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Flüchtlingspolitische Positionen der Parteien |
Hessischer Flüchtlingsrat Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17 60487 Frankfurt a.M. Mail: hfr@fr-hessen.de Tel.: 069 / 976 987 10 Fax: 069 / 976 987 11 www.fr-hessen.de Frankfurt, den 07.01.2008 Flüchtlingspolitische Positionen der Parteien zur Landtagswahl 2008 Der Hessische Flüchtlingsrat hat Ende November mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen den Parteien Fragen zu flüchtlingspolitischen Themen gestellt. Angefragt wurden die vier im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie DIE LINKE und die FREIEN WÄHLER. Zum heutigen Tage (07.01.2008) haben wir Antworten der Fraktionsvorsitzenden der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP erhalten, die wir hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchten. Sollten wir noch weitere Antworten erhalten, reichen wir diese zeitnah nach. Als unabhängige NGO geben wir natürlich keine konkrete Wahlempfehlung ab und überlassen die Bewertung der einzelnen Positionen der Parteien den geneigten Leserinnen und Lesern. Wir rufen jedoch selbstverständlich dazu auf, keinen Parteien die Stimme zu geben, die mit ausländerfeindlichen, rechtspopulistischen und/oder rassistischen Parolen Wahlkampf betreiben oder entsprechende Positionen vertreten. Nachfolgend die Antworten mit den jeweils dazugehörigen Fragen, die Positionen der Parteien sind der besseren Übersichtlichkeit halber in rot (SPD) grün (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und blau (FDP) gehalten. Gez. Timmo Scherenberg Aufenthalt/Härtefallkommission Das Problem der Kettenduldungen wurde durch die Bleiberechtsregelung der IMK und den neuen §104a zwar entschärft, wird jedoch weiterhin bestehen bleiben. In Hessen werden nach unseren Schätzungen etwa 40% der Geduldeten vorläufig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Um auch für diejenigen, die nicht unter die Regelung fallen, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu entwickeln, bieten sich zwei Möglichkeiten: Der § 25 Abs.5 AufenthG und die Härtefallkommission. Beide sind in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ eng ausgelegt. Frage 1: Spricht sich Ihre Partei dafür aus, dass in den Erlass zu §25 Abs.5 (Aufenthaltserlaubnis bei Unmöglichkeit der Ausreise) auch subjektive Kriterien (z.B. Integration/Verwurzelung) mit aufgenommen werden, wie dies z.B. in Rheinland-Pfalz der Fall ist? SPD: Da es sich bei dem Aufenthaltsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, besteht zurzeit nicht die Möglichkeit für uns, dort unmittelbar einzugreifen. Sofern wir nach dem 27.01.2008 die Möglichkeit haben, werden wir eine Bundesratsinitiative prüfen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die bisherige Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes zeigt, dass bundesweit nur in ganz wenigen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde. Die einzige Ausnahme besteht in Rheinland-Pfalz. Die Absicht des Gesetzgebers darf nicht in der Intention bestehen, Kettenduldungen durch freiwillige Ausreise zu beenden. Rheinland-Pfalz hat die Bedingungen zur Umsetzung der Absicht des Gesetzgebers, Kettenduldungen zu beenden, in o.g. Erlass deutlicher umrissen. Die positiven Erfahrungen, die in Rheinland-Pfalz gemacht wurden, müssen auch in Hessen ermöglicht werden. Denn besonders geduldete Menschen sind aufgrund ihres sehr langen Aufenthaltes in Deutschland in den meisten Fällen gut in die Kommunen integriert. Ein Großteil der Kinder ist in Deutschland geboren und kennt das Herkunftsland der Familie nicht, diese faktische Integration wird bisher in Hessen nicht berücksichtigt. Vielmehr bezieht sich der hessische Erlass auf die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise für bestimmte Bevölkerungsgruppen und erfüllt dadurch nicht die gesetzgeberische Absicht. FDP: Die FDP hält den derzeitigen Erlass zu § 25 Abs. 5 grundsätzlich für angemessen, die Aufnahme von subjektiven Kriterien wird von uns daher nicht unterstützt. Diese Kriterien werden im Rahmen der Beratungen der Härtefallkommission berücksichtigt. Frage 2: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Härtefallkommission wie in anderen Bundesländern