Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland Mai 2008 in diesem neuen Infobrief haben wir für Sie wieder Nachrichten und Berichte aus unserer Arbeit für Abschiebungshäftlinge, „Geduldete“ und „Illegale“ zusammengestellt. Wir danken für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung! Hier können Sie sich unseren Infobrief als pdf-Dokument herunterladen: http://www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de/index.php?option Walid und die Absurditäten des europäischen Asylsystems Der Fall eines jungen Irakers macht die Absurdität der derzeitigen Praxis des europäischen Asylsystems (Dublin-II) sehr deutlich. Der 20-jährige Walid ist ein chaldäischer Christ, wie sie seit dem Sturz Saddam Husseins zu Hundert-tausenden den Irak verlassen haben, weil sie bedroht und gezwungen wurde, Kopftücher zu tragen. Außerdem wurden sie verdächtigt, mit den Amerikanern zusammen zu arbeiten. Seine Familie war durchaus wohlhabend gewesen und hatte in Bagdad zwei Geschäfte betrieben. Auf eines seiner Geschäfte war ein Anschlag verübt worden, wobei der Sprengstoff allerdings nicht detonierte. Walid war zusammen mit seinem Vater Khalid und zwei weiteren Irakern über die Türkei und Griechenland nach Deutschland geflohen. Aus Athen kommend, waren die vier Iraker Ende Oktober letzten Jahres am Flughafen Tegel von der Bundespolizei festgenommen und in die Abschiebungshaft gebracht worden. Durch die Haft wurden Vater und Sohn schließlich auseinandergerissen. Walid wurde nach gut zwei Monaten aus der Haft entlassen, weil er einen Asylantrag stellte, und einem Wohnheim zugewiesen, wo er anfing, Deutsch zu lernen. Sein Vater allerdings war kurz nach Weihnachten direkt nach Griechenland zurückgeschoben worden, denn nach EU-Recht entscheidet der Staat der ersten Einreise über das Schicksal eines Asylbewerbers. Dort sind die Verhältnisse aber mittlerweile so katastrophal, weil das Land mit den vielen zumeist irakischen Flüchtlingen schlichtweg überfordert ist. Er ist von dort bereits wieder zurück in den Irak geschickt worden und lebt derzeit wohl auf der Straße. Genaues weiß Walid nicht, auch nicht, wie es seiner im Irak zurückgebliebenen Mutter ergangen ist. Er selbst wurde dann Anfang April erneut festgenommen, weil sein Asylantrag dann doch nicht bearbeitet werden konnte, denn Griechenland sei zuständig, und dorthin sollte er auch schon bereits zweimal abgeschoben werden. Er hat sich aber bisher geweigert, nach dem letzten Versuch hatte er heftige gesundheitliche Probleme. Nun hofft er darauf, dass sich trotz alledem Deutschland doch noch für zuständig erklärt (was theoretisch möglich ist). Sein Anwalt betreibt ein entsprechendes Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin. Wie das Verfahren ausgehen wird, ist allerdings noch nicht abzusehen. Odyssee endet vorerst: Iraker erhält Aufenthaltserlaubnis nach Asylrücknahme M., ein irakischer Christ aus Mosul, wurde am 27.1.2008 von Athen kommend am Flughafen München verhaftet. Er hatte versucht mit einem gefälschten Pass einzureisen. Am Flughafen stellte er dann gleich einen Asylantrag und wurde in Abschiebungshaft genommen. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf sein Verfolgungsschicksal angesprochen gab er an, dass er in der kirchlichen Jugendarbeit aktiv gewesen sei. Er habe anonyme Drohungen erhalten mit der Aufforderung, sein Engagement einzustellen. Im Sommer 2007 sei er dann entführt worden. Seine Familie, die zwei Lebensmittelgeschäfte besitzt, habe 20.000 Dollar für seine Freilassung bezahlt. Darauf entschloss er sich, seine Heimat zu verlassen. In Griechenland habe er keinen Asylantrag gestellt, weil er dort keine Lebensperspektive für sich gesehen habe. Bei einer Polizeikontrolle in Athen seien ihm Fingerabdrücke genommen worden und er sei aufgefordert worden, das Land wieder zu verlassen. M. verbrachte zwei Monate als Abschiebungshäftling in der JVA München-Stadelheim. In dieser Zeit stellte das BAMF ein Rückübernahmeersuchen an Griechenland. Der vom JRS beauftragte Rechtsanwalt zog schließlich am 26.3. M’s Asylantrag zurück, weil zu befürchten war, dass M. sonst im Rahmen der Dublin II Verordnung nach Griechenland zurückgeschoben worden wäre. Ohne Asylantrag wiederum griff diese Verordnung nicht mehr und M. wurde am 4.4. freigelassen. Er bekam eine Duldung und wurde nach Nürnberg umverteilt. Mit Schreiben vom 9.4. teilte das BAMF dem Rechtsanwalt schließlich mit, dass für M. Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 AufenthG auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtkonvention vorlägen. M. wird nun voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mittlerweile wurde er auch in die Nähe von Verwandten nach Landsberg verlegt. Seine Odyssee scheint damit ein Ende gefunden zu haben. Flüchtlingsaufnahmeprogramm für Iraker bleibt unklar Die Initiative Deutschlands zur Aufnahme verfolgter Christen aus dem Irak stößt in der Europäischen Union auf Skepsis. Die EU-Innenminister vertagten das Thema auf Juni. Während der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei seinen Länderkollegen Rückendeckung für seine Initiative erhalten hatte, kam Kritik vom slowenischen EU-Vorsitz sowie aus Luxemburg. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) machte Bedenken geltend. Einen deutschen Alleingang zur Aufnahme irakischer Christen schloss Schäuble aus. Nun steht wieder zu befürchten, dass die dringend notwendige Aufnahme von Irakflüchtlingen in Deutschland sich auf unabsehbare Zeit verzögert. Die Erstaufnahmestaaten von Irakflüchtlingen werden weiterhin mit ihren Problemen alleingelassen. Unklar ist, um wie viele irakische Flüchtlinge es konkret geht. Schäuble wollte dies nicht präzisieren. Er wolle verhindern, dass sich die Debatte in der EU „nur um diese Zahl“ drehe, sagte der Minister. Nach seinen Angaben gibt es geschätzte 2,7 Mio. Binnenvertriebene im Irak und 2,2 Mio. Flüchtlinge in Nachbarstaaten. Eine Initiative Schwedens für eine gerechtere Verteilung irakischer Flüchtlinge in den EU-Staaten war zuletzt unter anderem wegen deutschen Widerstands im Sande verlaufen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, erneuerte das Angebot an die Bundesregierung, christliche Flüchtlinge aus dem Irak zunächst in kirchlichen Häusern in Deutschland aufzunehmen: „In unseren Gemeinden hätten sie sofort eine Heimat. Ein soziales Problem stellte sich also nicht, zumal die meisten gut ausgebildet sind.“ Ende aller Abschiebungen nach Griechenland gefordert Die Kritik an den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Griechenland wird immer schärfer. Der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) hat Anfang April einen Stopp aller Abschiebungen nach Griechenland verlangt. Die griechischen Behörden hätten 2007 keinem einzigen Asylbewerber aus Afghanistan und dem Irak umgehend Schutz gewährt. In einem offenen Brief forderte ECRE die 27 EU-Staaten deshalb auf, keine weitergereisten Asylbewerber mehr nach Griechenland zurückzu-schicken. Deutschland, Schweden und Zypern erkannten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr mehr als 80 Prozent aller irakischen Antragsteller sofort als Flüchtlinge an. Griechenland habe eine Anerkennungsquote in erster Instanz von null Prozent. Norwegen habe Anfang Februar entschieden, keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland abzuschieben. Diesem Beispiel sollten die EU-Staaten folgen. ECRE erinnerte an einen Bericht des Innenausschusses im Europa-Parlament, der Griechenland wegen einer unmenschliche Behandlung eingesperrter Asylbewerber rügte. Schweden will in Zukunft abgelehnte irakische Asylsuchende in den Irak abschieben. Schweden will in Zukunft abgelehnte irakische Asylsuchende in den Irak abschieben. Hierzu haben Irak und Schweden am 18. Februar ein Repatriierungsabkommen unterzeichnet. Schon im letzten Jahr hatte Schweden damit begonnen, abgelehnten irakischen Asylsuchenden ca. 2.100 Euro anzubieten, falls sie sich bereit erklären, freiwillig zurückzukehren. Kaum jemand hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Schweden ist seit einiger Zeit zum Hauptaufnahmeland für irakische Flüchtlinge geworden, nicht zuletzt durch die restriktive Praxis anderer EU-Staaten. 2007 wurden in Schweden 18.599 Asylanträge von Irakern gestellt, 72 % davon wurden anerkannt. Inzwischen wurde angekündigt, dass die Abschiebehaft in Märsta, wo der JRS regelmäßige Besuchsdienste anbietet, um eine neue Abteilung (35 Plätze) erweitert werden soll. 25 Jahre Kirchenasylarbeit: Gemeinsamer Aufruf von Asyl in der Kirche e.V. und dem JRS In diesem Jahr wird die Kirchenasylbewegung in Deutschland, die mit dem ersten Kirchenasyl 1983 in der damaligen Kirchengemeinde Zum Heiligen Kreuz in Berlin begann, 25 Jahre alt. Dieses Datum ist Anlass, Bilanz der kirchlichen Asyl- und Flüchtlingsarbeit zu ziehen. In einem Rundbrief vom 6. Mai an die Berliner Kirchengemeinden rufen Asyl in der Kirche e.V. Berlin und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland die Gemeinden zur Unterstützung von Asyl in der Kirche auf. Download unter
