Islamische Religionsgemeinschaft Hessen IRH * Postfach 100545 * 35335 Gießen E-mail: info@irh-info.de Internet: www.irh-info.de BISMILLAHIR-RAHMANIR-RAHIM Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen
Pressemitteilung
"Muslime erwarten vom hessischen Innenminister Rhein Klarstellung" Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen/IRH weist die diskriminierenden Äußerungen des hessischen Innenministers Boris Rhein bezüglich des islamischen Kopftuches und der Kopftuch tragenden Musliminnen, dass "das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung ist und dass es in unserer westlichen Kultur ein Bild vermittelt, das sich mit unseren weltoffenen und vor allem freiheitlichen demokratischen Werten nicht vereinbaren lässt" entschieden zurück. Mit diesen Unterstellungen verachtet er als verantwortlicher Minister für den Schutz der Verfassung einerseits die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit und andererseits beleidigt er Millionen Musliminnen in Deutschland und weltweit in ihrer Würde und als unmündige Menschen. Darüber hinaus greift er damit auch eine Weltreligion als solche an, die angeblich Frauen unterdrücke. Nicht das Kopftuch ist ein Symbol der Unterdrückung, sondern der Staat unterdrückt und diskriminiert die muslimischen Frauen wegen ihrer Religionsausübung mit seinem Kopftuchverbotsgesetz in Gesellschaft und Beruf. Der Innenminister Rhein ist gefordert, sich von seinen Äußerungen zu distanzieren und sich bei Muslimen öffentlich zu entschuldigen. Er ist auch gefordert, seine Äußerungen "Mit der Forderung nach einer Abschaffung des 2004 eingeführten Verbots zeige die Fraktionsvorsitzende der LINKE im Hessischen Landtag Wissler einmal mehr, wes Geistes Kind sie ist" klarzustellen. Will er damit alle Kopftuch tragende Musliminnen indirekt etwa als Extremistinnen und Verfassungsfeinde diskreditieren? Wir behalten uns eine entsprechende Reaktion nach seiner öffentlichen Klarstellung vor. Das Kopftuch als Teil der islamischen Bedeckung ist ein rein religiöses Gebot, welches ebenso wie andere religiöse Gebote in persönlicher Entscheidung praktiziert werden soll und werden muss. Das Kopftuch ist kein Symbol, weder ein religiöses noch ein politisches, sondern ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand und Teil der religiösen Identität der muslimischen Frauen. Eine muslimische Frau grenzt mit ihrer selbstbestimmten eigenen Lebens- und Bekleidungsart keineswegs die anderen Lebens- und Bekleidungsformen aus, sondern sie versteht sich als Teil der faktischen Vielfalt unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Das Tragen des Kopftuches ist kein Zeichen der Intoleranz oder Abgrenzung, sondern Ausdruck des religiösen Bekenntnisses, mit dem die muslimischen Frauen bereit sind, sich aktiv in die Gesellschaft zu integrieren. Die steigende Zahl kopftuchtragender muslimischer Frauen an den Hochschulen, Universitäten, im Arbeitsleben und auch im Schuldienst, belegt anschaulich, dass die Integration durch das Kopftuch nicht behindert wird. Gerade mit dem Kopftuch ermöglicht der Islam den muslimischen Frauen die Möglichkeit sich frei am gesellschaftlichen Leben, Politik, Bildung und Ausbildung, Arbeitsleben, usw. zu beteiligen. Die IRH setzt sich seit Jahren aktiv für die Integration der Muslime in Hessen ein, vor allem auch für das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frauen. Ein weiteres wichtiges Anliegen der IRH ist die Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungs- und Ausbildungsbereich, für Kopftuch tragende und für Nicht-Kopftuch tragende muslimische Mädchen.
Die IRH tritt auf der Grundlage des Islam dafür ein, dass Frauen als mündige Personen eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie sich an die islamischen (Bekleidungs-) Gebote (u. a. Kopftuch) halten wollen oder nicht. Die IRH lehnt jeden Druck, auch familiärer Art, zum Tragen oder Nicht-Tragen des Kopftuches ab, weil es hierbei gemäß den islamischen Prinzipien um eine selbstbestimmte, freie Bekenntnisäußerung geht und gehen muss. Diskriminierung wegen des Nicht- Tragens eines Kopftuches lehnen wir genauso ab, wie Diskriminierung wegen des selbstgewählten Tragens eines Kopftuches. Emanzipation, Toleranz, Freiheit und Gleichberechtigung sind nicht an bestimmten Äußerlichkeiten festzumachen. Diese und weitere Werte sind Teil der islamischen Lebensweise und müssen einer festen inneren Überzeugung entspringen. Die IRH hält religiöse Sichtbarkeit auch in öffentlichen bzw. staatlichen Einrichtungen für einen Ausdruck von grundgesetzlich geschützter Religionsfreiheit und eine Wiederspiegelung unserer pluralistischen Lebensrealität in Hessen und Deutschland. In diesem Zusammenhang rufen wir hier den Hessischen Landtag erneut auf, das Kopftuchverbotsgesetz für die Beamtinnen im öffentlichen Dienst, das die Integration muslimischer Kopftuch tragender Frauen ins Berufsleben erschwert, aufzuheben. Zum Schluss hoffen wir, dass der Innenminister Rhein vom Terroranschlag in Norwegen und seinem islamfeindlichen Hintergrund die entsprechende Lehre zieht. Wir haben gesehen, wie die Polarisierung der Gesellschaft und das Schüren von Vorurteilen gegen eine Religionsgemeinschaft extremistische Kräfte zu Gewalt und Terror verleiten können. Gießen, 09. August 2011 Ramazan Kuruyüz
|