Wetzlarer Justiz erteilt Lektion Ein junger Student, der sich an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch in Wetzlar beteiligte, ist nun in einem Prozess zu einer Strafe von 250 Euro verdonnert worden , weil er eine Sonnebrille trug und den Rollkragenpulli bis zur Nasenspitze hochzog (Vermummungsverbot). Anscheinend war seine Vermummung nicht ausreichend. Denn wie die im Prozess auftretenden Bereitschaftspolizisten erklärten, war der Angeklagte aufgrund mehrerer Fotos zweifelsfrei zu erkennen gewesen. ??? Das Gericht, so entnehmen wir der Zeitung, ging über diesen Widerspruch lässig hinweg und nutzte indes die Vorladung, den Studenten über den Sinn des Vermummungsverbots auf zu klären: Notwendig um die Identität der Teilnehmer klären zu können. Es würde uns mal interessieren, gegen wie viele der teilweise auch vermummt auftretenden Nazis in diesem Zusammenhang ermittelt wird? Das Verfahren gegen Sascha Söder, der in seiner Rede dazu aufforderte Daniel Cohn Bendit an die Wand zu stellen, wurde jedenfalls schon mal wegen Geringfügigkeit eingestellt (der trug ja auch nachweislich keine Sonnenbrille )– Err hat also noch seine 250 Euro im Sack ! Dem Leser des Artikels steht es jedenfalls frei seine Lehre aus diesem Prozess zu ziehen: Besser vermummen oder daheim bleiben, wenn die braunen Hetzer wieder aufmarschieren -und wenn, dann doch bitte keinen Rollkragenpulli anziehen und die Sonnebrille daheim lassen. Und wenn demnächst wieder irgend so ein Polit-Fuzzi im Fernsehen was von Mut gegen rechts schwafelt: Kasten abschalten oder weg- zappen, das fördert die Demokratie !!! Wetzlarer Bündnis gegen Nazis i.V. Christian Kumbier
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