Presseerklärung 22. Februar 2008
vgl. auch hier....
Entscheidung des Hessischen VGH: Kein Abschiebungsschutz für Flüchtlinge aus Tschetschenien PRO ASYL: Das Gericht verwechselt Friedhofsruhe mit Sicherheit Nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen: 3 UE 191/07.A) vom 21. Februar 2008 können Flüchtlinge aus Tschetschenien ohne Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren. Sie seien heute weder von staatlicher Verfolgung noch von anderen Gefahren für Leib und Leben bedroht. PRO ASYL hält diese Entscheidung, der möglicherweise andere Verwaltungsgerichte folgen werden, für unverantwortlich. PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic: „Als Sicherheit missverstanden wird hier die erfolgreiche Herstellung der Friedhofsruhe in Tschetschenien durch die Putin-Vasallen der lokalen Regierung. Weiterhin bedroht von der Willkür des Regimes sollen sich jetzt auch Abgeschobene wohnlich zwischen den Gräbern einrichten.“ Fast die Hälfte der mehr als 1,2 Millionen Vorkriegsbewohnerinnen und -bewohner Tschetscheniens sind heute tot oder auf der Flucht. Über Tschetschenien breitet sich das Tuch des Schweigens, nachdem ein Präsident von Putins Gnaden den Konflikt weitgehend regionalisiert hat. Doch die Fluchtbewegung aus Tschetschenien nach Westeuropa hält an. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Memorial und amnesty international belegen, dass die Kadyrow-Milizen für „Verschwindenlassen“, extralegale Tötungen, Folter und Misshandlung weiterhin verantwortlich sind. Vermutlich sind es ihre kritischen Recherchen zur Rolle des Kremls in Tschetschenien, die die russische Journalistin Anna Politkowskaja mit dem Leben bezahlt hat. Eine Frage zuviel zu diesem Thema kann in Russland tödlich sein. Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Lagebewertung des Hessischen VGH inakzeptabel. gez. Bernd Mesovic Referent
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