Die Türkei ist weiterhin für Europa nicht tragbar! "Sprachprozess" gegen Kurden mit hohen Freiheitsstrafen abgeschlossen. Göttingen/Bonn/Ankara, den 16 Februar 2007 Die 13 kurdischen Politiker, die nach dem türkischen Parteiengesetz wegen des Sprechens der kurdischen Sprache während ihres Kongresses am 4. Januar 2004 und der aus diesem Anlass versendeten Einladungskarten nicht nur in Türkisch, sondern auch in Kurdisch am 14. Februar 2007 zum zehnten Mal in Ankara vor Gericht standen, wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. 5 von ihnen erhielten 1 Jahr Gefängnisstrafe, 8 wurden zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, verurteilt. Die einjährige Gefängnisstrafe des ehemaligen Vorsitzenden der Partei, A. Malik Firat, wurde wegen seines Alters zu einer hohen Geldstrafe umgewandelt. Die Verurteilten verkündeten nach dem Prozess, dass dieses Urteil gegen internationales Recht und die EU-Kriterien verstoße und sie sich zunächst an das Verfassungsgericht und anschließend an den Europäischen Menschenrechts-gerichtshof wenden würden. Bezugnehmend auf die gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und des Internationalen Zentrums für Menschenrechte der Kurden (IMK e.V.) vom 15. Dezember 2006 wiederholen wir unseren Vorwurf gegen die türkische Regierung, dass ein Staat, der seinen Bürgern mit Strafe droht, nur weil sie Angehörige ihres eigenen Volkes in ihrer eigenen Sprache begrüßen, nicht in die EU passt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abzubrechen, solange sie ihre diskriminierenden Gesetzte gegen Kurden und andere Minderheiten nicht revidiert. gez. Tilman Zülch (Generalsekretär der GfbV) Abubekir Saydam (Geschäftsführer vom IMK e.V) >>>>>>>>>>>>>>> Für Menschenrechte. Weltweit. <<<<<<<<<<<<<<< Gesellschaft für bedrohte Völker / Society for Threatened Peoples P.O. Box 20 24 - D-37010 Göttingen/Germany Nahostreferat/ Middle East Desk Dr. Kamal Sido - Tel: +49 (0) 551 49906-18 - Fax: +49 (0) 551 58028
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