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Eritreische Deserteure abgeschoben

Presseerklärung

30. Mai 2008

 

Eritreische Deserteure abgeschoben und Haft und Foltergefahr ausgeliefert

Verwaltungsgericht Frankfurt verweigerte asylrechtlichen Schutz

Ein weiterer eritreischer Flüchtling steht vor der Abschiebung

 

Am 14. Mai 2008 wurden die beiden eritreischen Asylbewerber Petros Aforki Mulugeta und Yonas Haile Mehari nach Asmara/Eritrea abgeschoben und dort nach Auskunft der Verwandten umgehend inhaftiert. Seither fehlt jede Nachricht von Herrn Mulugeta und Herrn Mehari. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren sie wegen „mangelnder Glaubwürdigkeit“ im Flughafenverfahren abgelehnt worden. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt hatte eine Verfolgungsgefahr als „offensichtlich“ nicht gegeben angesehen. Daraufhin wurde den beiden im Frankfurter Flughafen festgehaltenen Asylbewerbern die Einreise verweigert und ihre Abschiebung eingeleitet.

Die fatale Fehlbewertung der Asylfälle hat nun dazu geführt, dass beide Eritreer in Foltergefängnissen des eritreischen Regimes verschwunden sind. Hierfür tragen Bundesamt und Gericht die volle Verantwortung.

Marei Pelzer, Referentin von PRO ASYL, wirft dem Bundesamt und Verwaltungsgericht Frankfurt eine eklatante Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention vor. „PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, sich umgehend für die Freilassung der beiden Eritreer einzusetzen“, sagte Marei Pelzer.

Dass die Gefährdung der beiden Asylbewerber sehr wahrscheinlich war, hätte sich  für Bundesamt und Gericht aufdrängen müssen. Die Betroffenen hatten geltend gemacht, aus dem eritreischen Militär desertiert zu sein. Einer der beiden hatte zudem vorgetragen, sich als Soldat geweigert zu haben, sich an Folterungen von Häftlingen zu beteiligen und war deswegen selbst in den Fokus staatlicher Drangsalierung geraten.

"Es ist auch den deutschen Behörden allgemein bekannt", so Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V., "dass Desertion in Eritrea mit willkürlichen Festnahmen, Folter und Zwangsarbeit geahndet wird - alles ohne Gerichtsverhandlung. So werden z.B. als militärische Bestrafung die Opfer sehr häufig gefesselt für mehrere Tage oder manchmal sogar für Wochen in die Sonne gelegt. Das trifft sowohl Männer als auch Frauen, weil beide mit 18 Jahren wehrpflichtig werden."

Aufgrund dieser Situation sind die Anerkennungsquoten für Flüchtlinge aus Eritrea überdurchschnittlich hoch. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt die Quote bei 53,1 % (erstes Vierteljahr 2008). Hinzu kommen weitere Anerkennungen vor den Gerichten.

Derzeit wartet im Frankfurter Flughafentransit ein weiterer eritreischer Deserteur, Herr Abdelraham Ferah, auf seine Abschiebung. Sein Asylantrag wurde ebenfalls als „offensichtlich unbegründet" abgelehnt. PRO ASYL, Connection e.V. und der Hessische Flüchtlingsrat appellieren dringend an das Bundesinnenministerium, den eritreischen Flüchtling einreisen zu lassen und sein Asylverfahren neu aufzurollen. Die Abschiebung von gefährdeten eritreischen Flüchtlingen darf sich nicht wiederholen.

Die Organisationen fordern, dass Deserteure und Deserteurinnen aus Eritrea asylrechtlichen Schutz erhalten. Zudem dürfen ihre Asylanträge nicht mehr im Schnellverfahren im Flughafenverfahren behandelt werden. Die Menschenrechtslage in Eritrea gebietet es, dass eine ernsthafte Prüfung der Asylgründe erfolgt. Das ist im Flughafenverfahren nicht gewährleistet.

 

 

gez. Marei Pelzer

gez. Rudi Friedrich

gez. Timmo Scherenberg

PRO ASYL

 

Connection e.V.

Hessischer Flüchtlingsrat

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