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Kurdischer Künstler soll am Dienstag in die Türkei abgeschoben werden

Quelle: junge Welt, 26.3.2007

Warnung vor Folter wird ignoriert

Kurdischer Künstler soll am Dienstag in die Türkei abgeschoben werden

Von Otto Stephan

Der kurdische Künstler Engin Celik soll am Dienstag in die Türkei abgeschoben werden, nachdem das Verwaltungsgericht in Schleswig vor einigen Wochen seinen Abschiebeschutz aufgehoben hatte. Die Richter führten in ihrer Begründung an, dass sich in der Türkei die Menschenrechtslage bezüglich Folter und Misshandlung im Vergleich zur Situationen in den Jahren vor 2001 erheblich verbessert habe, eine Einschätzung, die nicht einmal das Bundesaussenministerium teilt. Ralf Lourenco von der »Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten« in Hamburg spricht denn auch davon, dass das Verwaltungsgericht ein Wunschbild von der Türkei zeichne, um das Asylgesuch von Engin Celik abzulehnen.

Am 7. Januar 2007 wurde Engin Celik während einer Zugfahrt von Frankfurt nach Düsseldorf festgenommen. Sein Asylverfahren sei negativ entschieden, hiess es zur Begründung. Nach 30 Tagen im Hungerstreik, begleitet von Kundgebungen und einer grossen Anzahl von Unterstützern, darunter Musiker, Schauspieler und Parlamentarier, wurde Celik am 13. Februar aus der Haft entlassen. Während das Bundesamt in Lübeck über seinen Asylantrag positiv entscheiden wollte, hatte die Bundeszentrale in Nürnberg die Akten übernommen und nach der Haftentlassung das Asylbegehren abgelehnt.

»Es ist offensichtlich, dass Engin Celik bei einer Abschiebung einer grossen Gefahr ausgesetzt ist«, konstatiert Lourenco. Bereits bei seiner Ankunft am Flughafen sei mit der sofortigen Verhaftung durch die türkische Polizei zu rechnen. Als Jugendlicher floh der heute 27-jährige mit seiner Familie vor den Angriffen des Militärs nach Istanbul. Später entfernte man ihn aus der Universität, nachdem er eine regierungskritische Zeitung gründet hatte. In einer Lederwarenfabrik wurde er gewerkschaftlich tätig, woraufhin die Polizei ihn inhaftierte und folterte. Die Asyl-Bundeszentrale hält dies alles für »nicht bedeutsam«. Das Verwaltungsgericht in Schleswig spricht Engin Celik gar ab, vor seiner Flucht im November 2003 verfolgt gewesen zu sein, weil er seine Bedrohung nicht dokumentieren könne.
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