Schwule und Lesben brauchen einen echten Aufbruch in der hessischen Politik Wie umfassend wird die Anpassung des Landesrechts ans Lebenspartnerschaftsrecht von Schwarz-Gelb sein? Zum Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Hessen erklärt Manuel Stock, Mitglied des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen: „Wir freuen uns, dass CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, dass sie ein Gesetz zur Anpassung des Hessischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz einbringen wollen. Die Tatsache, dass beide Koalitionspartner in der vergangenen Wahlperiode jedoch nicht bereit waren, dem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesrechts zuzustimmen, lässt befürchten, dass der schwarz-gelbe Gesetzentwurf nicht umfassend sein wird und beispielsweise im Beamtenrecht Lebenspartnerschaften und heterosexuelle Ehen nicht vollständig gleichstellen wird. Wir fordern schon heute CDU und FDP auf, einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen – unser Gesetzentwurf aus der vergangenen Wahlperiode ist die beste Vorlage, die sie sich hierzu wünschen können. Wir fordern die Koalitionspartner darüber hinaus auf, auf Bundesebene nicht länger den Rechten von Lesben und Schwulen im Weg zu stehen. Die unter Rot-Grün eingeleitete Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften kommt unter Schwarz-Rot allenfalls noch im Schneckentempo voran. In allen wesentlichen Punkten hält die Koalition an einer Benachteiligung von Lesben und Schwulen fest. Der Passus zum Landesrecht ist leider der einzige im gesamten Koalitionsvertrag, der das Thema Lesben und Schwule behandelt. Dies enttäuscht zwar, verwundert uns aber nicht. Allerdings braucht Hessen endlich einen Aufbruch für Lesben und Schwule in Hessen. Neben der Anpassung des Landesrechts bedeutet dies unter anderem: Die Erarbeitung und Umsetzung von Diversity-Konzepten und das Unterzeichnen der 'Charta der Vielfalt' durch die Landesverwaltung, die Förderung von Vielfalt als Chance für Hessens Unternehmen und Verwaltungen, einen hessischer Aktionsplan gegen Homophobie, die Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrer und eine zielgruppenspezifische Jugendarbeit, die auch vom Land gefördert wird.“
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