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Muslime werden eine Entschuldigung des rechtsextremen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer auf Druck nicht mehr annehmen


Islamische Religionsgemeinschaft Hessen

E-mail: info@irh-info.de

Internet: www.irh-info.de

BISMILLAHIR-RAHMANIR-RAHIM


Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen


PRESSEMITTEILUNG


Muslime werden eine Entschuldigung des rechtsextremen Landtagsabgeordneten

Hans-Jürgen Irmer auf Druck nicht mehr annehmen und nur als „Taqiyya“

wahrnehmen.


Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen/IRH begrüßt den Antrag der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag auf die Distanzierung des Landtags von islamfeindlichen Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Hans-Jürgen Irmer und ihre Forderung an die Landesregierung zur Klarstellung der Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in hessischen Schulen, unterstützt von den SPD und Linksfraktionen.

Deshalb werden die IRH und Muslime in Hessen und darüber hinaus die diesbezügliche heutige Sondersitzung des zuständigen schulpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Die Positionierung insbesondere der CDU-Fraktion und der Landesregierung zur Sache wird einen wichtigen Prüfstein für ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Muslimen sowie für ihre Einstellung gegenüber unserem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 und Art. 7, Abs. 3 darstellen.

Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen/IRH weist die diffamierenden Äußerungen Irmers, dass die bewusste Täuschung Andersdenkender zum Wesen des Islam gehöre, entschieden zurück. Diese letzte Diffamierung durch ihn gegenüber dem Islam und den Muslimen ist nicht die erste und wird höchstwahrscheinlich auch nicht die letzte sein, weil er sich bisher ganz eindeutig als ein sturer und unbelehrbarer Rechtsextremist und Islamhasser erwiesen hat.


Wie immer riss er auch diesmal – in der Deutung des Begriffs „Taqiyya“ – die Verse im Qur’an und Überlieferungen von dem Propheten aus ihrem Zusammenhang und den historischen Gegebenheiten. Religions- bzw. islamwissenschaftlich gesehen ist es auf gar keinen Fall zulässig, die einzelnen Qur’anverse ohne die genaue Analyse der Offenbarungszeit, des Offenbarungsortes, des Offenbarungsanlasses und des Offenbarungszwecks zu deuten.

Beispielsweise gilt die Erlaubnis zu „Taqiyya“, der Verheimlichung der Wahrheit, im Qur’an (Sura 3, Vers 28) ausschließlich für den Kriegsfall bzw. als Schutzmaßnahme gegen die Gefahr des Lebens durch Feinde. Sie wird nur als Ausnahme erlaubt und u.a. nicht als tugendhafte Haltung von Allah bewertet. Im Gegenteil werden im Qur’an und der Sunna diejenigen gelobt, die auch im Kriegsfall bzw. im Falle der Gefahr des Lebens ohne Angst ihre Religion verkünden. Allgemein gültig und verbindlich gilt deshalb der Vers 67 in Sura 5 für alle Muslime in ihrem Leben bzw. in ihrem Umgang mit allen Menschen, sowohl mit Muslimen untereinander als auch mit Nicht-Muslimen. Dementsprechend müssen Muslime dem Vorbild ihres Propheten folgend ihre Religion ohne jegliche Angst, Verheimlichung und Täuschung offenkundig verkünden und ausüben. Das gesamte Leben eines Muslims muss nach dem Qur’an und der Sunna auf Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit beruhen. Sonst werden sogar die Gebete eines Muslims von Allah nicht angenommen. Lügen, Täuschen, Verstellen und Heuchelei widersprechen unmissverständlich dem Wesen des Islam.


Unter diesem Gesichtspunkt sehen wir als Muslime diese erneuten diffamierenden und islamfeindlichen Äußerungen Irmers als weitere Beleidigung des Islam und der Muslime und verurteilen sie aufs Schärfste. Wir Muslime werden eine mögliche Entschuldigung von ihm nicht mehr annehmen und nur als „Taqiyya“ wahrnehmen. Denn seine geheuchelte und nicht klare Entschuldigung wiederum wegen seiner Islamdiffamierung im April 2010 im Landtag war damals nur dem geschlossenen Druck der Landtagsabgeordneten aller hessischen Fraktionen, inklusive seiner eigenen geschuldet, nicht seiner Einsicht.

Deshalb fordern wir die hessische CDU und vor allem ihren Landesvorsitzenden und den Ministerpräsidenten Volker Bouffier endlich zu klaren Konsequenzen auf. Der Überzeugungs- und Wiederholungstäter Irmer ist für eine demokratische Partei nicht tragbar. Die CDU-Hessen ist gefordert, sich von Irmer und seinen offen rechtsextremen, islamfeindlichen und volksverhetzenden Äußerungen durch mehr als nur mit einer Missbilligungserklärung abzugrenzen, sonst macht sie sich selbst der Duldung von Volksverhetzung und Islamfeindlichkeit verdächtig.

Eine verfassungsloyale demokratische Volkspartei muss einen Rechtsextremisten wie Hans-Jürgen Irmer aus ihrer Partei und aus ihrer Landtagsfraktion ausschließen, wenn sie glaubwürdig bleiben möchte.


Gießen, den 15. August 2012

Ramazan Kuruyüz

Vorsitzender der IRH

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