Zum Tod eines 17-jährigen Abschiebegefangenen in Hamburg am 07.03.2010:
Fatale Folgen der Abschiebehaft für Minderjährige
Abschiebepolitik im Rahmen der Dublin II-Verordnung gehört auf den Prüfstand
Gerade hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verkündet, dass eine neuerliche Anhörung bei sogenannten Dublin-II-Fällen entfallen soll. Allein die Frage sei zu klären, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist, in das die Flüchtlinge dann zurückgeschoben werden.
In Helsinki haben vor etwa zwei Jahren Studentinnen und Studenten in einem großen Käfig vor einer Hauptpost versucht zu verdeutlichen, wie Dublin II funktioniert: ein Herumschieben von Flüchtlingen in Europa. „Wie Pakete“ werden Menschen ihrem Fluchtweg folgend zurück verfrachtet. Oft ist damit Abschiebungshaft verbunden. Keine Anhörung, keine Aufklärung, keine Beratung, kein Rechtsbeistand. Schon für Erwachsene ist das schwer aushaltbar.
Minderjährige brauchen etwas anderes als eine Abschiebungszelle!
Die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche hat bereits 2002 festgehalten, dass schwangere, physisch und psychisch erkrankte und minderjährige Flüchtlinge nicht in Haft genommen werden sollten.
Ein solcher Todesfall wie aktuell in Hamburg (siehe Anlage: PE der FHH vom 8.3.2010) sollte verantwortliche Politikerinnen und Politiker aufrütteln.
Flüchtlinge brauchen Aufnahme und Schutz, Verständnis für ihre Lage, Begleitung, Beratung und einen Rechtsbeistand. Minderjährige Unbegleitete Flüchtlinge brauchen Verständnis und Aufmerksamkeit – keine Haft.
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
Die Flüchtlingsbeauftragte
Pastorin Fanny Dethloff
Königstr. 54
22767 Hamburg
Tel.: 040-30620 364
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dethloff@diakonie-hamburg.de
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