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Schulversagen kein Grund für Abschiebung

Schulversagen kein Grund für Abschiebung



Europäischer Gerichtshof fällt Urteil


Kommentar / Auf den Punkt gebracht

Berlin macht sich lächerlich


Claudia Keller über die Abschiebung ausländischer Schulabbrecher

Wer nicht hören will, muss fühlen. Die Berliner Ausländerbehörde ist geübt darin, dieses Sprichwort anzuwenden. Wenn sich junge Ausländer nach wiederholter Aufforderung nicht anstrengen wollen, wird ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert und mit Abschiebung gedroht. Doch eine Drohung bleibt wirkungslos, wenn das Druckmittel wegfällt. Genau das aber ist soeben passiert, zumindest was die Kinder türkischer Gastarbeiter angeht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es gegen europäisches Recht verstößt, die Aufenthaltserlaubnis junger Türken in Deutschland an Bedingungen zu knüpfen. Aufgrund des Assoziationsabkommens mit der Türkei, so argumentieren die Luxemburger Richter, haben junge Türken in der EU einen ähnlichen Status wie EU-Bürger. Und die können nur ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.

Das Urteil des EuGH muss Innensenator Körting und der Ausländerbehörde zu denken geben. Der Versuch, jugendlichen Schulversagern durch die Ausländerbehörde Druck zu machen, ist nicht nur ein Irrweg, sondern ein Hohlweg. Wenn künftig türkischen Schulabbrechern mit der Abschiebung gedroht wird, können diese ihr Aufenthaltsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen. Das wird sich auch in der türkischen Gemeinde herumsprechen, türkischen Zeitungen berichten seit Tagen über das Luxemburger Urteil. Berlin macht sich lächerlich, wenn es die leere Drohgebärde aufrechterhält. Ohnehin ist es fraglich, ob die Ausländerbehörde richten kann, was Eltern, Lehrer und Jobcenter nicht geschafft haben. Leistungsbereitschaft, Anstrengung, Ehrgeiz lässt sich nicht mit dem Aufenthaltsrecht erzwingen. Jugendliche, die hier aufwachsen, sind unsere Kinder, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht. Ihre Probleme sind unsere Probleme. Die lassen sicht nicht einfach wegschieben. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Gut, dass die Europa-Richter dies klar gestellt haben.

(Erschienen im gedruckten "Tagesspiegel" vom 09.10.2008)

URL: http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/;art15890,2631404
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