»Härtefallkommission kann vielleicht noch was machen«
»Härtefallkommission kann vielleicht noch was machen« 16jähriger Kurde wurde wegen beispielhafter Integration ausgezeichnet – und dann nach Armenien abgeschoben. Ein Gespräch mit Martin Röder Von Gitta Düperthal
Martin Röder ist Flüchtlingsberater des Diakonischen Werks in Eschwege und betreut die Familie des abgeschobenen Jamal Hasanov
Der 16 Jahre alte Kurde Jamal Hasanov war in Eschwege Klassenbester und wurde noch im September von der Hertie-Stiftung mit dem Start-Stipendium für begabte junge Zuwanderer ausgezeichnet. Hessens Kulturministerin Dorothea Henzel (FDP) lobte sogar, unsere Gesellschaft brauche solche Persönlichkeiten. Jetzt wurde er aber nach Armenien abgeschoben ...
Sicherlich, das paßt nicht zusammen. Die Auszeichnung und die Abschiebung von Jamal und seinem Vater widersprechen sich. Das Problem ist, daß nach geltendem Aufenthaltsrecht in der Regel rein formal überprüft wird, wer ausreisepflichtig ist. Diese Familie erhielt keine Aufenthaltsgenehmigung, weil sie die von der Innenministerkonferenz festgelegte Stichtagsregelung nicht erfüllt.
Ursprünglich galt für Familien die Regel, daß sie sechs Jahre hier sein müssen, um aufenthaltsberechtigt zu sein. Mit zwei Bleiberechtsregelungen 2006 und 2007 sollten möglichst viele der damals rund 110000 Geduldeten das Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht: Immer noch sind mehr als 60000 von ihnen ohne Aufenthaltsrecht, obwohl sie länger als sechs Jahre hier sind. Grund dafür ist, daß das Stichtagsdatum vom 1. Juli 2001 von den Landesinnenministern einfach übernommen und nicht aktualisiert wurde. Deshalb wurden Jamal und sein Vater abgeschoben. Ich wurde erst nach der Abschiebung gebeten zu intervenieren.