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Bitterernste Kritik an alltäglicher Kriminalisierung

»Bitterernste Kritik an alltäglicher Kriminalisierung«

 

Hessischer Flüchtlingsrat bezeichnet Reisebeschränkungen für Flüchtlinge als Verletzung der Menschenwürde.

Ein Gespräch mit Thomas Aleschewsky

 

Interview: Gitta Düperthal
 
Thomas Aleschewsky ist Mitglied im Sprechergremium des Hessischen Flüchtlingsrats

 

Der hessische Flüchtlingsrat moniert, daß auch dieses Jahr im Mai bei der Fahrradtour »Sattelfest«, die das Regierungspräsidium Kassel seit 13 Jahren veranstaltet, Asylbewerber oder geduldete Ausländer nicht mitfahren durften. Begründung:

Sie würden die Landesgrenze nach Niedersachsen überschreiten. Ist das nur ein Ausrutscher der Behörden?

 

Tatsache ist, daß meine Freunde und Bekannten, die aus anderen Ländern hierher geflüchtet sind und den von Ihnen beschriebenen Status haben, alle ein gravierendes Problem haben: Bahn- oder Autoreisen könnten ihnen als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat ausgelegt werden. Ich finde, es ist eine Frechheit, die Bewegungsfreiheit und Menschenwürde einer spezifischen Gruppe auf diese Weise einzuschränken.

 

Sie haben deshalb mit satirischer Absicht die »Wiedereinführung des innerdeutschen Transitvisums« angeregt – und entsprechende Formulare herausgegeben, die denen der ehemaligen DDR ähnlich sind. Was sagen die Behörden dazu?

 

Diese Anregung sollte zunächst bewirken, daß die Grenzen für ausländische Flüchtlinge innerhalb Deutschlands für jedermann sichtbar werden. Unsere Kritik an dieser täglichen Diskriminierung ist uns aber bitterernst: Die Behörden untersagen diesen Mitbürgern, in ihrer Freizeit oder auf Reisen Hessen auch nur für anderthalb Kilometer zu verlassen. Das darf doch wohl nicht wahr sein! Diese Auskunft der Ausländerbehörde Kassel war für uns sehr ernüchternd, obwohl wir es nicht anders erwartet hatten. Das Amt sagte zu, bei persönlicher Vorsprache eine Durchfahrtgenehmigung für die Stadt Hannoversch Münden (Niedersachsen) zu erteilen. Damit hat die Realität unsere Satire bereits überholt. Die Behörde scheint tatsächlich der Meinung
zu sein, daß eine solche Reise nur stattfinden darf, wenn sie eine Art Transitvisum ausstellt.
Das Asylverfahrensgesetz gibt das jedoch nicht her.

 

Jetzt gibt es einen neuen Anlaß. Sie haben dem Landesinnenminister Volker Bouffier (CDU) einen Brief geschrieben: Er möge sicherstellen, daß allen asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen ein »barriere- und angstfreies Teilnehmen« am »Hessentag« möglich ist. Denn nur diejenigen aus dem Regierungsbezirk Kassel können daran teilnehmen – alle anderen brauchen eine Genehmigung für das Verlassen ihres Bezirks. Der »Hessentag« ist eine populäre Veranstaltung, zu der der Ministerpräsident jährlich einlädt und die in diesem Jahr vom 6. bis 15. Juni in Homberg/Efze stattfindet. Wie war die Reaktion darauf?

 

Ich bekam keine Antwort. Allerdings hatte ich mein Schreiben auch an die fünf hessischen Landtagsfraktionen weitergeleitet. Der kommunal- und innenpolitische Sprecher der hessischen Linken, Hermann Schaus, hatte meinen Brief in einer Innenausschußsitzung des Landtags zum Anlaß genommen, Bouffier darauf anzusprechen. Dieser habe ihm versichert, berichtete er, daß eine positive Weisung an die Regierungspräsidien herausgegeben worden sei. Freilich hätten wir diese Auskunft gern in schriftlicher Form vom Innenminister selber erhalten.

 

Warum ist Ihnen das wichtig?

 

Der Flüchtlingsrat ist daran interessiert, Transparenz in die Erlaubnispraxis der Ausländer-behörden zu erhalten und Reisefreiheit für alle ausländischen Flüchtlinge innerhalb Deutschlands wiederherzustellen - zumindest aber innerhalb Hessens. Wir wollen unter anderem wissen:
Wem wird zu welchem Zweck eine Verlassenserlaubnis erteilt? Ist das gebührenfrei? »Hessentag«, andere Freizeitveranstaltungen, sogar Sportereignisse für Kinder und Jugendliche können wegen des Verbots einzelner Behörden nicht besucht werden. Das erscheint oft willkürlich, und das wollen wir nicht hinnehmen. Und natürlich interessiert uns, ob aus Sicht des hessischen Innenministers eine Durchreise- oder Durchbeförderungsgenehmigung erforderlich ist: Wird das »innerdeutsche Transitvisum« wirklich wieder eingeführt?

 

„Junge Welt“, Dienstag, 10. Juni 2008, Nr. 133 / Inland / Seite 8

 

URL: http://www.jungewelt.de/2008/06-10/025.php
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