auch mit unabhängigen Fachleuten besetzt wird und Anträge nicht nur von den Kommissionsmitgliedern selbst gestellt werden können? Sind Sie für eine Änderung der Ausschlussgründe, insbesondere in Bezug auf die Lebensunterhaltssicherung? SPD: Die SPD-Landtagsfraktion hat sich stets, sowohl bei Einrichtung der Härtefallkommission als auch in späterer Zeit dafür eingesetzt, dass die Härtefallkommission, welche gerade keine politischen sondern humanitäre Lösungen finden soll, mit unabhängigen Fachleuten besetzt wird. Nach der Landtagswahl werden wir die Härtefallkommission entsprechend unserer Forderungen umstrukturieren. Darüber hinaus haben wir stets die striktere Regelung der Hessischen Ausschließungsgründe im Vergleich zum Bundesgesetz kritisiert. Die aktuelle Regelung wird dem humanitären Aspekt der Härtefallkommission nicht gerecht, so dass wir den absoluten Ausschlussgrund der Nicht-Sicherung des Lebensunterhaltes abschaffen werden. Darüber hinaus wollen wir einen landesfinanzierten Härtefonds schaffen, durch den Menschen, welche ihren Lebensunterhalt nicht selbständig sichern können, finanziert werden können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach den Vorschlägen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sollte sich die Härtefallkommission als „behördenunabhängiges Gremium“ aus zwölf Vertretern zusammensetzen: Jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Kirchen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, eine Vertreterin oder ein Vertreter des hessischen Flüchtlingsrates, eine Vertreterin oder ein Vertreter von Amnesty International, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (AGAH), eine Vertreterin der Beratungseinrichtungen für Frauen auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Beratungseinrichtungen für Opfer von Menschenhandel, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport, sowie ein Mitglied mit medizinischem Sachverstand und eine Vertreterin oder ein Vertreter einer kommunalen Körperschaft. Fachliche Einschätzungen müssen nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerhalb der Tagespolitik ermöglicht werden. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass dies eine wichtige Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit und Akzeptanz der Kommission ist. Die Sicherung des Lebensunterhalts kann z.B. von Auszubildenden, sehr alten Menschen, Erwerbsunfähigen oder Menschen mit vielen Kindern nicht eigenständig gewährleistet werden. Aber genau für diese Menschen wäre es oft eine besondere Härte, wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen. Wenn dann die Kommune die Lebenshaltungskosten nicht übernehmen will und auch kein Nahestehender eine Verpflichtungserklärung abgeben kann, entsteht eine mit den vorhandenen Instrumenten nicht lösbare inhumane Situation, die die Einrichtung eines Härtefallfonds, der z.B. auch in Rheinland Pfalz eingerichtet wurde, unabdingbar macht. Die letzten Jahre sind unsere Haushaltsanträge zur Einrichtung eines Härtefallfonds im Rahmen der Haushaltsberatungen von der CDU-Mehrheit abgelehnt worden. FDP: Die FDP hat sich dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages auch Mitglieder der Härtefallkommission sein sollen. Eine neue bzw. erweiterte Kommission mit Vertretern von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen hätte aus unserer Sicht erhebliche neue Bürokratie-, erneute Abstimmungsprobleme und die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle nach sich gezogen. Ferner fehlt einer Härtefallkommission aus Vertreten von Non- Government-Organisationen die demokratische Legitimation. Des Weiteren ist auch nicht zu erkennen, wo diese mehr Expertenwissen aufweisen, als Abgeordnete des Hessischen Landtages, die sich schon sei jeher im Rahmen des Petitionsverfahrens mit humanitären Fragen beschäftigen. Die FDP hielt und hält es auch nach den jetzt gesammelten praktischen Erfahrungen für sinnvoller, wenn die Härtefallkommission in der jetzigen Zusammensetzung weiterarbeiten kann. Abschiebungen Das Thema Abschiebungen und der Umgang damit wird kontrovers diskutiert, auch durch unterschiedliche Vorfälle in der Vergangenheit, bei denen Abzuschiebende verletzt wurden oder gar zu Tode kamen. Es gab daher auf verschiedenen