Rede im Plenum In ihrer heutigen Rede im Plenum sprach Kristina Köhler zur Situation von Migranten, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Konkret wurde die Frage verhandelt, ob die Pflicht öffentlicher Stellen, ihnen bekannte Informationen über illegal aufhältige Migranten an die Ausländerbehörden weiterzugeben, gelockert werden sollte. Köhler zeigte die Rechtslage in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Arbeitnehmerschutz und Schulbildung auf und machte deutlich, dass die Manifestierung eines rechtsfreien Zustands die Probleme der Betroffenen nicht löse. Vielmehr müssten die Legalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Mitschrift Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte über die Situation von illegalen Ausländern in Deutschland ist schwierig. Man ist allzu leicht geneigt, sich gegenseitig fehlende Humanität oder ein fehlendes rechtsstaatliches Verständnis vorzuwerfen. Ich glaube, dass uns solche Vorwürfe nicht weiterführen. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Das hat er nicht gemacht! Denn tatsächlich sind Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit keine Widersprüche. Humanitäre Standards können nur in einem Rechtsstaat verwirklicht werden. Umgekehrt muss sich jede ordnungsrechtliche Maßnahme im Lichte der Grundrechte bewähren. Lassen Sie mich deshalb für meine Fraktion zwei Dinge klarstellen: Erstens. In einem Rechtsstaat kann illegale Migration nicht akzeptiert werden. Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): So ist es! Wer sich unerlaubt in einem Land aufhält, hat dieses Land zu verlassen. Das ist keine deutsche Eigenheit, sondern dieser Grundsatz gilt auf der ganzen Welt. Sie würden die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung überfordern, wenn Sie unbegrenzt illegalen Aufenthalt akzeptieren würden. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das will ja nun keiner! Zweitens ist aber auch richtig, dass illegale Ausländer natürlich Menschen und damit Träger der unantastbaren Menschwürde sind. Sevim Dagdelen (DIE LINKE): Gut, dass Sie das wenigstens anerkennen! Illegale Migration ist zwar rechtswidrig; aber sie ist eine Realität, der wir uns stellen müssen und der auch diese Bundesregierung sich stellen muss. Wenn wir uns aber dieser Realität gemeinsam stellen wollen, dann müssen wir uns erst einmal auf eine gemeinsame Realität einigen. Da gibt es gerade in der Debatte über illegale Migration einige unterschiedliche Sichtweisen. Das beginnt schon mit der Frage nach dem Umfang von illegaler Migration; Herr Veit, Sie sprachen es eben an. Die Wahrheit ist: Niemand weiß genau, wie viele es sind. Rüdiger Veit (SPD): Sagte ich doch! Wir wissen aber auch, dass die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass die kursierenden Zahlen - auch die, die Sie genannt haben - maßlos übertrieben sind. Das Seriöseste, was man sagen kann, ist, dass wir keine genauen Zahlen haben. Ich denke, wir sollten nicht so tun, als ob wir mehr wüssten. Zu dieser Gruppe gehören nun Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Das sind Zwangsprostituierte, das sind abgelehnte Asylbewerber, das sind aber auch Akteure im Bereich der organisierten Kriminalität. In ihrem Gesetzentwurf sucht die SPD nun nach Lösungen, wie man in den unterschiedlichen Bereichen verhindern kann, dass die Ausländerbehörde Kenntnis davon erhält, dass sich jemand illegal in Deutschland aufhält. Gehen wir einmal die einzelnen Themenfelder durch. Zunächst: Wie ist die Rechtslage im Bereich der Krankenbehandlung? Die Realität ist: Auch wer sich illegal in Deutschland aufhält, hat das Recht auf medizinische Versorgung; das ist klar. Deshalb kann sich jeder - auch jeder Illegale - natürlich auf eigene Rechnung bei einem Arzt behandeln lassen, und er muss keine Angst haben, dass da irgendetwas übermittelt wird. Jetzt ist es natürlich völlig richtig, dass sich dies nur die wenigsten Illegalen leisten können. Deshalb gilt in Deutschland auch, dass illegale Migranten in Notfällen genauso behandelt werden wie jeder andere auch. Wer mit einem gebrochenen Bein in ein Krankenhaus kommt, muss nicht befürchten, entdeckt zu werden. Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Genau! Das schreiben auch Sie in Ihrem Gesetzentwurf. Das Sozialamt zahlt in diesen Fällen; aber es übermittelt keine Daten an die Ausländerbehörde. Rüdiger Veit (SPD): Doch! Jetzt gibt es aber nicht nur Notfälle. Unser Rechtsstaat sieht vor, dass Illegale in sogenannten akuten Krankheitsfällen genauso wie diejenigen Ausreisepflichtigen behandelt werden, die sich legal in Deutschland aufhalten, nämlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier übernimmt der Sozialträger die Behandlung, ist aber verpflichtet, seine Kenntnis vom illegalen Aufenthalt an die Ausländerbehörde weiterzugeben. In der Praxis spielt dies zwar keine große Rolle. Aber dies ist der Grund dafür, warum man als kranker Mensch ohne Papiere sagen kann: Dann sehe ich lieber von einer Behandlung ab. Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Richtig erkannt! Meine Damen und Herren, ich kann durchaus verstehen, dass man an dieser Stelle sagt: „Unterlasst doch in diesen akuten Fällen so wie bei Notfällen eine Übermittlung der Daten“, weil die Betroffenen ansonsten notwendige Behandlungen nicht vornehmen lassen. Das klingt im ersten Moment sehr humanitär. Aber ich sage Ihnen auch: Die Manifestierung eines rechtsfreien Zustands ist keine Lösung des Problems. Wenn wir den Rechtsstaat unterhöhlen, dann ist niemandem geholfen. Es ist nicht Aufgabe der Sozialkassen, dauerhaft Illegalität zu stützen. Die Befürworter dieser Streichung - auch Sie haben sie befürwortet - verweisen sehr gerne auf andere europäische Länder. Oft heißt es: Deutschland ist das einzige Land mit einer Übermittlungspflicht. So einfach ist es aber nicht. Dies ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich sind die Gesundheitssysteme in den unterschiedlichen europäischen Ländern sehr verschieden. Es gibt ganz unterschiedliche Wege, wie die Ausländerbehörden jeweils zu ihren Informationen kommen, beispielsweise im viel gelobten Spanien. Hier brauchen Illegale eine Gesundheitskarte, und für deren Erhalt müssen sie sich registrieren lassen. Zu diesen Listen haben auch die Ausländerbehörden Zugang. Es stimmt also: In Spanien findet keine Übermittlung statt. Aber die Ausländerbehörden holen sich in Spanien ihre Daten eben selbst. De facto besteht also kein Unterschied zur Situation in Deutschland. Ein zweites Beispiel: Schweden. Als Illegaler können Sie dort zum Arzt gehen und sich dort behandeln lassen, ohne Angst haben zu müssen, aufgedeckt zu werden. Der Nachteil ist nur: In Schweden zahlen Sie diese Behandlung grundsätzlich aus eigener Tasche. Damit besteht dort aber exakt die gleiche Situation wie in Deutschland. Auch hier werden, wenn die Behandlung selbst gezahlt wird, keine Daten übermittelt. Daten werden erst dann übermittelt, wenn die Behandlung vom Staat gezahlt werden soll. Man kann also nicht so tun, als nehme Deutschland einen Ausnahmestatus ein. Es ist nicht so einfach, die verschiedenen Länder innerhalb der Europäischen Union mal soeben miteinander zu vergleichen. Kommen wir zum Thema Arbeitnehmerschutz. Grundsätzlich gilt: Auch bei Illegalen entsteht mit der Arbeitsaufnahme ein faktisches Arbeitsverhältnis, und daraus ergibt sich ein Lohnanspruch. Dieser Lohnanspruch kann auch gerichtlich eingeklagt werden. Allerdings muss hier der Richter, wenn er in einem Prozess, in dem es um den Arbeitslohn eines Illegalen geht, davon erfährt, dieses Wissen an die Ausländerbehörde weitergeben. Dies wollen Sie ändern, und das halten wir für falsch. Rüdiger Veit (SPD): Europäisches Recht! Zum einen wollen Sie gerade Richter, die der Inbegriff von Recht und Gesetz sein sollen, davon abhalten, dass sie gegen einen rechtswidrigen Zustand vorgehen. Das ist schon eine bemerkenswerte Vorstellung. Aber noch viel wichtiger ist der folgende Einwand: Illegale Arbeiter arbeiten grundsätzlich schwarz und billig. Jede illegale Beschäftigung geht zulasten der Arbeitnehmer und der Arbeitsuchenden, egal, ob Einheimische oder Migranten. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie können ihren Lohn nicht einklagen! Sie bekommen ihn oft gar nicht! Deshalb können Sie doch nicht ernsthaft von uns verlangen, dass wir Schwarzarbeit unterstützen. Beifall bei der CDU/CSU Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Köhler, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Veit? Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Ja, bitte sehr. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Bitte schön, Herr Veit. Rüdiger Veit (SPD): Frau Kollegin Köhler, kennen Sie die europäische Richtlinie mit der Nummer 2009/52/EG vom 18. Juni 2009? Darin heißt es in Art. 6 Abs. 2, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen einrichten müssen, mittels derer sich illegal aufhaltende Ausländer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber geltend machen können oder sich an die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates wenden können, um ein Verfahren auf Beitreibung einzuleiten, ohne dass sie in diesem Fall Gefahr laufen müssen, entdeckt zu werden. Kennen Sie diese Richtlinie? Würden Sie mir zustimmen, dass wir als Deutsche gehalten sind, diese europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen? Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Herr Kollege, ich kenne diese Richtlinie. Ich empfehle Ihnen, auch Art. 1 dieser Richtlinie zu lesen. Darin steht, warum diese Richtlinie erlassen worden ist. Dort steht explizit, dass diese Richtlinie zu dem Zweck erlassen wurde, illegale Beschäftigung soweit wie möglich zurückzudrängen. Das ist der eigentliche Grund dieser Richtlinie, während das, was Sie fordern, genau das Gegenteil bewirkt: Es setzt Anreize zu weiterer illegaler Beschäftigung. Deswegen werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf diesem eigentlichen Ziel der Richtlinie nicht gerecht. Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Die Kollegin ist gut vorbereitet! Kommen wir zum letzten Thema, zum Thema Schule. Auch das ist ein eher theoretisches Problem, weniger ein praktisches. Fragen Sie doch zum Beispiel in Ihrem Bundesland bei Ihrem Innenministerium nach, wie viele Kinder, die sich illegal in Deutschland aufhalten, von Schulleitern gemeldet wurden und dann auch tatsächlich abgeschoben wurden. Ich habe das in Hessen gemacht. Dort wurde in den letzten zehn Jahren kein einziger Fall bekannt. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil es gute Schuldirektoren gibt! Rüdiger Veit (SPD): Weil es dort bis vor Kurzem unter Androhung von Disziplinarverfahren verboten war, diese Kinder zu beschulen! Nichtsdestotrotz verstehe ich, wenn man sagt: Die Kinder können am allerwenigsten für diese Situation. Ich verstehe auch, wenn man sagt, dass die Kinder in der Zeit, die sie in Deutschland verbringen, auch etwas lernen sollen; denn hier wird die Grundlage für ihr gesamtes weiteres Leben gelegt. Deswegen ist sich die Koalition einig, dass wir in diesem Bereich im Hinblick auf die Übermittlungspflichten etwas tun werden. Darauf können Sie sich verlassen: Das wird kommen. Der Antrag der SPD mag gut gemeint sein. Rüdiger Veit (SPD): Er ist auch gut gemacht! Aber er führt zu einer Art klandestinen Parallelwelt, einer Parallelwelt, in der sie zum Arzt gehen können, ohne gemeldet zu sein, in der sie zur Arbeit gehen können, ohne gemeldet zu sein, in der sie zur Schule gehen können, ohne gemeldet zu sein. Dies kann und darf nach unserer Auffassung in einem Rechtsstaat nicht möglich sein, weil es zu einer Aufspaltung des Rechts führen würde, die mit unserer Grundrechtsordnung unvereinbar ist. Beifall bei der CDU/CSU Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Art. 1 gilt doch trotzdem! Verstehen Sie mich richtig: Es ist ehrenwert, in dieser Frage nach Lösungen zu suchen. Aber ich glaube, Sie suchen an der falschen Stelle. Denn wenn Sie bei Ausländerbehörden nachfragen, stellen Sie fest, dass es für den großen Teil der Illegalen Legalisierungsmöglichkeiten gäbe. Darum muss es uns doch eigentlich gehen und nicht darum, die Menschen in der Illegalität zu halten. Vielmehr soll es darum gehen, dass die bestehenden Legalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Beifall bei der CDU/CSU und der FDP Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ausländerbehörden haben doch gar keinen Kontakt zu diesen Leuten!
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