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Menschenrechtsorganisationen kritisieren Stoiber
SPIEGEL ONLINE - 07. März 2007, 18:22
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,470405,00.html

 

BLEIBERECHT

 

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Stoiber

 
Von Anna Reimann
 
Neue Runde im Streit um eine Aufenthaltsregelung für "geduldete" Ausländer: Flüchtlingsverbänden reagieren mit Unverständnis auf die Äußerungen Edmund Stoibers, der den Gesetzesentwurf der Koalition nachbessern will - weil er Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe befürchtet.
 
Berlin - Flüchtlingsverbände und Menschenrechtsorganisationen sind empört, das Geschachere um eine bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung nimmt kein Ende. Bayerns Ministerpräsident Edmund will den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) ausgehandelten Gesetzesentwurf nicht akzeptieren.. Er befürchtet Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe. Sein Ansatz: Erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche, stünde ihnen mehr Geld zu - nämlich der volle Sozialhilfesatz.
 
Stoiber bringe Sachen durcheinander, ärgert sich Bernd Mesovic von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl. Geduldete erhielten doch nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland ohnehin den vollen Sozialhilfesatz. Wolle Stoiber diese Drei-Jahres-Frist kippen und auch danach Geduldeten nur einen niedrigeren Geldbetrag zahlen, sei das eine weitere Ausgrenzung, sagt Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat. Das wäre der Versuch über das Thema Bleiberecht Verschärfungen in anderen Bereichen des Ausländerrechts vorzunehmen.
 
"Am Ende ist das Arbeitsplatzangebot wieder weg"
 
Derweil hoffen die Betroffenen umso mehr, dass die Regelung Gesetz wird, die Müntefering und Schäuble ausgearbeitet hatten. Denn von dem Beschluss der Innenminister der Länder, haben bislang nur wenige Geduldete profitiert. Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) hatte sich im November 2006 auf eine Regelung verständigt, wonach "Geduldete" sechs Jahre (Familien) oder acht Jahre (Ledige) in Deutschland gelebt haben und bis Ende September eine Arbeitsstelle vorweisen müssen, wollen sie dauerhaft hier bleiben.
Anders als bisher sollen laut der IMK-Regelung Arbeitssuchende mit einer Duldung nicht länger benachteiligt werden. Bislang konnte ein "Geduldeter" nur dann die Stelle bekommen, wenn sich kein anderer deutscher oder EU-Bewerber finden ließ.
 
Nach Informationen der Organisationen Pro Asyl, Pax Christi und dem Berliner Flüchtlingsrat haben sich diese Vorgaben als lebensfremd herausgestellt: Viele Ausländer mussten nach dem IMK-Beschluss feststellen, dass sich ein Job mit einer Duldung kaum finden lässt. Bis Ende Februar haben in Berlin 1700 Menschen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt, nur 36 davon haben auch einen Arbeitsplatz gefunden. Jens Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat macht dafür auch die langen Bearbeitungszeiten der Behörden verantwortlich. "Manchmal dauert es so lange, dass am Ende das Arbeitsplatzangebot wieder weg ist."
 
Kritik an "Familienspaltungen"
 
Die Betroffenen sind verwirrt. "Auch wer gut deutsch kann, kann die neuen Regelungen oft kaum nachvollziehen", so Pro Asyl. Dass es für die Arbeitssuche einen riesigen Unterschied mache, ob man eine Duldung oder eine Aufenthaltsgenehmigung in der Hand halte, wüssten die meisten indes ganz genau, sagt Mesovic. "Viele sind unsicher, ob es mit einer Duldung überhaupt möglich ist, einen Arbeitsplatz zu finden", sagt Jens-Uwe Thomas vom Flüchtlingsrat in Berlin.
 
Zumindest das könnte sich mit einer Bundesregelung ändern, wie sie Schäuble und Müntefering vorsehen: Anders als die Regelung der Länderinnenminister sieht ihr Gesetzentwurf eine viel längere Frist für die Arbeitssuche vor - bis zum 31. Dezember 2009. Und Geduldete, die seit langem in Deutschland leben, sollten zum Zwecke der Jobsuche ihre Aufenthaltsgenehmigung gleich bekommen - und sie wieder abgeben müssen, falls sie innerhalb von zweieinhalb Jahren keinen Job finden, mit dem sie ihren Lebensunterhalt verdienen."Eine verlängerte Frist zur Arbeitssuche und die Aufenthaltsgenehmigung schafft mehr Chancen", so Mesovic.
 
Zu Kritik gäbe es aber auch bei einer neuen Regelung reichlich Anlass: Denn laut Pro Asyl ist in dem Gesetzesentwurf vorgesehen, dass die Bundesländer Staatsangehörige bestimmter Problemstaaten, die von den Ländern selber definiert werden können, von einer Bleiberechtsregelung von vornherein ausschließen könnten. "Unmöglich" sei, dass nach dem Bleiberecht Familienspaltungen in Kauf genommen werden. Ausnahmeregelungen sähen vor, dass gut integrierte Jugendliche ein Bleiberecht erhalten, ihre Eltern aber in die Heimat abgeschoben würden. "14- bis 15-Jährige werden damit vor die Entscheidung gestellt: Familie oder Bleiberecht in Deutschland", sagte Mesovic zu SPIEGEL ONLINE.
 
Genau wie der IMK-Beschluss zeige auch der Gesetzesentwurf von Müntefering und Schäuble eine "völlige Gnadenlosigkeit" im Umgang mit alten, behinderten Menschen, erklärt der Pro Asyl-Sprecher. Wer als Alter oder Kranker seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen könne, habe keine Chance auf ein Bleiberecht.
 

 
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
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Zum Thema in SPIEGEL ONLINE:
Koalitionszoff: Merkel will Streit über Bleiberecht beenden (05.03.2007)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,469915,00.html
Koalitionsausschuss: Kampf um Kompromiss beim Bleiberecht (06.03.2007)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,470046,00.html
Koalitionsausschuss: Streit um Bleiberecht für Ausländer
http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,16607,00.html 
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