"Zuerst hieß es, ich würde mit der angebotenen Arbeit 200 Euro zu wenig verdienen, um meine Familie ernähren zu können", erzählt der Vater von fünf Kindern. Doch auch das Angebot für einen Zweitjob in einem Imbiss brachte Kaciran bislang nicht das ersehnte Bleiberecht und ein Ende der kurzfristigen Duldungen: "Die prüfen und prüfen. Wenn ich dem Arbeitgeber nicht bald zusage, stellt der jemand anderen ein und der Job ist weg." Gründe, die gegen ein Bleiberecht sprechen, gebe es bei Nusret Kaciran und seiner Familie nicht, sagt Göttingens evangelischer Ausländerpfarrer Peter Lahmann. In diesem und vielen anderen Fällen sei das Ausländeramt mit der Umsetzung der Regelung "einfach völlig überfordert". Bei Mitarbeitern der Behörde herrsche Unsi-cherheit, wie die Bestimmungen auszulegen seien. Nach jahrelangem Streit hatten sich die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern im November 2006 auf eine Teillösung beim Bleiberecht verständigt. Da-nach können Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland leben und ihren Unterhalt selbst verdienen - bis Ende September dieses Jahres haben sie Zeit zur Jobsuche. Bei Familien mit schulpflich-tigen Kindern ist ein Aufenthalt von sechs Jahren Voraussetzung. In der Praxis laufe die Regelung ins Leere, kritisieren Flüchtlingsberater. In der Stadt und im Kreis Göttingen haben bisher nur acht von rund 1.200 Geduldeten ein Bleiberecht erhalten. 69 von 20.000 bekamen bis zur vergangenen Woche in ganz Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis. 27 von 3.500 waren es in Bremen, 220 von 12.000 in Bayern. Andere Städte und Bundesländer melden ähnlich niedrige Quoten. Für Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat liegt "das Problem im Verfahren selbst. Viele geduldete Flüchtlinge verfügten gar nicht über die verlangten Pässe oder Ersatzpa-piere: "Die Menschen haben oft Hals über Kopf das Land verlassen". Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die der Krieg zu Staatenlosen gemacht habe, bekä-men von keinem der Nachfolgestaaten einen Ausweis - "und ohne Pass gibt's keine Arbeitserlaubnis und ohne Arbeitserlaubnis kein Bleiberecht." Und selbst wer Arbeitsplatz und Pass vorlegen kann, scheitert nach Angaben von Pro Asyl oft an weiteren so genannten Ausschlussgründen. Eine Familie habe keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil sie 1999 im Kirchenasyl Schutz vor Abschiebung suchte. Ein Mann habe das Bleiberecht verwirkt, weil er beim Schlachten von Scha-fen keinen Veterinär hinzuzog und deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. In fast 20 Städten demonstrierten genau 100 Tage nach der Verabschiedung der Blei-berechtsregelung durch die Ressortchefs von Bund und Ländern Betroffene und ihre Unterstützer am 24. Februar für ein weitergehendes Bleiberecht. Die Große Koalition hat auch eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt, die Frist zur Arbeitssuche soll bis 2009 verlängert werden. Doch nun stellen sich Niedersachsen, Bayern und andere von der Union geführte Länder quer. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist die Vereinbarung auch ohne Gesetz eine Erfolgsgeschichte. Nach seinen Berechnungen profitieren vom Bleibe-recht mehr Flüchtlinge als erwartet. Weil bereits nach 100 Tagen 28.000 Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hätten, sei "diese Vereinbarung die beste Bleibe-rechtsregelung, die es in Deutschland je gab". Auch Schünemanns bayerischer Amtskollege Günther Beckstein lehnt eine neue gesetzliche Regelung strikt ab. Die Vereinbarung der Minister sei bereits ein Kompromiss mit der SPD gewesen aus: Evangelischer Pressedienst sozial vom 02.03.2007 Link: http://www.epd.de/sozial/sozial_index_48255.html
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