Ebenen Bestrebungen, Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmte Prozesse bei der Abschiebung zu verändern. Frage 3: Als Konsequenz aus z.T. tödlich verlaufenen Abschiebungen wurden von der Bundespolizei Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg als Leitlinien für den Umgang mit Abzuschiebenden erlassen. Auch einige Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen haben diese als verbindlich akzeptiert, Hessen hat dies nicht getan. Sollte Ihrer Meinung nach auch Hessen diese Bestimmungen für verbindlich erklären? SPD: Den Schutz des Menschen und dessen körperlicher Integrität gilt es zu stärken. Eine entsprechend verbindlich unterzeichnete Bestimmung kann ein Weg zur Stärkung dieses Schutzes sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Fehlen eines hessischen Erlasses zur Umsetzung der Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best-Rück-Luft) ist ein wichtiger Hinweis auf die Tatsache, dass an deutschen Flughäfen während Abschiebungen unterschiedliche Standards herrschen. Der Grund liegt darin, dass nicht nur Bundespolizisten Abschiebungen durchführen, sondern z.B. auch Landespolizisten im Auftrag selbständig aktiv werden können und eigenverantwortlich handeln. Die Bundespolizei stellt in solchen Fällen lediglich die Infrastruktur zur Verfügung; die Durchführung bleibt dabei in der Verantwortung der Mitarbeiter der beauftragenden Behörde. Die sog. „Best-Rück-Luft“ enthält wichtige Bestimmungen über die Anwendung des unmittelbaren körperlichen Zwangs, der Respektierung der menschlichen Würde, wichtige Erkenntnisse über notwendige Verhaltensweisen und den Umgang mit Abzuschiebenden. Aufgrund der Tatsache, dass die Bundespolizei vor Ort keine Weisungsbefugnis gegenüber den Ausländerbehörden und der Landespolizei besitzt, halten wir einen hessischen Erlass über die Anwendung der Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg für unabdingbar. FDP: Die FDP-Fraktion hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass nach den tödlich verlaufenden Abschiebungen die Regelungen zur Durchführung solcher Maßnahmen den dadurch gewonnenen Erkenntnissen angepasst werden. Dabei hat die Gewährleistung der körperlichen Integrität und des Lebens der abzuschiebenden Person, aber auch die berechtigten Eigensicherungsinteressen der die Maßnahme durchführenden Polizeibeamten ein erhebliches Gewicht. Im Zweifelsfall muss auch die Durchführung der Abschiebung auch einmal verzichtet werden können. Wir werden uns für die Übernahme der Bestimmungen in Hessen einsetzen. Frage 4: Als weitere Konsequenz wurde am Frankfurter Flughafen, über den etwa die Hälfte aller Abschiebungen aus Deutschland durchgeführt werden, im Jahr 2006 eine Stelle zur Abschiebungsbeobachtung eingerichtet, die einem Gremium, dem Forum Abschiebungsbeobachtung, Bericht erstattet. Zwar war das Hessische Innenministerium an der Ausarbeitung des Konzeptes und dem Prozess der Installierung der Stelle beteiligt, nimmt aber bislang nicht an dem Forum Abschiebungsbeobachtung teil. Wie steht Ihre Partei zu der Frage der Teilnahme des HMdI an der Abschiebungsbeobachtung? SPD: Unter sozialdemokratischer Verantwortung im Innenressort wird die aktuelle Praxis von Abschiebungen generell überprüft und evaluiert werden. Wir halten eine Beteiligung an dem Forum Beobachtungsstelle für erforderlich und haben dies bei einem Besuch dort auch schon Kund getan. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ohne die Beteiligung des hessischen Innenministeriums ist es aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht realisierbar Erkenntnisse der Abschiebungsbeobachtung zu bestehenden problematischen Situationen realitätsnah zu verändern. Wertvolle praxisnahe Erfahrungen werden durch eine fehlende Teilnahme des hessischen Innenministeriums missachtet und in deren verbesserten Umsetzung behindert. Sachverhalte, welche die Arbeit der Regierungspräsidien und der Zentralen Ausländerbehörden betreffen, können aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht mit der Bundespolizei besprochen und diskutiert werden. FDP: Aus unserer Sicht wäre eine Teilnahme des hessischen Innenministeriums an der Abschiebungsbeobachtung durchaus wünschenswert. Frage 5: Ein Konfliktpunkt bei Abschiebungen ist, dass es oft vorkommt, dass Personen völlig mittellos abgeschoben werden. In einigen anderen Bundesländern existieren so genannte Handgelderlasse, in denen geregelt wird, dass mittellosen Abzuschiebenden aus einem Fonds etwas Bargeld mitgegeben wird, um zumindest vom Flughafen in die Heimatregion reisen zu können o.