Darf man Neonazis das Marschieren verbieten? Ja, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden, selbst wenn dabei die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Die neue Strafvorschrift, auf die sich die Behörden stützen, ist zwar heikel - aber dennoch verfassungskonform. Einmal im Jahr erlebte Wunsiedel den Ausnahmezustand. Tausende schwarz gekleideter Nazis aus dem In- und Ausland zogen am 21. August durch das Zentrum der oberfränkischen Kleinstadt, zum Gedenkmarsch für den als NS-Kriegsverbrecher verurteilten Rudolf Heß, den Stellvertreter Adolf Hitlers, der seit 1987 in Wunsiedel begraben ist. Bürger flohen aus der Stadt, verrammelten ihre Häuser, andere stellten sich dem Zug mit Transparenten und sogar Güllewagen entgegen. Den Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU), der 2004 unter dem Motto »Wunsiedel ist bunt, nicht braun« zusammen mit Stadträten, Geistlichen und einfachen Bürgern versuchte, die Straße zu blockieren, beschimpfte ein Pulk rechter Skinheads als »Vaterlandsverräter« und »Grabschänder«. Die Neonazis drohten dem Bürgermeister, ihn bald aus der Stadt zu jagen. Quelle: mehr im Spiegel vom 17.11.2009: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,661741-2,00.html
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