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Hessen übernimmt Vorsitz der IMK |
Frankfurt, den 11.01.2011
Hessen übernimmt Vorsitz der IMK
Flüchtlingsrat: Endlich wirkliches Bleiberecht beschließen! Weiterer Handlungsbedarf: Residenzpflicht, Arbeitsverbote, Flüchtlingsaufnahme Hessen übernimmt im Jahr 2011 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK). Der Hessische Flüchtlingsrat erwartet von Innenminister Boris Rhein, auf substantielle Verbesserungen im Ausländerrecht hinzuwirken. „Das Thema Bleiberecht ist jetzt seit über fünf Jahren regelmäßig auf der Tagesordnung der IMK, und zwar deshalb, weil es immer nur halbgare Lösungen gegeben hat. Wir wünschen uns von Innenminister Rhein, dass er den Vorsitz nutzt, um endlich eine dauerhafte und großzügige Bleiberechtsregelung zu beschließen“, formulierte Timmo Scherenberg die Hoffnungen des Flüchtlingsrates an den IMK-Vorsitz. Ende diesen Jahres läuft die auf der IMK in Bremen beschlossene vorläufige Verlängerung der Bleiberechtsregelung aus. 2006/2007 gab es zwei Bleiberechtsregelungen, über die geduldete Flüchtlinge ein vorläufiges Bleiberecht bekommen konnten, das jedoch nur dann verlängert würde, wenn der Lebensunterhalt durch Arbeit gesichert wäre. Wegen der Wirtschaftskrise wurde diese Frist Ende 2009 nochmal um zwei Jahre verlängert, auf der IMK im Dezember muss über eine weitere Verlängerung beschlossen werden. „Wir reden hier über Menschen, die dann seit mindestens 12 Jahren in Deutschland leben, z.T. sogar weit über 20 Jahre. Statt weiter Stückwerk zu produzieren, sollte die IMK endlich mal einen Schlussstrich ziehen und eine dauerhafte Regelung beschließen“, so Scherenberg weiter. Insgesamt haben über 50.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach einer der Bleiberechtsregelungen bekommen, in Hessen über 5.000. Zusätzlich gibt es bundesweit noch 90.000 Menschen, die hier lediglich „geduldet“ sind, und ständig in Angst vor Abschiebung leben müssen, davon leben 60.000 schon seit mindestens sechs Jahren in Deutschland. Insbesondere für die langjährig in Deutschland lebenden Romaflüchtlinge muss, auch angesichts der katastrophalen Zustände für Angehörige der Romaminderheit im Kosovo, dringend eine Lösung gefunden werden.
Neben der Bleiberechtsthematik stehen noch weitere dringende Probleme im Bereich der Flüchtlingspolitik an, die auf der IMK Thema sein werden. Einige Bundesländer haben angefangen, die Residenzpflicht für Flüchtlinge zumindest auf Landesebene zu lockern bzw. aufzuheben. „Die Residenzpflicht ist ein diskriminierendes Sondergesetz, das ersatzlos gestrichen gehört.“ Auch im Bereich des Arbeitsmarktzugangs gab es in den letzten Jahren erste kleine Schritte der Liberalisierung. Trotzdem ist Flüchtlingen in Deutschland weiterhin im ersten Jahr das Arbeiten komplett verboten, danach haben sie lediglich eingeschränkten Arbeitsmarktzugang – wenn die Ausländerbehörde ihnen nicht wegen „mangelnder Mitwirkung“ das Arbeiten für unbestimmte Zeit verbietet. „Es ist absurd, jemandem zu verbieten, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, insbesondere wenn ein großer Teil dieser Menschen am Ende doch hier bleibt. Erst verbieten wir den Menschen das Arbeiten, um dann einige Jahre später von ihnen zu verlangen, dass sie Arbeit haben – dass das nicht funktionieren kann, ist offensichtlich. Integration sollte vom ersten Tag in Deutschland an beginnen, auch und gerade die Integration von Flüchtlingen!“ erläuterte Scherenberg. Schlussendlich muss die IMK auch darüber beraten, ob es weitere Kontingentaufnahmen von Flüchtlingen geben soll. Im letzten Jahr wurden insgesamt 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak aus dem Ausland aufgenommen. Dazu erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt: „Die guten Erfahrungen, die es mit der Aufnahme aus dem Ausland gab, sollten jetzt in ein dauerhaftes Programm, wie es viele andere Industriestaaten seit Jahren haben, umgewandelt werden. Deutschland muss auch im Bereich des Flüchtlingsschutzes seiner internationalen Verantwortung gerecht werden!“ Gez. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat Für Rückfragen: 069-976 987 10 Übersicht über die Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre 2005: Regelung für afghanische Flüchtlinge. Diese Regelung lief komplett leer, da Voraussetzung war, dass man seit 2 Jahren voll berufstätig war, und das obwohl die Flüchtlinge entweder Arbeitsverbot oder nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatten. Von über 1000 geduldeten afghanischen Flüchtlingen in Hessen bekam nur eine Handvoll ein Bleiberecht. 2006: Allgemeine Bleiberechtsregelung der IMK: Bleiberechtsregelung für integrierte Flüchtlinge, die seit 8 Jahren (6 Jahren bei Familien mit Kindern) in Deutschland leben. Voraussetzung: Sicherung des Lebensunterhalts, wer keine Arbeit hatte, bekam die Duldung verlängert, um damit Arbeit zu finden. Insgesamt ca. 20.000 Personen bundesweit (Hessen 3.000) profitieren von der Regelung. 2007: Allgemeine Bleiberechtsregelung im Bundestag: Bleiberecht auf Probe, ähnliche Kriterien wie 2006er Regelung, allerdings vorläufige Aufenthaltserlaubnis für diejenigen, die keine Arbeit haben und damit Zeit bis Ende 2009, den Lebensunterhalt zu sichern. Gut 30.000 Personen bundesweit, 2.000 in Hessen erhalten vorläufiges Bleiberecht 2009: Verlängerung der allgemeinen Bleiberechtsregelungen: Als sich abzeichnet, dass aufgrund der Wirtschaftskrise der Großteil der Personen mit vorläufigem Bleiberecht die Verlängerungskriterien nicht erfüllen wird, beschließt die IMK eine Verlängerung des Bleiberechts bis Ende 2011 2010: Die IMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, eine eigenständige Regelung für gut integrierte Jugendliche zu schaffen, auch wenn die Eltern kein Bleiberecht in Deutschland bekommen können. 2011: Die 2009 beschlossene Regelung läuft aus, es muss beschlossen werden, wie es jetzt weitergeht.
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