ä. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch in Hessen ein solcher Fonds eingerichtet wird? SPD: Die SPD-Landtagsfraktion hat im Sommer diesen Jahres eine kleine Anfrage zu dem Thema Handgelderlass gestellt, um festzustellen, ob die aktuelle Landesregierung an einer entsprechenden Regelung interessiert ist. Diese beschrieb, dass sie sich gerade in den Vorbereitungen für eine solche Regelung befinde. Eine Umsetzung ist aber bisher nicht erfolgt. Die lange Bearbeitungsdauer verdeutlicht, dass dieses Thema kein Schwerpunkt der derzeitigen hessischen Landesregierung ist. Wir werden nach der Landtagswahl eine zeitnahe entsprechende Regelung erlassen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Düsseldorfer und Frankfurter Abschiebungsbeobachtung wird deutlich, dass fehlendes Handgeld häufig ein Problem ist. Offensichtlich ist, dass viele Menschen nach ihrer Abschiebung noch weiterreisen müssen. Finanzielle Mittel, um die Ankunft würdevoll und ohne existentielle Not zu erleben, sehen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN als unabdingbar an. FDP: Wir werden die Notwendigkeit eines solchen Fonds prüfen. Integration Auch Menschen mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus haben das Recht auf Integration in die Gesellschaft. Diese könnte durch einige Maßnahmen erleichtert werden. Frage 6: § 61 des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass die Residenzpflicht für Geduldete auf das Bundesland beschränkt ist, die Länder können weitere Einschränkungen vornehmen. In Artikel sechs der Hessischen Landesverfassung wird das Recht auf Bewegungsfreiheit als Jedermannsrecht postuliert. Dennoch wird die Residenzpflicht in Hessen für Geduldete i.d.R. auf den Regierungsbezirk beschränkt. Werden Sie im Falle eines Wahlsiegs die Residenzpflicht für Geduldete in Einklang mit der Landesverfassung auf ganz Hessen ausdehnen? SPD: Es gibt keine Gründe, warum eine bundesgesetzliche Regelung im Bereich der Ausländerpolitik enger ausgelegt werden sollte. Sofern der Meldepflicht nachgekommen werden kann, sehen wir zurzeit keine Gründe, weshalb der Aufenthalt auf den Regierungsbezirk beschränkt werden müsste. Insofern werden wir auch dies nach der gewonnenen Landtagswahl einer Überprüfung unterziehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durch die Residenzpflicht wird oft in sinnloser Weise der Besuch von Verwandten erschwert oder sogar unmöglich gemacht und damit soziale und familiäre Aspekte in menschunwürdiger Weise außer Acht gelassen. Auch dem Zugang zum Arbeitsmarkt und Behördengängen werden hier Steine in den Weg gelegt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden daher die Residenzpflicht entsprechend der Regelung im Aufenthaltsgesetz und im Sinne der Hessischen Verfassung auf ganz Hessen ausdehnen. Wir setzen uns für die Abschaffung der Residenzpflicht ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilen außerdem die strafrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen die Residenzpflicht. Dies ist eine unnötige Kriminalisierung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Außerdem wird durch den Niederschlag dieser opferlosen Straftaten in den Kriminalitätsstatistiken Wasser auf die Mühlen der Rechten gegossen, die auf die Kriminalitätsraten bei Ausländern verweisen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Stellungnahme des UNHCR zur Wohnsitzfreiheit, die die Praxis der Einschränkungen der Wohnsitzfreiheit sowohl bei Flüchtlingen als auch bei subsidiär geschützten Personen mit dem Völker- und Europarecht als nicht vereinbar ansieht. Das Recht auf Freizügigkeit muss durchgesetzt werden. FDP: Wir gehen davon aus, dass die derzeit praktizierte Regelung nicht nur mit der hessischen Verfassung, sondern auch mit höherrangigem Recht, hier § 61 des Aufenthaltsgesetzes als Bundesrecht, vereinbar ist. Aus Rechtsgründen bedarf es hier aus unserer Sicht also keiner Änderung, wir werden