„Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes muss die Situation von langjährig Geduldeten wirklich verbessern.“ Dies betonten der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die andauernden Verhandlungen über eine Bleiberechtsregelung.
Nachdrücklich unterstützen die Kirchen die Absicht, die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig zu machen. Es sei zu hoffen, dass die Erteilung einer Aufenthalts-erlaubnis bis Ende 2009 und der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt zu tatsächlichen Verbesserungen für die Betroffenen führen. Sie mahnen jedoch eine humane und sozial gerechte Ausgestaltung der Bleiberechtsregelung an. „Die Regelung muss die gesell-schaftliche und wirtschaftliche Integration der bisher Geduldeten fördern und nicht behindern“, sagte Reimers. Auch ohne eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts solle grundsätzlich eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gewährt werden. Dies gelte insbesondere für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen.
Die beiden Kirchen machten deutlich, dass das Kindeswohl bei der Ausgestaltung der Bleiberechtsregelung vorrangig berücksichtigt werden müsse. In Deutschland aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen müsse ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden; dieses Aufenthaltsrecht dürfe in keinem Fall von einer vorherigen Ausreise der Eltern abhängig gemacht werden. Darüber hinaus dürfe das Fehlverhalten einzelner Familienmitglieder nicht zum Ausschluss einer gesamten Familie vom Bleiberecht führen. Große Bedenken äußerten Reimers und Jüsten auch gegen die Möglichkeit, Menschen einer bestimmten, zum Beispiel der irakischen, Staatsangehörigkeit von einem Bleiberecht auszuschließen. „Vor dem Hintergrund der Krise im Irak, von der auch viele Christen betroffen sind, muss alles dafür getan werden, um Flüchtlingen aus diesem Land zu helfen“, forderte Jüsten.
Mit Sorge nehmen sie außerdem die geplanten Verschärfungen im derzeit diskutierten Gesetzesentwurf wahr. So soll der Familiennachzug erschwert werden. Insbesondere das Vorhaben, von nachziehenden Ehegatten bereits vor der Einreise Sprachkenntnisse zu verlangen, sei abzulehnen, sagten Reimers und Jüsten. Es stehe zu befürchten, dass viele Betroffene diese Voraussetzung angesichts der Lebensrealität in ihren Herkunftsländern kaum erfüllen könnten. Der Schutz von Ehe und Familie müsse auch in diesen Fällen gewährleistet sein.
Darüber hinaus sei zu bedauern, dass der aktuelle Gesetzesentwurf eine ablehnende Haltung gegenüber den von der Europäischen Union beschlossenen Mindeststandards beim Flüchtlingsschutz verdeutliche. Besonders wichtig sei aus Sicht der Kirchen eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU für einen verbesserten Schutz von Flüchtlingen bei religiöser Verfolgung. Gleiches gelte mit Blick auf den Abschiebungsschutz auch für Bürgerkriegsflüchtlinge. „Eine ‚Sperrklausel’, nach der Bürgerkriegsflüchtlinge nur dann Schutz erhalten, wenn die Innenminister der Länder einen Abschiebestopp anordnen, lässt erhebliche Schutzlücken befürchten und ist auch mit den Vorgaben des EU-Rechts nicht vereinbar“, sagte der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Reimers.
„Mit den gegenwärtig diskutierten Gesetzesänderungen werden die positiven Ansätze des Zuwanderungsgesetzes und der Bemühungen etwa im Rahmen des nationalen Integrationsplans teilweise konterkariert“, befürchtete Prälat Jüsten. „Erfolgreiche Integrationspolitik muss Zuwanderung und Integration als Chance für unsere Gesellschaft begreifen. Sie sollte nicht von der Forderung nach Sanktionen geprägt sein oder gar von sicherheitspolitischen Aspekten überlagert werden.“
Berlin, 9. März 2007
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann
Diese Einladung wird zeitgleich auch von der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz