Für die abgeschobene Kurden-Familie Kazan aus dem Main-Kinzig-Kreis gibt es noch einen Rest Hoffnung auf Rückkehr. Zwar weigert sich Innenminister Volker Bouffier (CDU) weiter, die Berufung gegen ein Urteil zurückzunehmen, das der Mutter und ihren sechs Kindern die Wiedereinreise ermöglichen würde. Allerdings stimmte er im Innenausschuss des Landtags zu, mit Obleuten aller Fraktionen in der nächsten Woche zu beraten, ob sich eine menschlichere Lösung für die Kazans finden lässt.
Bouffier betonte ebenso wie andere Politiker von CDU und FDP, dass die grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage wichtig sei, ob die gute Integration der Kinder in Deutschland tatsächlich zum Aufenthaltsrecht führe. Deshalb sei der Fall "beispielhaft" und müsse vom Verwaltungsgerichtshof entschieden werden. Peter Beuth (CDU) warnte davor, das Rückkehrrecht der Kinder damit zu begründen, dass sie kein Türkisch sprächen. "Wenn das der Grund ist, werden Abschiebungen künftig in vielen Fällen unmöglich", sagte Beuth.
SPD und Grüne räumten ein, dass Bouffier aus rechtlichen Erwägungen an der Berufung festhalten könne. Gleichwohl solle er den Weg frei machen für eine humanitäre Lösung im "außergewöhnlichen" Fall der Kazans. Von deren Kindern sind fünf in Deutschland geboren.
Die CDU-Politiker Bouffier und Beuth blieben aber skeptisch. Sie wiesen darauf hin, dass die Familie von 1993 bis zu ihrer Abschiebung 2007 ununterbrochen von Sozialhilfe gelebt habe. Darüber hinaus gebe es "noch ein paar Dinge", die aber aus Gründen des Datenschutzes nicht in der Öffentlichkeit verhandelt werden könnten.
In der Auseinandersetzung um einen generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan stimmten CDU, SPD, FDP und Grüne am Donnerstag im Landtags-Innenausschuss einer Formulierung zu, nach der erheblich straffällige Afghanen in ihre Heimat abgeschoben werden können.