jedoch prüfen, ob die derzeit praktizierte Einschränkung der Residenzpflicht aus sachlichen Gründen heraus auch künftig notwendig ist. Frage 7: Für junge Menschen mit Duldung ist es oftmals schwierig, eine Ausbildung absolvieren zu können. Werden Sie versuchen, über besondere Förderungsprogramme auch diesem Personenkreis Zugang zu Ausbildungen zu ermöglichen? SPD: Junge Menschen sollen stets die Möglichkeit zur Ausbildung haben. Deshalb haben wir uns im Falle eines Wahlsieges am 27.01.2008 zum Ziel gesetzt, besondere Förderprogramme für junge Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen. Gerade die Frage des Lebensunterhalts ist für ein humanitäres Aufenthaltsrecht wichtig. Deshalb sollen so viel Menschen wie möglich Arbeit und Ausbildung finden und aufnehmen. Sofern es jedoch sowohl aufgrund humanitärer als auch rechtlicher Gründe keine Möglichkeit des weiteren Aufenthaltes gibt, kann dies nicht als Grund für ein Bleiberecht herangezogen werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das europäische Arbeitsmarktprogramm EQUAL hat erstmals anerkannt, dass Geduldete im Zugang zu Bildung und Arbeit benachteiligt sind und einen Arbeitsauftrag zur Bekämpfung dieser Diskriminierung formuliert. Die Ergebnisse und Empfehlungen, die aus diesem Programm hervorgegangen sind, gilt es jetzt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene umzusetzen. Bei zahlreichen bundesgesetzlichen Regelungen besteht hier Handlungsbedarf, aber auch auf Landesebene bestehen Handlungsfelder z.B. besondere Förderprogramme für diesen speziellen Personenkreis. Es sollte beispielsweise Geduldeten die Durchführung von Praktika grundsätzlich erlaubt werden, flankierende Unterstützungsangebote wie Alphabetisierungs- und Sprachkurse, sowie an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientierte Qualifizierungsmaßnahmen sollten realisiert werden und Informations- und Fortbildungsangebote für Arbeitsmarktakteure sollten etabliert werden. FDP: Unserer Ansicht nach muss jeder, der sich legal in Deutschland aufhält, für die Dauer seines Aufenthaltes auch arbeiten und selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen dürfen. Dazu gehört auch die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass möglichst viele junge Menschen mit einer Duldung auch eine entsprechende Beschäftigung bekommen können. Ob hierzu besondere Förderungsprogramme notwendig sind oder ob es genügt, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen entsprechend zu verbessern, kann hier zunächst offen bleiben. Jedenfalls wird das Ziel, einen verbesserten Zugang dieser Menschen zu einer Beschäftigung zu erreichen, von uns unterstützt. Frage 8: In Hessen sind die Schulleiter per Erlass des Kultusministerium angewiesen, Kinder ohne Aufenthaltsstatus an die zuständigen Behörden zu melden. Dies verhindert i.d.R., dass diese Kinder beschult werden. Sprechen Sie sich für eine Änderung dieses Erlasses aus, um auch den Kindern von Menschen in der Illegalität Zugang zum Grundrecht auf Bildung zu ermöglichen? SPD: Der illegale Aufenthalt der Eltern darf nicht zu Lasten des Kindes gehen. Hessen hat hier die restriktivste Regelung, die faktisch dazu führt, dass kein Schulbesuch möglich ist. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung, dies muss durchgesetzt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich der Auffassung des von der Max-Träger- Stiftung erstellten Gutachtens angeschlossen, das keine Meldepflicht der Schulleiterinnen und Schulleiter an die Ausländerbehörden sieht. Wir haben deshalb eine Änderung des Erlasses gefordert. Die Meldepflicht ist laut Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz nur dann gegeben, wenn die Kenntnisnahme in Erfüllung der Aufgaben und nicht wenn sie nur bei Gelegenheit der Aufgabenerfüllung erfolgt. Der Erlass des Kultusministeriums setzt in einer für uns unverantwortlichen Weise die Schulleiterinnen und Schulleiter unter Druck, die sich für die Bildung von Kindern einsetzen, die sowieso schon unter sehr schwierigen Bedingungen hier leben. Lehrerinnen und Lehrern werden hier ordnungsrechtliche Aufgaben übertragen, die im Gegensatz zu ihren berufsspezifischen Aufgaben stehen. Diese Kinder sind unverschuldet in eine prekäre Situation geraten und es kann