Berlin. 28. März 2007. Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union beschlossen.
Das Gesetz enthält zwar einige begrüßenswerte Verbesserungen und Klarstellungen, führt in seiner Gesamtheit aber zu einer Verschärfung des Ausländerrechts. Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt restriktiv, Spielräume zur Liberalisierung und Öffnung werden nicht ausreichend genutzt.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen, die nicht im Zusammenhang mit den europarechtlichen Vorgaben stehen und zu neuen Restriktionen führen.
Die vorgesehenen Verschärfungen bei der Familienzusammenführung sollen der Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen sowie der Verbesserung der Integration dienen. Die Regelungen sind aber aus Sicht der Caritas nicht zielführend. Die nun geforderten deutschen Sprachkenntnisse können in vielen Regionen nicht erworben werden.
Ebenso kritisiert die Caritas die jetzt beschlossene Kompromisslösung für das gesetzliche Bleiberecht von Langzeitgeduldeten, die der Situation der Betroffenen nicht gerecht wird. Positiv zu bewerten ist zwar die vorgesehene befristete Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ mit der Möglichkeit zur Arbeitssuche bis Ende 2009. Ein Großteil der Langzeitgeduldeten wird jedoch wegen der im Gesetz enthaltenen Ausschlussgründe kein Bleiberecht erhalten. Ebenso wird es erwerbsunfähigen, alten, behinderten und traumatisierten Menschen ergehen, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Leistungen dauerhaft sichern können. Die nun den Ländern eingeräumte Möglichkeit, Hilfen als Sachleistungen wie Lebensmittelpakete oder Gutscheine zu vergeben, entmündigt hier schon lange lebende Menschen. Die Caritas kritisiert auch die Einschränkung beim Elterngeld.
Kontakt: Dr. Elke Tießler-Marenda, Referat Migration und Integration, Telefon 0761 200-371, Mobil 0179 4774011, E-Mail: elke.tiessler-marenda@caritas.de
Geschrieben von jnwwebmaster
am April 06 2007 07:32:06
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