Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ehegattennachzug PRO ASYL: Familienfeindliche Entscheidung verletzt Europarecht In seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht über die 2007 eingeführte Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts geurteilt. Das Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen noch vor Einreise der nachziehenden Ehegatten sei sowohl mit der Verfassung als auch dem Europarecht vereinbar. „Es ist enttäuschend, dass eine derart familienfeindliche Regelung nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde“ sagte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. Ehegatten müssen oft jahrelange Trennungen hinnehmen. Gerade in klassischen Herkunftsländern von Flüchtlingen ist der Besuch eines Deutschkurses schlicht utopisch. Im Extremfall führt die Regelung zu einem dauerhaften Nachzugsverbot, zumal sie keine Härtefallregelung enthält. Schon im Gesetzgebungsverfahren wurde von Experten darauf verwiesen, dass die neue Verschärfung nicht mit der EU-Richtlinie zum Familiennachzug im Einklang steht. Nach dieser Richtlinie darf der Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus nicht verlangt werden, sondern lediglich die Teilnahme an „Integrationsmaßnahmen“ (Artikel 7 II der Richtlinie). Das deutsche Recht steht hierzu im Widerspruch, da es einfache Deutschkenntnisse verlangt. PRO ASYL kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht eigenmächtig das zugrunde liegende Europarecht zulasten der Betroffenen ausgelegt hat. Die nationalen Gerichte sind in Zweifelsfragen zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verpflichtet. Für die Betroffenen bedeutet die heutige Entscheidung, dass sie weiterhin mit den Zumutungen des deutschen Familiennachzugsrechts leben müssen. Es bleibt abzuwarten, ob die Problematik in einem anderen Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird. Die Familienfeindlichkeit im Migrationsrecht muss endlich beendet werden.
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