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Kazans dürfen zurückkommen

Webseite: http://www.kinderhilfe-kazan.de

 

 

Frankfurter Rundschau 3.7.2007

Kazans dürfen zurückkommen

Gründau Hilfe für Mutter und Kinder

VON JÖRG ANDERSSON

Kehrtwende im Fall Kazan: Die im Februar über Nacht abgeschobenen sechs Kinder der Familie Kazan dürfen mit ihrer Mutter wieder nach Gründau zurück. Zuvor soll in Istanbul geklärt werden, ob der vierjährige, herzkranke Ömer in der Türkei oder in Deutschland operiert wird.

Nach langem Tauziehen haben sich Landrat Erich Pipa (SPD) und der Helferkreis geeinigt, den bis auf den Sohn Izzetin (15) durchweg in Deutschland geborenen Kindern hier eine Zukunft zu ermöglichen. Pflege- und Adoptivfamilien sollen garantieren, dass den Sozialkassen keinerlei Kosten entstehen, heißt es. Rund zwei Dutzend Helfer bemühen sich um Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Schwestern Gülistan und Berivan waren noch zu Jahresbeginn zu Schulsiegerinnen bei Vorlesewettbewerben gekürt worden.

Am Mittwoch fliegen zwei Vertreter nach Istanbul, um dort in drei Kliniken die Operationschancen zu klären. Ömer wurde wegen seines Herzfehlers dreimal in der Universitätsklinik Gießen/Marburg operiert. Mit Bezug auf einen Vertragsarzt in der Türkei hatte Pipa mehrfach erklärt, ein weiterer dringend erforderlicher Eingriff an dem Jungen könne problemlos in der Türkei erfolgen. Zuletzt räumte der Kreis ein, dass zumindest die medizinische Nachsorge in Deutschland besser sei.

Pipa sagte gestern, er habe gegenüber Innenminister Bouffier (CDU) die Wiedereinreise der Familie befürwortet. Dazu lobte er das Engagement des Helferkreises aus Eltern und Kirche um Sylvia Dahlheimer und Edda Deuer. Der Fall habe sehr polarisiert. Er wolle auch einen "Riss in der Gesellschaft vermeiden". Noch vor Kurzem hatte Pipa allenfalls die beiden Geschwister Gülistan und Berivan auf Kosten des Helferkreises zurück nach Deutschland reisen lassen wollen und der Mutter angelastet, im Jahr 1999 Vertreter der Ausländerbehörde bespuckt und beleidigt zu haben. Ihr Mann war damals tätlich geworden.

Der hessische Flüchtlingsrat hatte die Abschiebung als unmenschlich angeprangert und von Sippenhaft gesprochen. Die Tat von Frau Kazan sei verjährt, sie habe ein lupenreines Führungszeugnis. Eine für Montag geplante Mahnwache wurde nach der Einigung abgesagt.

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