Oster-Appell 2010 Es ist nun schon fast 10 Jahre her, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2000 zu mitternächtlicher Stunde einen sehr denkwürdigen Beschluss gefasst hat. Der Beschluss wurde von den Bundestagsabgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen und hatte die Überschrift „Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten“. Dabei ging es damals vor allem um die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Aber bereits damals wurde in dem Antrag auf das besonders schwere Schicksal der Roma und Aschkali hingewiesen, die überall „Minderheit“ und fast überall Diskriminierte oder Gejagte sind. Leider hat sich an dieser Situation bis heute nicht viel geändert. Sie sind fast überall auf dem Balkan vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt und leben am Rande der Gesellschaft. Doch in Deutschland sieht man sich an das Bekenntnis zu den humanitären Grundsätzen, zu denen wir uns am 30.06.2000 bekannt haben, nicht mehr gebunden. Wer diese Rückführungsgebiete der Roma kennt, das allgegenwärtige Elend, die aus der Diskriminierung resultierende Chancenlosigkeit, der wird verstehen, dass manche dieser Flüchtlinge alles, aber auch wirklich alles versuchen, um diesem Schicksal zu entgehen. In unserem seinerzeitigen Beschluss haben wir mit Nachdruck von allen staatlichen und parlamentarischen Vertretern auf allen Ebenen (Abgeordnete, Innenminister, Ministerpräsidenten, Bundesregierung) um einen sensibleren Umgang mit den Angehörigen von Gruppen gebeten, die während des Faschismus in brutalster Weise verfolgt wurden.
Deutschlands historische Verantwortung gegenüber den Roma kann sich nicht allein in historischen Gedenkveranstaltungen erschöpfen. Deutschland hat sich zur historischen Verantwortung für den Holocaust an den Juden bekannt und praktische Maßnahmen wie ausländerrechtliche Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ergriffen; siehe zum Beispiel die gesetzliche Regelung für jüdische Kontingentflüchtlinge. Gegenüber den Roma scheint die historische Verantwortung in der Praxis keinerlei Niederschlag zu finden. Wie anders lässt es sich erklären, dass routinemäßig Roma und darunter auch Alte, Kranke, Kinder und Jugendliche jetzt in den Kosovo abgeschoben werden, ohne dass politisch Verantwortliche gegenüber solchen Maßnahmen Einhalt gebieten und unserer Verantwortung gegenüber den Roma gerecht werden. Die nach Deutschland geflüchteten Roma, haben sich in vielen Fällen eine Existenz aufgebaut. Die Kinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, sind längst integriert und sehen Deutschland als ihre Heimat an. Für diese jungen Menschen sind diese Maßnahmen eine erste entsetzliche Vertreibung - für die älteren Generationen allerdings ein Schicksal, das sie nun bereits mehrmals im Laufe ihres Lebens erdulden mussten. Viele der heute hier Unterzeichnenden haben bereits im Jahre 2000 einen entsprechenden Appell an die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet. Wenn man die damals aufgeführten Grundsätze tatsächlich beachtet hätte, würden wir heute nicht erneut vor dieser Misere stehen, dass Roma sehenden Auges ins Elend abgeschoben werden. Wir wissen, dass auch die Mitarbeiter vieler Ausländerbehörden Zweifel plagen, ob sie verantworten können, was ihnen der blinde Vollzug des Gesetzes zumutet: die Abschiebung. Die Herkunftsländer, die sich mit der Rücknahme ihrer geflüchteten Landsleute einverstanden erklärt haben, haben keinen Handlungsspielraum, denn sie sind auf die Unterstützung Deutschlands und der EU angewiesen. Dennoch haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie UNHCR oder Amnesty International, sondern auch UNMIK und die kosovarische Regierung auf die prekäre Situation hingewiesen, dass eine Rückkehr in Würde – das ist der international menschenrechtliche Maßstab - nicht möglich ist. Trotz des Bundestagsbeschlusses vom 30.06.2000 und internationaler Warnsignale haben die zuständigen Stellen von dieser Rückführungspolitik zeitweise, nicht aber grundsätzlich Abstand genommen. Es ist hohe Zeit, dass aufgrund dieser Erfahrungen entsprechende Veränderungen und Anpassungen der Ausländergesetze vorgenommen werden, da diese zu früheren Zeiten ganz andere Ziele beinhalteten als heute. Die unreflektierte Anwendung dieser durch die veränderten Umstände überholten Gesetze führt zu unerträglichen Zwängen für alle Betroffenen. Wir fordern daher mit aller Entschiedenheit, die Konsequenz zu ziehen und zeitgemäße und besser durchdachte Entscheidungen zu treffen, und diesen Flüchtlingsfamilien endlich einen rechtmäßigen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen und sie so vor einer Abschiebung zu schützen und von ihrer Angst zu befreien. Erstunterzeichner:
· Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Büdingen Bundesminister a. D. Hoher Repräsentant für Bosnien-Herzegowina a. D. · Claudia Roth, MdB, Berlin Bundesvorsitzende Bündnis 90 – Die Grünen · Rainer Eppelmann, Bürgerrechtler, Minister a. D. , Berlin Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
· Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik Präsident Diakonisches Werk, Berlin
· Barbara Lochbihler, MdEP, Brüssel Mit unterzeichnende Flüchtlingsinitiativen:
· Volker Maria Hügel für den Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
· Frauke Sonnenberg für den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
· Norbert Grehl-Schmitt, Vorsitzender · für den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
· Claudia Jacob, Ehrenamtliches Mitglied, für den Flüchtlingsrat Bremen e.V. Roma-Unterstützerin, sowie Britta Ratsch-Menke, ebenfalls für den Flüchtlingsrat Bremen · Tilman Zülch für die Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen
· Pro Asyl, Frankfurt
· Timmo Scherenberg für den „Hessischen Flüchtlingsrat“, Frankfurt · Bettina Maurer, Flüchtlingsrat Berlin
Derzeit aktige Bundestagsabgeorndete: Weitere Mitunterzeichner: · Bärbel Bohley, Berlin · Hans-Christian Schmid, Berlin
Mitunterzeichner - Ehemalige Bundestagsabgeordnete, die auch den Appell im Jahr 2000 unterstützt hatten: · Ernst von Weizsäcker · Monika Brudlewsky · Andrea Fischer
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