„Mitteldeutsche Zeitung“, Berlin/dpa. Die Zahl der in Deutschland nur geduldeten Flüchtlinge ist deutlich zurückgegangen. Nach Regierungsangaben sind es derzeit noch 174 980, davon 55 249 unter 18 Jahren. Dies teilte die Bundesregierung in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Links-Fraktion mit. Im November hatte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Gesamtzahl der Geduldeten noch mit 193 000 angegeben. Geduldete sind in der Regel ausreisepflichtig, können aber oft aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden. Ihr Aufenthaltsrecht wird immer nur um kurze Zeit verlängert. Nach dem Kompromiss der Innenministerkonferenz (IMK) zum Bleiberecht sollen langjährig Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen. Aus dem Rückgang kann nach Einschätzung der innenpolitischen Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, nicht der Schluss gezogen werden, dass 20 000 Betroffene eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Viele von ihnen seien abgeschoben worden, in die Türkei, nach Afghanistan oder in den Kosovo. Jelpke forderte die Länder auf, die Erlasse zur Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der IMK vom vergangenen November zu überarbeiten. Viele der Ländererlasse seien noch restriktiver als der IMK-Kompromiss. Gerade bei Härtefällen wie Alleinerziehenden, alten und kranken Menschen oder Minderjährigen würden die vorhandenen Spielräume kaum genutzt. Pressemitteilung 09.02.2007 – Ulla Jelpke 175.000 Menschen in Deutschland nur „geduldet“ Auf eine Schriftliche Frage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gibt die Bundesregierung die Zahl der Geduldeten in Deutschland mit 174.980 an. Davon sind 55.249 unter 18 Jahre alt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom November (Bt-Drs 16/164 ) hatte die Bundesregierung die Gesamtzahl der Geduldeten mit 193.000 angegeben. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke:
Aus diesen Zahlen den Schluss zu ziehen, im vergangenen Jahr hätten 20.000 Betroffene eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wäre falsch. Im Gegenteil: Viele von ihnen sind abgeschoben worden, beispielsweise in die Türkei, nach Afghanistan oder in den Kosovo.
Ich fordere die Länder auf, die Erlasse zur Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) vom vergangenen November zu überarbeiten. Viele der Ländererlasse sind noch restriktiver als der IMK-Kompromiss. Gerade bei Härtefällen wie Alleinerziehenden, alten und kranken Menschen oder Minderjährigen werden die durchaus vorhandenen die Spielräume kaum genutzt. Zur Bt-Drucks. 16/164:
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