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Abschiebung von Aktivist gegen Residenzpflicht
26.08.2009

Abschiebung von Aktivist gegen Residenzpflicht

Gestern morgen wurde der abgelehnte Asylbewerber Felix Otto vom Frankfurter Flughafen nach Kamerun abgeschoben. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung war kurz zuvor vom Verwaltungsgericht Gera abgelehnt worden. Otto war zuvor ein halbes Jahr in Haft. Er hatte wiederholt gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen. Flüchtlinge und Migranten werden verschiedenen Landkreisen zugewiesen und dürfen diese nicht verlassen. Tun sie es doch, droht bei Wiederholung ein Strafverfahren.

Otto lebte viele Jahre in Deutschland und engagierte sich bei der afrikanischen Flüchtlingsinitiative „The Voice“. Die lange Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht wurde unter anderem von PRO ASYL als besonders drastisch kritisiert. Zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer setzten sich vehement für Ottos Freilassung ein und sammelten hunderte Unterschriften. Auch am heutigen Tag der Abschiebung gab es Proteste am Flughafen Frankfurt, die jedoch nicht verhindern konnten, dass Otto, der nach Berichten wie betäubt wirkte, ins Flugzeug gesetzt wurde.

PRO ASYL fordert die Abschaffung der schikanösen Residenzpflicht, da sie inhuman ist und die Betroffenen in ihrer Bewegungsfreiheit massiv einschränkt. Sie dürfen nicht selbst entscheiden, wo sie leben und arbeiten wollen, müssen Besuche außerhalb des ihnen zugewiesenen Landkreises umständlich beantragen. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten nicht zu vereinbaren.

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