nicht sein, dass in Hessen Kinder heranwachsen, ohne Lesen und Schreiben zu können. Dies ist eine Missachtung des Kindeswohls und nicht vereinbar mit dem Selbstverständnis eines sozialen Rechtsstaates. Der Kontrollanspruch des Staates muss hinter den fundamentalen Bedürfnissen von Kindern zurückstehen. Deshalb muss jedes Kind in Hessen ein Recht auf Bildung haben unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. Um dem Thema mehr Öffentlichkeit zu geben, hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u.a. im April 2007 eine Fachanhörung zu dem Thema durchgeführt. FDP: Wir halten die Erlassregelung des Kultusministeriums im Prinzip für richtig, denn es kann nicht im Interesse des Landes sein, Personen, die sich illegal in unserem Land aufhalten, zu beschulen, wenn möglicherweise ein weiterer Aufenthalt in unserem Lande nicht gewährleistet ist. Im Übrigen kommt diese Personengruppe sonst auch nicht in Kontakt mit den zahlreichen notwendigen Integrationsmaßnahmen. Das kann so nicht hingenommen werden. Institutionelle Förderung Frage 9: In Hessen gibt es eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für neu ankommende Flüchtlinge. Diese haben meist keinerlei Erfahrungen mit dem deutschen Asylverfahren. Von der ersten Befragung durch das Bundesamt hängt oft das weitere Schicksal der jeweiligen Flüchtlinge ab. Aus diesem Grund hat die evangelische Kirche in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung eine Verfahrensberatung eingerichtet, um zumindest eine Grundversorgung an Beratungsangebot bereit zu stellen, diese stößt jedoch oft an die Grenzen ihrer Kapazität. Sehen Sie eine Notwendigkeit, diese Beratungstätigkeit auch aus Landesmitteln zu unterstützen? SPD: Entsprechend der Landesmittel, welche für einen Härtefonds zur Verfügung gestellt werden müssen, ist auch diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden zu erfüllen. Wir haben die Verpflichtung und soziale Verantwortung für ein rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Jahr erneut einen Haushaltsantrag gestellt, um Flüchtlingsberatung in Hessen finanziell zu unterstützen. Gerade aufgrund der sich kontinuierlich ändernden Rechtslage wollen wir Projekte unterstützen die Flüchtlinge beraten. Dazu gehört auch das Engagement in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen es auch als Aufgabe des Staates an Flüchtlingen optimale Bedingungen zu gewährleisten, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Schließlich geht es hier um existenzielle Probleme von Menschen, die die rechtliche Situation in dem für sie fremden Land nicht kennen und oft auch unter dem Eindruck der Flucht und fluchtauslösender Ereignisse einer speziellen Beratung bedürfen, sei es in rechtlicher, psychologischer oder sozialer Hinsicht. Viele haben ihr letztes Geld für die Flucht ausgegeben und sind deshalb auf finanzielle Unterstützung angewiesen. FDP: Eine zwingende Notwendigkeit zur Unterstützung dieser von der evangelischen Kirche angebotenen Beratung aus Landesmitteln sehen wir auch angesichts unserer angespannten Haushaltslage sowie der erheblichen Verschuldung des Landes nicht. Im Rahmen der vom Bundesamt durchzuführenden Erstbefragung wird der Flüchtling über die für ihn relevanten Fragestellungen aufgeklärt. Zwar ist jede ergänzende Information sicherlich sinnvoll und willkommen, eine Unterstützung aus Landesmitteln jedoch nicht angezeigt. Frage 10: Flüchtlingsarbeit ist immer auch Integrationsarbeit. Diese wird häufig von ehrenamtlichen Initiativen vor Ort geleistet. In einigen anderen Bundesländern werden Dachverbände der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit wie z.B. Flüchtlingsräte institutionell gefördert. Werden Sie sich für eine auch finanzielle Förderung der Flüchtlingsarbeit in Hessen einsetzen? SPD: Die „Operation düstere Zukunft“ hat den Großteil sozialer Arbeit in Hessen zerschlagen. Wir werden gemeinsam mit den Sozialverbänden und den Kommunen das soziale Netz wieder neu knüpfen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Siehe Antwort Frage 9 FDP: Eine solche Notwendigkeit sehen wir auch aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der erheblichen Verschuldung des Landes Hessen nicht.
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