Forderung nach gefahrfreiem Zugang an EU-Außengrenzen bei SOS-Podium „Es ist kein gefahrfreier Zugang für Schutzsuchende gewährleistet.“ Das hat Karl Kopp bei der Veranstaltung „SOS – Menschen in (See-)Not“ betont. Der Europareferent von Pro Asyl nahm mit seiner Äußerung Bezug auf die Problematik afrikanischer Flüchtlinge an den Außengrenzen der Europäischen Union. Einen solchen Zugang zu gewährleisten, liege in der Verantwortung der EU. Ausgangspunkt für eine Podiumsdiskussion zum Thema war ein Impuls von Stefan Schmidt, Kapitän der Cap Anamur, der 2004 afrikanische Flüchtlinge aus Seenot gerettet hatte und deshalb vor einem italienischen Gericht wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt ist. Schmidt schilderte die dramatische Situation von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen etwa in Griechenland, wo Gestrandete gefoltert und beschossen würden, und stellte die Frage nach der Verantwortlichkeit: „Wer darf, wer soll, wer muss Menschen in Seenot retten?“ Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bekannte sich zur Verantwortung, auch für FRONTEX, die europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen: „Wenn jemand in Seenot ist, wird er gerettet.“ Er betonte die Geltung internationaler und europäischer Regelungen, etwa der Menschenrechtskonventionen, für deren internationale Einhaltung Deutschland sich einsetze. Grenzkontrolle bedeute Verantwortung tragen. „Wir sind zu mehr Engagement gezwungen, sonst brauchen wir das Elend nicht zu beklagen“, forderte Schäuble. Menschen in Not dürften nicht zu Opfern politischer Diskussionen werden. Francois A. Boko, ehemaliger Innenminister Togos, wies die Verantwortung für die Ursache von Flucht den politischen Akteuren in Afrika zu, die durch eine unzureichende Entwicklung und Infrastruktur und die Verschwendung von Mitteln nicht zu einer Verbesserung der Lebenssituation beitragen würden. Gleichzeitig appellierte er an die europäische Politik, Flüchtlingsdramen durch Prävention zu verhindern, etwa indem der Dialog mit befreundeten afrikanischen Ländern gesucht werde. Kopp nannte den Umgang mit den Flüchtlingen Menschenrechtsverletzungen, die nicht nur durch das betroffene Land, sondern auch im Namen der übrigen EU-Regierungen passierten. Menschenrechte müssten auch auf See gelten, ihre Verletzungen seien unbedingt zu sanktionieren. Er kritisierte besonders das „Rambo-Verhalten“ der italienischen Regierung im Umgang mit Flüchtlingen und mahnte, die Menschen, die die EU in den letzten Jahren lebend erreicht hätten, seien „Flüchtlinge im klassischen Sinne“.
|