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Neustrukturierung der Härtefallkommission in Hessen?
Presseerklärung
Frankfurt, den 24. April 2008


Neustrukturierung der Härtefallkommission in Hessen?



Landtag debattiert über Neubesetzung der Härtefallkommission

Flüchtlingsrat begrüßt geplante Änderungen



Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass im Landtag fraktionsübergreifend über eine Änderung der Besetzung der Härtefallkommission (HFK) nachgedacht wird. Sowohl CDU und FDP mit einem gemeinsamen Antrag als auch die SPD mit einem eigenen Antrag sprechen sich dafür aus, den hessischen Sonderweg in Bezug auf die HFK zu verlassen und wie in anderen Bundesländern auch Vertreter von Kirchen,  Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden mit in die Kommission zu berufen. Bündnis’90/Die Grünen haben diesbezüglich einen Gesetzentwurf angekündigt. Bislang ist Hessen neben Hamburg das einzige Bundesland, dessen HFK nur mit Parlamentariern besetzt ist.

Der Flüchtlingsrat mahnt jedoch an, dass neben der Zusammensetzung der Kommission auch andere Kriterien geändert werden sollten, beispielsweise in Bezug auf die Ausschlussgründe. „Die Betrachtung des jeweiligen Schicksals ist eines der Kernelemente des Härtefallverfahrens – vor diesem Hintergrund mutet es absurd an, dass es in der Verordnung bestimmte Kriterien gibt, die eine Befassung durch die Härtefallkommission von vornherein ausschließen“ erläuterte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, die Forderungen. Derzeit können Betroffene beispielsweise nur dann eine Anerkennung als Härtefall bekommen, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist – insbesondere bei den besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Alten, Kranken oder Familien mit Kindern oft eine unüberwindbare Hürde.

Auch das Zugangsverfahren zur HFK bedarf dringend einer Reform. Derzeit können nur die Mitglieder der Kommission selbst Anträge stellen, wenn sie von einem möglichen Fall im Rahmen eines Petitionsverfahrens Kenntnis erlangen. Die Betroffenen müssen also Petitionen stellen, von denen sie genau wissen, dass sie abgelehnt werden und dann darauf hoffen, dass ihr Fall zur Behandlung in der HFK vorgeschlagen wird. „Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, wenn die Härtefallkommission wie in anderen Bundesländern auch eine Geschäftsstelle bekäme, an die man direkt Anträge richten kann. Nur so kann es für die Betroffenen ein einigermaßen transparentes Verfahren geben“ konkretisierte Scherenberg die Vorstellungen des Flüchtlingsrates.

Der Flüchtlingsrat appelliert zudem an den Innenminister, sich auf Bundesratsebene dafür einzusetzen, die Befristung der Rechtsgrundlage der Härtefallkommission im Aufenthaltsgesetz zu streichen. In der jetzigen Fassung des Gesetzes läuft diese Regelung Ende 2009 aus, die HFK müsste ihre Arbeit Anfang 2010 einstellen. „Wir erwarten vom Minister, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dieses sinnvolle Instrument der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen beizubehalten“ erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.


Gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat

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