Abschiebehaft "Nicht zum nützlichen Idioten werden"Quelle: www.taz.de/regional/
Auf der Tagung "Kirche - Seelsorge und Abschiebungshaft" diskutierten Fachleute die Spielräume ihrer Arbeit. Ein Ergebnis: Die Situation in Hamburg entspricht nicht den Europäischen Richtlinien. Ein Gespräch mit der Mitorganisatorin Fanny Dethloff. Um Flüchtlinge zu schützen, gewähren manche Kirchen sogar Asyl . Foto: DPA taz: Frau Dethloff, die nordelbische Kirche hat gerade wieder einmal die Abschaffung der Abschiebehaft gefordert. Ist das ein zahnloser Protest? Fanny Dethloff: Wir haben immer gesagt: Abschiebehaft soll nicht sein - aber solange es sie gibt, soll sie unter möglichst strengen humanitären Richtlinien laufen. Die europäische Rückführungsrichtlinie gibt uns da recht: Auch die sieht vor, dass Abschiebungshaft nicht Strafhaft sein darf. Wir als nordelbische Kirche haben eine große Diskrepanz zwischen der Abschiebungshaft in Rendsburg, die zum Beispiel Einzelbelegung hat, wo man jederzeit Besuche empfangen darf, wo es Rechtsberatung und Sozialdienste gibt, während wir das in Hamburg deutlich vermissen. Anzeige <a href='http://www.taz.de/openads/www/delivery/ck.php?n=a1f6d540&cb=270456774' target='_blank'> <img src='http://www.taz.de/openads/www/delivery/avw.php?zoneid=52&cb=270456774&n=a1f6d540' border='0' alt='' /> </a> Das heißt, die Frage nach Abschiebe- oder Strafhaft liegt im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes? Es gibt ganz praktische und pekuniäre Fragen dazu. Aber jetzt muss man die Europäischen Richtlinien in Deutschland ernst nehmen. Das heißt, Hamburg ist gefordert, Abschiebehaft nicht länger im geschlossenen Vollzug unterzubringen. Zumal man derzeit bei 90 Haftplätzen in der Abschiebehaft eine Belegung von 30 bis 40 Leuten hat. In einer angemessenen Unterbringung in Zivilhaft würde man möglicherweise sogar Kosten sparen. Grundsätzlich bleiben Sie aber bei Ihrer Ablehnung der Abschiebehaft? Oh ja. Wir sehen, dass sie viel zu oft verhängt wird, dass sie zu lange dauert, weil viele Menschen in den Behörden nicht so arbeiten, wie sie müssten: Man darf nämlich nur dann Abschiebehaft verhängen, wenn man weiß, dass man sie durchführen kann. Wir sehen, dass Richter Abschiebehaft zu schlecht kontrollieren und dass sie zu leicht verhängt wird. All das haben wir auf unserer Tagung thematisiert und dazu Forderungen aufgestellt (siehe Kasten). Eine Forderung aus Kirchenkreisen ist, dass Jugendliche, Schwangere, Behinderte und Traumatisierte nicht in Abschiebehaft genommen werden. Wie hoch ist der Anteil dieser Menschen derzeit? In Rendsburg werden 16-, 17-Jährige in der Männerhaftanstalt untergebracht, was wir für unannehmbar halten. In Hamburg werden sie gesondert in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand untergebracht. Die Betreuungsschlüssel sind für sie in keinster Weise ausreichend, weil gerade sie überhaupt nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie bräuchten eher einen Vormund als Strafhaft. mehr
|