Wer hilft Stefan Schmidt?Langsam liegen die Nerven blank. Fünf Jahre lang zieht sich der Fall schon hin, der immer mehr zu einer internationalen Justizposse wird. Am 20. Juni 2004 nahm die Cap Anamur, unter dem Befehl des Lübecker Kapitäns Stefan Schmidt vor der süditalienischen Küste Flüchtlinge an Bord, die in einem am Sinken begriffenen Schlauchboot zufällig vorgefunden wurden. Die Rettung der Flüchtlinge im Jahr 2004.
Das Anlaufen eines italienischen Hafens wurde erst gestattet, dann widerrufen – Schnellboote der italienischen Finanzbehörden, Scheinangriffe auf die Cap Anamur und verwirrende Auskünfte über Funk bestimmten das Bild der nächsten Tage. Da die Situation der Flüchtlinge an Bord eskalierte, entschloss sich Schmidt mit der Begründung eines unabweisbaren Notfalls in den Hafen einzulaufen – mit fatalen Konsequenzen. Ein mittlerweile 5 Jahre andauernder Prozess mit immer wieder wechselnden Anklagepunkten und einer Kette von Merkwürdigkeiten im Verfahren war die Folge.
Letzter Akt des Dramas. Nach einem ausgesprochen positiven Plädoyer des italienischen Staatsanwaltes, das die Angeklagten bereits auf Freispruch hoffen lies, kam der Horror-Antrag der Staatsanwaltschaft: Vier Jahre Haft und 400.000 Euro Geldstrafe für das "Verbrechen", Menschenleben gerettet zu haben.
Zu lernen ist bei diesem Verfahren, dass eben alles eine Frage der Interpretation ist. Schiffbrüchige, die an Bord genommen wurden, werden im weiteren Verlauf des Verfahrens umdeklariert zu illegalen Einwanderern – die 3-köpfige Schiffsführung der Cap Anamur wird, nach Einladung zum Gespräch über die Vorfälle, als gefährliche "Bande" verhaftet. Das unspektakulär in den Hafen einlaufende Schiff wird zu einer "Gefährdung der Hafenanlagen."
Dass die Wahrheitsfindung in dieser Sache offenbar immer komplexer und undurchdringlicher wird, könnte man normalerweise als schwierigen Begleitumstand abtun, wenn es sich denn mit Italien und der dortigen Justiz um einen bekannten Unrechtsstaat handeln würde. Das ist aber nicht der Fall. Demnächst sind Europawahlen, und auch in Italien, einer Säule im europäischen Einigungsprozess, sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Urteilsfindung Anwendung finden.
Dementsprechend groß ist die öffentliche Empörung über das geforderte harte Strafmaß. Am 3. Juni haben die Anwälte von Stefan Schmidt auf Sizilien Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Unterstützung könnten sie erfahren durch eine Resolution, die in der nächsten Sitzung der Lübecker Bürgerschaft eingebracht wird. Mit Unterstützung der Bürgerschaft im Rücken würde, nach Aussagen von Stefan Schmidt, auch Bürgermeister Saxe das Thema noch einmal befördern.
Die Lage ist schwierig. Stefan Schmidt und Elias Bierdel von der Cap Anamur sind offenbar mit ihrer Aktion in eine höchst komplexe internationale Gemengelage hineingeraten. Schmidt vermutet daher, dass am Beispiel gerade seiner Rettungsaktion ein Exempel statuiert werden sollte, denn die Aktion hat offenbar Einigungsbestrebungen der europäischen Länder in Bezug auf den ständig anwachsenden Strom von Flüchtlingen aus afrikanischen Ländern gestört. Schmidt befürchtet daher auch, dass politische Überlegungen in den Prozess hineinragen und im endgültigen Urteil eine Rolle spielen könnten.
Die Bundesregierung und politische Amts- und Mandatsträger halten sich in der ganzen Affäre auffallend zurück. Die Lübecker Bürger sind daher aufgerufen, das Thema in den laufenden Europawahlkampf zu tragen und Kommunal- Landes- Bundes- und Europapolitiker zur Unterstützung von Stefan Schmidt aufzufordern.
Weiterhin soll Hilfe jetzt auch über eine Thematisierung des Falles auf dem bevorstehenden evangelischen Kirchentag in Bremen erreicht werden. Die Bundesvorsitzende für Kirchenasyl und Flüchtlingsbeauftragte der nordelbischen Kirche Fanny Dethloff kündigt Aktivitäten für Stefan Schmidt auf dem Kirchentag an und ruft vor allem auf, sich an den laufenden Postkartenaktionen "Humanitäre Hilfe ist niemals ein Verbrechen" für Stefan Schmidt und Elias Bierdel zu beteiligen. Die Aktionen werden über folgende Internetseiten befördert: www.kirchenasyl.de, www.proasyl.de und www.frsh.de
| Der Lübecker Kapitän Stefan Schmidt muss sich fünf Jahre nach dem Flüchtlingsdrama vor Gericht verantworten. Foto: Harald Denckmann |
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