http://www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de/images/ Verlängerung der Härtefallregelung über 2009 hinaus gefordert Die Berliner Härtefallkommission hat sich mit Nachdruck für eine Verlängerung der derzeitigen Härtefallregelung eingesetzt. Da diese sich bewährt habe, ersuchen die sieben Mitglieder der Härtefallkommission in einem gemeinsamen Schreiben den Innensenator, auf Bundesebene entsprechend initiativ zu werden. In Berlin gibt es bereits seit 1990 eine Härtefallkommission, die mit dem Zuwanderungsgesetz ab 01.01.2005 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde. Diese tritt zum 31.12.2009 außer Kraft. Für die Beibehaltung haben sich auch die Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten der Länder ausgesprochen. Bei ihrer turnusmäßig stattfindenden Konferenz Ende April in Mainz forderten sie die Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung unbefristet fortzuführen. Die in allen Bundesländern eingerichteten Härtefallkommissionen böten nach dem Aufenthaltsgesetz die einzige Möglichkeit, Ausländerinnen und Ausländern trotz vollziehbarer Ausreisepflicht im Härtefall, also aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen, einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Weniger Asylberechtigte, aber mehr Flüchtlinge in Deutschland Die Zahl der Asylberechtigten in Deutschland sinkt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/8321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Waren es im Jahre 1997 insgesamt 177.339 Personen, so sind es nach Angaben der Bundesregierung zum Stichtag am 31. Dezember 2007 63.364 Personen. Davon hätten 92,1 Prozent unbefristete und 5,1 Prozent befristete Aufenthaltsrechte erhalten, heißt es weiter. Die Mehrzahl der Asylberechtigten sei in Nordrhein-Westfalen registriert. Die meisten der Asyl-berechtigten, so die Bundesregierung, stammten aus der Türkei (26.411), gefolgt vom Iran (8.293) und Afghanistan (4.313). Demgegenüber sei die Zahl der nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlinge auf 62.564 Personen im Jahre 2007 gestiegen - 1996 lag die Zahl noch bei 25.398. Es wird aufgeführt, dass 74,4 Prozent der Flüchtlinge am Stichtag 31. Dezember 2007 befristete Aufenthaltsrechte besaßen und die Mehrheit aus dem Irak stammt. Gleichzeitig lebten 26.540 Personen in Deutschland, denen der Flüchtlingsschutz oder das Asylrecht aberkannt wurde. 2007 wurden insgesamt 9.617 Personen abgeschoben, während es 1997 noch 38.205 Personen waren. 11.765 Personen erhielten 2007 Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung Im Jahr 2007 haben nach – allerdings noch sehr lückenhaften und unvollständigen! - Angaben der Länder 22.858 Personen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der in den Paragrafen 104a und 104b des Aufenthaltsgesetzes enthaltenen gesetzlichen Altfallregelung gestellt. 11.765 Personen erhielten im Jahr 2007 eine derartige Aufenthaltserlaubnis, wie die Bundesregierung in der Antwort (BT 16/8362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion schreibt. Von den 11.765 Personen seien etwa 50,4 Prozent männlichen Geschlechts und 49,6 Prozent weiblichen Geschlechts gewesen. Der Anteil der unter 18-Jährigen liege bei rund 39 Prozent, heißt es weiter. Den Angaben der Länder zufolge hätten 1.770 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, da ihr Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert war. 9.088 Personen hätten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, da die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war. CDU/CSU befürworten Schulzugang auch für Kinder von irregulären Migranten Für den Bereich Schule denkt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über Änderungen bei den Mitteilungspflichten nach. Dies sei Beschlusslage seiner Fraktion, so Reinhard Grindel, Mitglied des Innenausschusses. Auf der