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Flüchtlinge im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP


Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP ist mittlerweile online:
http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Ab S. 66/124 gibt es ein eigenes Kapitel "Integration und Zuwanderung". Im Folgenden die für den Flüchtlingsbereich wichtigsten Passagen aus diesem Kapitel des Koalitionsvertrags (Am Anfang die Zeilennummer aus dem Vertrag), zusätzlich noch ein paar Passagen aus anderen Kapiteln, die ggf. auch den Flüchtingsbereich tangieren können.



3534 Bleiberechtsregelung
3535
3536 Hinsichtlich der gesetzlichen Altfallregelung sind wir uns einig, dass vor dem Hin-
3537 tergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf
3538 in Bezug auf diejenigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besteht,
3539 die voraussichtlich die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung zum
3540 Jahresende verfehlen werden. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung ge-
3541 funden werden.
3542
3543 Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität
3544 insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist;
3545 Wohnsitzbeschränkungen bleiben unberührt.
3546
3547 Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen
3548 dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.
3549
3550 Visa-Verfahren – Visa-Warndatei3
3551
3552 Wir stimmen darin überein, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im
3553 Zusammenhang mit dem Visumverfahren, mit rechtswidrigem Verhalten bei sons-
3554 tigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine
3555 nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen.
3556
3557 Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die
3558 deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der
3559 Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflich-
3560 tungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Daten-
3561 sätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert
3562 sind.
3563
3564 Evaluierung Abschiebehaftbedingungen
3565
3566 An der Verhängung von Abschiebungshaft als ultima ratio zur Durchsetzung von
3567 Ausreisepflichten halten wir fest. Es kommt darauf an, dieses Mittel maßvoll und
3568 unter strikter Beachtung der Grundrechte anzuwenden. Wir wollen gemeinsam mit
3569 den Ländern überprüfen, ob – auch im Lichte der Vorgaben der EU-
3570 Rückführungsrichtlinie – Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung
3571 und Abschiebungshaft sinnvoll sind.
3572
3573 Asylbewerberleistungsgesetz
3574
3575 Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungs-
3576 prinzip evaluieren.



3084 Kinderrechte
3085
3086 Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im
3087 Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Be-
3088 reichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindge-
3089 rechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-
3090 Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbe-
3091 schwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.

4970 Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung

4971
4972 Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel
4973 und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung un-
4974 seres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Men-
4975 schenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigen-
4976 ständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthalts-
4977 rechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt
4978 des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-,
4979 Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.

5168 Zusammenlegung Sozial- und Verwaltungsgerichte
5169
5170 Um den Mitteleinsatz der Justiz effizienter gestalten zu können, eröffnen wir den
5171 Ländern die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte unter Wahrung der
5172 richterlichen Unabhängigkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen.
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