Benutzer Online |
Gäste Online: 1
Keine Mitglieder Online
Registrierte Mitglieder: 616
Neustes Mitglied: bookytutboype
|
|
Residenzpflicht abschaffen |
Frankfurt, den 20.01.2011 Residenzpflicht abschaffen – Bewegungsfreiheit auch für Flüchtlinge! Zur Debatte über die Residenzpflicht im Innenausschuss des Landtags
Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass im Innenausschuss des Hessischen Landtages über die Lockerung der Residenzpflicht diskutiert wird und fordert die Landesregierung auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und die Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes auszuweiten und sich auf Bundesebene für ihre Abschaffung einzusetzen.
Hatte Hessen noch vor einigen Jahren im bundesweiten Vergleich eine der etwas liberaleren Regelungen – Erweiterung des Residenzpflichtbereichs von der Landkreisebene auf die Regierungspräsidien – gibt es mittlerweile eine ganze Reihe Bundesländern, die weitergehende Regelungen erlassen haben oder dabei sind, dies zu tun (Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Sachsen und Schleswig-Holstein).
Jedes Mal, wenn Asylsuchende oder geduldete Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen möchten, sei es um jemanden zu besuchen, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen oder auch nur in eine größere Stadt zu fahren, müssen sie dafür die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen – die diese auch verweigern kann, wenn ihr der Grund nicht wichtig genug erscheint. Zusätzlich fällt bei vielen Ausländerbehörden eine Gebühr in Höhe von 10,-€ für die so genannte Verlassenserlaubnis an – viel Geld für einen Flüchtling, der gezwungen ist, mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszukommen, die etwa 35% unter dem Hartz IV-Satz liegen.
Verstöße gegen die Residenzpflicht werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. „Das einzige ‚Vergehen‘ der Flüchtlinge besteht darin, ohne behördliche Genehmigung Freunde oder Verwandte zu besuchen – vor diesem Hintergrund erscheint diese Bestrafung völlig überzogen und eines Rechtsstaats unangemessen“, bewertete Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, die Residenzpflicht.
Neben der direkten Bestrafung hat eine Verurteilung wegen Vergehen gegen die Residenzpflicht für die Betroffenen noch weitere Konsequenzen: So konnten schon drei oder vier Verstöße gegen die Residenzpflicht dazu führen, dass man von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen wurde – wegen „mangelnder Integration in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland“. Es stellt sich natürlich die Frage, ob der Fehler nicht eher in einem Rechtssystem liegt, das die Entscheidung über das Bleiberecht davon abhängig macht, ob man drei oder vier Mal in zehn Jahren ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde bei Freunden in einer anderen Stadt zu Besuch war.
Hier greifen zwei Mechanismen von strukturellem Rassismus in Deutschland ineinander: Einerseits werden Asylsuchende und Geduldete mit einem Sondergesetz belegt und für die Wahrnehmung des Rechtes auf Bewegungsfreiheit kriminalisiert, andererseits geraten Flüchtlinge auch überdurchschnittlich oft in sogenannte „verdachtsunabhängige Kontrollen“ - also Kontrollen in Zügen oder an Bahnhöfen, bei denen vermeintlich willkürlich ausgewählte Personen kontrolliert werden. Dadurch, dass bei diesen Kontrollen auch immer mal der eine oder andere „Treffer“ in Form eines Residenzpflichtverstoßes gelandet wird, leistet die Residenzpflicht einer Praxis Vorschub, Menschen, die wie Flüchtlinge aussehen, erheblich öfter zu kontrollieren als etwa weiße Deutsche.
„Die Residenzpflicht ist ein antiquiertes und in Europa einmaliges diskriminierendes Sondergesetz, das schleunigst abgeschafft gehört. Wir appellieren an die Hessische Landesregierung, in einem ersten Schritt die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zu nutzen und auch in Hessen die Residenzpflicht so weit wie möglich zu lockern, und sich in einem zweiten Schritt über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass diese sinnlose und eines Rechtsstaats unwürdige Regelung so schnell wie möglich Geschichte wird“ erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.
Gez. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat
|
Kommentare |
Es wurden keine Kommentare geschrieben.
|
Kommentar schreiben |
Bitte einloggen, um einen Kommentar zu schreiben.
|
Bewertung |
Die Bewertung ist nur für Mitglieder verfügbar.
Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich, um abzustimmen.
Keine Bewertung eingesandt.
|
|
Login |
Noch kein Mitglied? Klicke hier um dich zu registrieren.
Passwort vergessen? Fordere Hier ein neues an
|
|