentiellen Wählern sprechen wollen", berichtete die Menschenrechtsorganisation. Außerdem werde in der Regel verhindert, dass sie ihre Ansprachen auf Kurdisch halten. Denn dann müssten sie mit einer Anklage und Haftstrafen rechnen. In drei der mehrheitlich von Kurden bewohnten Provinzen - in Sirnak, Siirt und Hakkari - werde der Wahlkampf durch den dort verhängten Ausnahmezustand verhindert. Dort könnten keine Wahlveranstaltungen durchgeführt werden, weil Versammlungen verboten seien. Durch Manipulationen der Wahlunterlagen schließlich werde es kurdischen Wählern fast unmöglich gemacht, ihre Kandidaten auf dem Wahlzettel zu finden: Es seien künstlich massenweise "unabhängige" Kandidaten aufgestellt worden, so dass alle Namen auf dem 64 x 18 Zentimeter großen Wahlzettel in winzigen, kaum leserlichen Buchstaben gedruckt wurden. Füllte der Name jedes Kandidaten früher eine eigene Spalte mit einer eigenen Farbe, sind die Namen nun alle in einer Spalte aufgeführt. "Unter den kurdischen Wahlberechtigten gibt es viele Analphabeten. Auch sie werden jetzt gezwungen, den Namen ihres Kandidaten zu suchen." |