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Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen Europa- und Völkerrecht

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

 
Presseerklärung
4. Mai 2009
 

Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen Europa- und Völkerrecht

Kritische Expertenstimmen in der Bundestagsanhörung zum
Asylbewerberleistungsgesetz
 
 
„Das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen geltendes Europa- und Völkerrecht.“ So eindeutig formuliert dies die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. in einer Stellungnahme in der heutigen Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Entgegen der Gesetzesbegründung handele es sich bei vielen Menschen, die Leistungen nach dem Gesetz bezögen, nicht um solche mit einem lediglich vorübergehenden, kurzen und absehbaren Aufenthalt. So habe das Bundessozialgericht im November 2008 über den Fall einer Kosovarin mit ihrer Tochter entscheiden müssen, die 1992 eingereist war und seitdem nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten hatte.
Besonders heftig kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege die Reduzierung der medizinischen Versorgung auf Akuterkrankungen und Schmerzzustände. Die Wohlfahrtsverbände unterstützen den Antrag der Grünen mit dem Ziel der Abschaffung des Gesetzes.
 
Skandalöse Zustände bei der medizinischen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schilderte auch die Sachverständige Andrea Vergara Marin vom Diakonischen Werk Potsdam. Problematisch erscheine vor allem, dass von Verwaltungsangestellten beurteilt werde, ob eine Behandlung erforderlich sei oder nicht. Debatten über die Kostenübernahme und die notwendigen Behandlungen führten in der Praxis häufig zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Die Sachverständige stellte auch ausführlich den diskriminierenden Charakter der Sachleistungsversorgung dar.
 
Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin wies darauf hin, dass mit dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Gesetzgeber eine Notlage künstlich erzeugt werde. Dies solle der Abschreckung anderer Flüchtlinge dienen. Die Ausgrenzung mache die Betroffenen auf Dauer psychisch und physisch krank.
 
Weit entfernt von der Praxis ist dagegen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die gegen alle Fakten behauptet, dass im Bereich der medizinischen Versorgung „die notwendigen Behandlungen immer übernommen worden sind, sodass auch hier eine umfassende sachgerechte Versorgung gewährleistet ist.“
 
In knackiger Kürze äußerte sich das Kommissariat der Deutschen Bischöfe. Man habe bereits wiederholt dargelegt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz keine Existenzberechtigung habe. Die Vorstellung, es gehe nur um die Regelung eines kurzfristigen Aufenthaltes, stimme nicht mit den Realitäten überein. Flüchtlinge, die heute noch  nach Deutschland gelangten, hielten sich z.T. viele Jahre in Deutschland auf und seien auf Integrationsangebote angewiesen. Damit sei die Geschäftsgrundlage für das Asylbewerberleistungsgesetz auch in dieser Hinsicht entfallen.
 
PRO ASYL hat das Asylbewerberleistungsgesetz immer als diskriminierendes Sondergesetz abgelehnt.
 
gez. Bernd Mesovic
Referent
 

Hinweis: Die Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag auf Abschaffung des AsylbLG finden Sie unter www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/16(11)1350.pdf.
 
 

 

 

 

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