Neue Verordnung "Illegale" Kinder dürfen in die Schule Kinder von Einwanderern ohne legalen Aufenthaltsstatus können in Hessen künftig die Schule besuchen. Das sieht eine Verordnung vor, die Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Künftig soll bei der Aufnahme in eine hessische Schule nicht mehr verlangt werden, dass die Kinder eine gültige Meldebescheinigung vorlegen. Dadurch entfällt auch die von der früheren Kultusministerin Karin Wolff (CDU) eingeführte Verpflichtung der Schulleiter, Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus den Behörden zu melden.
Aus Angst vor Abschiebung waren solche Kinder in der Regel nicht zur Schule geschickt worden. Nun sollen alle Kinder, die "ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt sein", teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit.
Die FDP hatte sich in der schwarz-gelben Landesregierung von Anfang an für eine solche Regelung stark gemacht, war damit aber in der CDU-Fraktion zunächst auf erheblichen Widerstand gestoßen. Dagegen hatten der Landesausländerbeirat und die Oppositionsparteien die liberale Kultusministerin Henzler in ihrem Vorhaben erst kürzlich noch einmal bestärkt. Zustimmung vom Landeselternbeirat erforderlich Die CDU hatte darauf bestanden, dass die Neuregelung das "Ziel der Bekämpfung des illegalen Aufenthalts" nicht in Frage stellen dürfe. Kritiker hatten dagegen gerügt, dass die bisherige Regelung Schulleiter und Lehrer zu "Hilfspolizisten der Ausländerbehörden" mache. Henzler betonte am Mittwoch, die Landesregierung habe nun einen Weg eingeschlagen, "der den Kindern einerseits den Schulbesuch möglich macht, ihren Aufenthaltsstatus aber nicht verfestigt."
Politisch steht der neuen Verordnung nun nichts mehr im Weg. Bevor sie tatsächlich in Kraft treten kann, müssen aber noch einige Gremien – beispielsweise Lehrerverbände und Landesschülerrat – eine Stellungnahme abgeben. Abschließend muss dann noch der Landeselternbeirat zustimmen. Das Kultusministerium rechnet damit, dass die Verordnung bis zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
|