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Abschiebung und drohende Folter

urgent action

Abschiebung

Drohende folter

deutschland / Eritrea

DATUM: 29.05.2008 UA-NR: UA-145/2008 AI-INDEX: AFR 64/002/2008

Yonas Haile Mehari, 26 Jahre
Petros Aforki Mulugeta, 20 Jahre

Am 14. Mai 2008 haben die deutschen Behörden die beiden eritreischen Staatsbürger Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta nach Eritrea abgeschoben. Seit ihrer Ankunft in der Hauptstadt Asmara sind die beiden Männer nicht mehr gesehen worden. Amnesty International befürchtet, dass sie auf dem Flughafen Asmara fest­genommen wurden und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Wenn Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden, sind sie in Gefahr, misshandelt oder gefol­tert zu werden.

Yonas Haile Mehari war im November 2007 über den Sudan aus Eritrea in Frankfurt/Main eingetroffen. Petros Aforki Mulugeta reiste ebenfalls im November 2007 nach Deutschland ein. Die beiden Männer wurden auf dem Flughafen Frankfurt von Vertretern der Bundespolizei festgenommen. Sie stellten Asylanträge, die jedoch im Flughafenverfahren abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Ablehnungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Amnesty International befürchtet, dass die eritreischen Behörden die beiden Männer Misshandlungen oder Folte­rungen aussetzen, um sie dafür zu bestrafen, dass sie sich dem Militärdienst entziehen wollten, und dafür, dass sie Asyl beantragt haben, was die Behörden Eritreas als „Verrat“ betrachten.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) empfiehlt derzeit allen Regierungen, „abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen ersatzweise Schutz zu gewähren“. Amnesty International hat in jüngster Zeit mehrere Fälle dokumentiert, in denen Flüchtlinge und Asylbewerber nach Eritrea abgeschoben wurden, wo man sie ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert hat.

Tausende Menschen werden in Eritrea auf unbestimmte Zeit, ohne Kontakt zu Außenwelt an nicht bekannten Orten ohne Anklage oder Verfahren festgehalten. Sie befinden sich in Haft, weil sie angeblich gegen die Regie­rung arbeiten, verbotenen evangelikalen Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften angehören oder sich der Einberufung zum Militär entziehen und versuchen, das Land zu verlassen.

In Eritrea ist der Militärdienst für alle Männer und Frauen zwischen 18 und 40 Jahren obligatorisch und die Wehrpflicht ist zeitlich nicht begrenzt. Es ist nicht möglich, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verwei­gern; und wer sich dem Militärdienst entzieht, wird normalerweise mit Folter bestraft. Dabei wird die Person über lange Zeiträume in einer schmerzhaften Position, dem sogenannten „Hubschrauber“, gehalten.

EMPFOHLENE AKTIONEN

Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe an die Behörden Eritreas, in denen Sie

§     die Behörden auffordern, den Aufenthaltsort von Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta bekanntzuge­ben und im Falle ihrer Inhaftierung ihnen umgehend den Kontakt zu ihren Familien und Rechtsanwälten sowie gegebenenfalls die medizinische Versorgung zu gewähren;

§     um die Zusicherung bitten, dass die beiden Männer menschenwürdig behandelt und weder misshandelt noch gefoltert werden;

§     die Behörden auffordern, die Männer entweder einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen oder sie andern­falls umgehend freizulassen;

 

Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe an die deutschen Behörden, in denen Sie

§     Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta von Deutsch­land nach Eritrea abgeschoben worden sind;

§     Sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge die beiden Männer seit ihrer Ankunft in Asmara nicht mehr gesehen worden sind und deshalb zu befürchten ist, dass sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden;

§     Die Behörden auffordern, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Verbleib der beiden Männer geklärt wird und sie umgehend Kontakt zu ihren Familien und Rechtsanwälten aufnehmen dürfen sowie, falls erforderlich, medizinisch versorgt werden;

§     Die Behörden bitten, ebenfalls sicherzustellen, dass Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta nicht miss­handelt oder gefoltert werden;

§     Fordern, dass die Behörden sich für die Freilassung der beiden Männer einsetzen;

§     Die Behörden auffordern, sich an die Empfehlungen des UNHCR zu halten und abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben, wo sie in Gefahr sind, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sowie misshandelt und gefoltert zu werden.

 
 

KOPIEN AN

polizeichef
Commissioner of Police
Ministry of Internal Affairs, P O Box 1223, Asmara, ERITREA

Botschaft deS Staates ERitrea

S.E. Herrn Petros Tseggai Asghedom
Stavangerstraße 18, 10439 Berlin
Telefax: 030-4467 4621
E-Mail: embassyeritrea@t-online.de

 
 


APPELLE AN

ERITREA

Staatspräsident

His Excellency President Issayas Afewerki
Office of the President
P O Box 257, Asmara, ERITREA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 2911) 123 788

JustizministerIn

Ms Fawzia Hashim

Ministry of Justice

P O Box 241, Asmara, ERITREA
(korrekte Anrede: Dear Minister)

Fax: (00 2911) 126 422

 

Deutschland

Aussenminister

Dr. Frank-Walter Steinmeier

Bundesminister des Auswärtigen

Auswärtiges Amt, Werderscher Markt, 10117 Berlin
DEUTSCHLAND
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Minister)

Fax: 00 49 (0) 30 5000 3866

E-Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de

 

Innenminister

Wolfgang Schäuble
Bundesminister des Innern
Bundesministerium des Innern
Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin
DEUTSCHLAND
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: 0049 (0)1888 681 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tigriny, Arabisch, Englisch (Eritrea) oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juli 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

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