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Beratung im Asylrecht gefährdet

DAV: Zugang zum Recht für sozial Schwache erschwert - Beratung im Asylrecht gefährdet

 

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht den Zugang für Asylbewerber zu ihrem Recht stark gefährdet. Die Gebühren in Asylverfahren sind seit über 14 Jahren nahezu unverändert geblieben. Der festgesetzte Gegenstandswert in Asylverfahren (3.000 €) steht in keinem Verhältnis zum Gegenstand des Verfahrens selbst und zum erforderlichen Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts in solchen Verfahren. In Asylverfahren geht es um die Frage, ob dem Asylsuchenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, alles hochrangige Rechtsgüter, die von der Verfassung geschützt sind. Um den Asylsuchenden, die eine kompetente Vertretung benötigen, Anwälte zur Seite zu stellen, die diese Vertretung nur bei angemessener Vergütung leisten können, ist eine Erhöhung des Gegenstandswerts in Asylverfahren dringend geboten.

 

„Anwaltliche Tätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil des für alle Menschen offen zu haltenden Zugangs zum Recht. Diese darf nicht nur allein den sozial besser Gestellten vorbehalten bleiben“, warnt Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Deshalb habe der DAV in einer heute vorgelegten Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, bei Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz die Gegenstandswerte zu erhöhen. Gerade in Asylverfahren sei eine hochspezialisierte Anwaltschaft notwendig, deren besondere Bedeutung auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Flughafenverfahren hervorgehoben werde. Die Richter hätten das beschleunigte Asylverfahren im Transitbereich von Flughäfen unter Anderem nur deswegen für verfassungsmäßig erachtet, weil den Antragsstellern in Asylrechtsfragen besonders kundige Berater zur Seite stünden.

 

Der Streitwert bei einem Asylverfahren ist auf 3.000 € begrenzt. Hierfür erhält der Asylanwalt im Klageverfahren eine Vergütung von 472,50 €. Für diese Vergütung lassen sich Asylklageverfahren verantwortlich nicht führen, denn in den meisten Fällen muss schon bis zum Abschluss der ersten Instanz mit einem Zeitaufwand von weit über zehn Stunden gerechnet werden. Im Eilrechtsschutz liegt der Streitwert bei nur 1.500 €, was eine Vergütung von lediglich 136,50 € zur Folge hat.

 

Nach Ansicht des DAV ist die Begrenzung insbesondere im Hinblick auf andere Verfahren nicht nachvollziehbar. Selbst bei Streitigkeiten um die Grabmalgestaltung wird immer noch ein Wert angesetzt, der derzeit über dem für die Feststellung eines Abschiebungsverbotes liegt. Der Gegenstandswert bei einer Streitigkeit um einen Waffenschein beträgt bereits 7.500 €. Daraus ergibt sich, dass Asylrechtsanwälte zu wochen- und jahrelanger Arbeit bei Entgelten gezwungen sind, zu welchen andere nicht arbeiten würden.

 

Ein Grund für diese diskriminierende Behandlung der Asylrechtsanwältinnen und -anwälte und damit deren Mandanten ist nicht erkennbar. In der heute veröffentlichten Stellungnahme fordert der DAV eine Anhebung der Gegenstandswerte nach dem Asylverfahrensgesetz auf 5.000 €, im vorläufigen Rechtsschutz auf 2.500 €.

 

Quelle: DAV

 

Juraforum-News, 23.05.2008

 

http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/241297/f/106/
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