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Kritik am Einbürgerungstest

Kritik am Einbürgerungstest

Falsche Antworten in Schäubles Fragenkatalog

Erschienen am 08. Juli 2008

Aus Berlin berichtet Ferda Ataman
Streitbare oder falsche Antworten: Der Einbürgerungstest hat Mängel
Streitbare oder falsche Antworten: Der Einbürgerungstest hat Mängel
(Quelle: dpa)
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Kaum ist er veröffentlicht, gibt es Kritik: In den geplanten Einbürgerungstest haben sich kleinere Patzer eingeschlichen. Wenn man es ganz genau nimmt, gibt es auf zwei Fragen streitbare Antwortmöglichkeiten - und bei einer definitiv keine richtige. Monatelang wurde er geheim gehalten, damit die Wissenschaftler des Instituts an der Berliner Humboldt-Universität in Ruhe ihre Fragen entwickeln können. Am Montag endlich gab das Bundesinnenministerium (BMI) die 300 Fragen für den bundesweiten Einbürgerungstest auf seiner Internet-Seite bekannt. Doch trotz der langen Bearbeitungszeit haben sich mindestens ein Fehler und zwei umstrittene Vereinfachungen in den Fragebogen eingeschlichen.45 Fragen aus dem Einbürgerungstest Hier geht's zum Quiz

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Peinliche Panne in Niedersachsen

Der eindeutige Fehler findet sich im Zusatz-Fragebogen für Niedersachsen: "Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?" Die möglichen Antworten sind: bei der Landeszentrale für politische Bildung, beim Ordnungsamt der Gemeinde, bei der Verbraucherzentrale oder bei den Kirchen. Zwar wurden die korrekten Antworten für die Ländertests offiziell noch nicht bekanntgegeben, doch offensichtlich soll hier "Landeszentrale für politische Bildung" als richtig gelten. Peinlich nur, dass in Niedersachsen die Landeszentrale für politische Bildung zum 31.12.2004 aufgelöst wurde. Damit gibt es auf diese Frage keine korrekte Antwortmöglichkeit.

Länder erhielten kein Korrektur-Exemplar

Dieser Schnitzer konnte aus zwei Gründen passieren. Erstens hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Fragenkatalog bis zur Veröffentlichung am Montagabend seinen Kollegen in den Ländern vorenthalten, sodass das Land Niedersachsen ihn nicht prüfen konnte. Insider vermuten, dass Schäuble damit Einmischungen vorbeugen wollte. Die zuständigen Stellen erhielten vorab bloß eine "Rechtsverordnung zu den Prüfungsmodalitäten". Zweitens findet sich die Frage nach der Landeszentrale für politische Bildung auch in Zusatz-Fragebögen für andere Bundesländer. Offenbar wurde sie für Niedersachsen einfach ohne Bedacht kopiert.Studie Junge Türken sind der "Motor der Integration"
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Spitzfindige Einwände gegen einfache Formulierungen

Auch zwei andere Fragen erregen Widerspruch. Beim Versuch, das komplizierte deutsche Rechtssystem vereinfacht in Frage und Antwort darzustellen, sind Formulierungen entstanden, die - wenn man sie spitzfindig betrachtet - zumindest missverständlich sind:

Mietrecht ist kompliziert

Eine Frage, die der Anwärter auf den deutschen Pass beantworten muss: "Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?" Richtige Antwort soll sein: "Den Vermieter oder die Vermieterin." Ein solch generelles Recht des Vermieters gibt es jedoch nicht, er muss dafür ein berechtigtes Interesse haben und den Termin mit dem Mieter abstimmen."Gelebte Integration"
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Schöffen haben einen schweren Job

Dann die Frage: "Was macht ein Schöffe in Deutschland?" Laut Fragebogen ist die richtige Antwort: "Er setzt mit einem Richter das Strafmaß fest." Auch das könnte bei genauer Betrachtung beanstandet werden: Erstens ist ein Schöffe ebenfalls ein Richter, allerdings ein ehrenamtlicher. Und die Aufgabe des Schöffen liegt nicht allein darin, über das Strafmaß zu bestimmen, vielmehr ist er dem Berufsrichter während der Hauptverhandlung in vollem Umfang gleichgestellt.

"Fragen müssen überarbeitet werden"

Auf beide Fragen wies Thomas Dancker, Richter aus Halle, SPIEGEL ONLINE hin. "Solche Fragen müssen dringend überarbeitet werden", fordert er: "Wer weiß, welche Fallstricke noch unter den bislang nicht veröffentlichten Fragen lauern." Wenn der Test so umgesetzt werde, dürfe man auf "die ersten Gerichtsentscheidungen gespannt sein", sagt Dancker.

Fragen auf Sprachniveau B1

Alle Fragen, auch die länderspezifischen, hat das "Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen" im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellt. "Wir lassen prüfen, ob redaktionelle Fehler entstanden sind", sagt Schäubles Sprecher Christoph Hübner. "Falls das so ist, werden sie behoben." Allerdings weist er darauf hin, dass es ein von der EU festgelegtes Sprachniveau für Einbürgerungstests gibt. "Die Formulierungen im Fragebogen müssen diesen Vorgaben natürlich entsprechen", sagt Hübner. Wer das vorgesehene Sprachniveau B1 beherrscht, kann gerade das Wichtigste verstehen, deshalb die einfache Sprache. Das klingt tatsächlich nach einem schwierigen Test für die Berliner Wissenschaftler: staatstragende Fragen in einfacher Sprache zu formulieren.
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