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Verurteilung von Eren Keskin zu Haftstrafe
*Heute, am 20. März, sprach das Amtsgericht Kartal das Urteil in einem
Prozess gegen die  Rechtsanwältin und Menschenrechtsverteidigerin Eren
Keskin. Eren Keskin hatte in einem Artikel des Tagesspiegels vom 24.
Juni 2006 kritisiert, dass das türkische Militär zu viel Macht hat.
Daraufhin hatte der türkische Generalstab sie der Beleidigung des
Militärs beschuldigt und ein Staatsanwalt leitete ein Verfahren nach
Artikel 301 TStG ein. Das Gericht verurteilte Eren Keskin, die in ihrer
Verteidigung erklärte, dass sie die türkischen Sicherheitskräfte nicht
beleidigt sondern politisch kritisiert habe, schon bei der ersten
Gerichtsverhandlung zu 6 Monaten Haftstrafe. Eren Keskin wird Revision
beantragen. *

*Gleichzeitig hat der türkische Generalstab die Anwaltskammer Istanbul,
der Eren Keskin angehört, aufgefordert, gegen Eren Keskin ein
Disziplinarverfahren durchzuführen. Ziel ist ein Berufsverbot gegen die
unbequeme Kritikerin Eren Keskin. *

*Artikel 301 stellt Beleidigung des Türkentums oder staatlicher
türkischer Institutionen unter Strafe und wurde in den letzten Jahren
benutzt, um kritische Oppositionelle vor Gericht zu stellen und in
einigen Fällen mit Haft zu bestrafen. Allein der Generalstab hat
Dutzende von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern wegen ihrer
Äußerungen über das Militär angeklagt. amnesty international fordert
seit langem eine Änderung von Artikel 301, damit in der Türkei die
Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden.
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