Bayerischer Flüchtlingsrat präsentiert Vorschlag für eine Neuregelung der Versorgung von Flüchtlingen mit angemessenem Wohnraum in Bayern
Seit mehreren Wochen wird die Pflicht für Flüchtlinge, in Sammellagern zu leben, in der Öffentlichkeit und im Bayerischen Landtag debattiert. Während die CSU an ihrer anachronistischen Abschreckungsdoktrin der „Anreizminderung“ festhält, plädieren immer mehr Stimmen für eine Entschärfung der Bayerischen Lagerpflicht.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert schon seit 2002, dem Jahr der Einführung der Lagerpflicht in Bayern, deren sofortige Abschaffung und unterstützt seitdem vielfältige Proteste von Flüchtlingen und Unterstützerorganisationen. Insbesondere die International Refugee Human Rights Tour im Sommer 2006 richtete sich gegen das bayerische Lageruniversum.
Doch selbst Personen und Organisationen, die der Forderung positiv gegenüber stehen, stellen sich die Frage, wo und wie die Flüchtlinge untergebracht werden sollen, wenn die Lager geschlossen werden. Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt deshalb seinen Vorschlag für die Versorgung von Flüchtlingen mit menschenwürdigem Wohnraum der Öffentlichkeit vor. Die Kernpunkte dieses Vorschlags sind:
Löschung der Lagerpflicht aus dem Bayerischen Landesaufnahmegesetz
Erlaubnis zum Auszug aus den Sammellagern in Wohnungen, die nach den Regelungen für BezieherInnen von Hartz IV-Leistungen als angemessen gelten
Direkte Überweisung der Mieten an die VermieterInnen, um dem Sachleistungsprinzip zu genügen
Anschließender Abbau der nicht mehr benötigten Lagerkapazitäten
Der Vorschlag geht heute dem bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu, ebenso den jeweiligen Bezirksregierungen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen im Auftrag des Sozialministeriums zuständig sind.
Uche Akpulu, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, der selbst viereinhalb Jahre in bayerischen Flüchtlingslagern gelebt hat, erzählt: „Die Lagerunterbringung macht die betroffenen Flüchtlinge kaputt. Ich musste mehrere Male mit ansehen, wie MitbewohnerInnen im Lager krank wurden und psychisch zerbrochen sind. Seitdem weiß ich, wie wichtig ein klein wenig Privatsphäre in einer eigenen Wohnung ist.“
Rechtsanwalt Hubert Heinhold ergänzt: „Die gesetzlichen Regelungen des Bundes und des Freistaats Bayern atmen noch die Abschreckungsideologien der 1990er Jahre. Die Abschreckung geschieht heute bereits durch die massiven Kontrollen der EU-Außengrenzen, koordiniert durch die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX. Deshalb schaffen nur noch 20.000 Flüchtlinge jährlich den Weg nach Deutschland. Damit wird die Lagerpflicht zur reinen Schikane der hier lebenden Flüchtlinge.“