vierten Jahrestagung „Illegalität“ des Katholischen Forums Leben in der Illegalität Anfang März in der Katholischen Akademie in Berlin erklärte Grindel, dass Kinder nicht für den illegalen Status ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden können, und dass er Kinder lieber in der Schule als auf der Straße sehe. Eine Neuregelung müsse dazu führen, dass Eltern ohne regulären Aufenthaltsstatus nicht aus Furcht vor Aufdeckung ihre Kinder zu Hause behalten. Generell sei jedoch die Frage der Schulpflicht Ländersache. Weitergehende Änderungen der Mitteilungspflichten wie z.B. im Gesundheitsbereich lehnte Grindel ab, schloss aber nicht aus, dass sich aus dem Einschluss von Kindern in das Schulsystem für diese irgendwann eine Bleibeperspektive entwickeln könnte. Die Mitteilung Grindels stellt eine deutliche Abkehr von der umstrittenen Position dar, dass jegliche Unterstützung von Menschen ohne Status mit der Rechtsordnung unvereinbar sei. Nunmehr wird eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter vorgenommen, bei der im Ergebnis das Recht von Kindern auf Bildung höher gewichtet wird als der Anspruch des Staates, Migranten ohne Aufenthaltsstatus aufzuspüren. Die Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden würdigten dies als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Josef Winkler (Bündnis90/Die Grünen) hob hervor, dass der Schritt leicht ins Leere führen könne, wenn nicht über weitergehende Maßnahmen wie z.B. die Einbeziehung in die Gesundheitsversorgung nachgedacht werde. Große Anfrage zur Situation in den Abschiebungshaftanstalten Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Anfang Mai eine Große Anfrage zur Situation in den deutschen Abschiebungshaftanstalten in den Bundestag eingebracht (BT 16/9142). Mit verschiedenen Fragen nach Einzelheiten versucht die Fraktion, einen Überblick über die Situation in den einzelnen Bundesländern zu erhalten. Der Vorteil einer Großen Anfrage ist, dass sie es möglich macht, das Thema „Abschiebungshaft“ auch in einer Plenardebatte zu diskutieren. Mit der Beantwortung durch die Bundesregierung ist erst im Herbst 2008 zu rechnen. Europäisches Positionspapier zur Abschiebungshaft Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa hat nach mehrjährigen Beratungen ein Positionspapier verabschiedet, in dem in vierzehn Punkten die Forderungen der Organisation nach Verbesserungen der Situation in den Abschiebungshaftanstalten der EU-Staaten zusammengefasst werden. Download unter: http://www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de/images/pdf/ Veranstaltungstipps · Sonntag, 1. Juni: P. Walter Happel SJ, der Direktor der Asociation „Loyola-Gymnasium“ in Prizren/Kosovo, berichtet über die historischen Hintergründe des Kosovokonflikts und wie in diesem zerrissenen Land ein deutliches Zeichen der Hoffnung Wirklichkeit wurde: „Das Wunder von Prizren!“ Die Veranstaltung beginnt um 19.15 Uhr im Pfarrsaal St. Canisius, Witzlebenstr. 30, 14057 Berlin. Keine Anmeldung erforderlich! · Dienstag, 17. Juni: Im Rahmen einer Vortragsreihe des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Thema „Menschenrechtliche Integrationspolitik“ diskutieren Stefan Keßler (Policy officer beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland), und Reinhard Grindel, MdB CDU/CSU, über „Aufenthaltsrecht und Integration“. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Deutschen Institut für Menschenrechte, Konferenzraum D, Erdgeschoss, Zimmerstr. 26/27, in Berlin. · Donnerstag, 04. September: Der JRS bietet eine Fortbildung zum Thema „Probleme der EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin-II in der Praxis“ an. Referent ist Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg. Die Veranstaltung findet von 16 bis 21 Uhr im Pfarrsaal St. Canisius statt. Anmeldungen bitte an: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de Fernsehtipp · NUR GEDULDET - Flüchtlingskinder in Deutschland: Nur geduldet sind die angolanischen Brüder Celso und Eduine, Mamadou aus Guinea und die Schwestern Nora und Otilya aus Kinshasa im Kongo. Alle kamen allein, ohne Eltern nach Deutschland in der Hoffnung, hier Zuflucht zu finden. Der Film von Natascha Breuers und Ralf Jesse begleitet die Kinder und Jugendlichen zwei Jahre lang bei ihrem Weg durch den Dschungel der deutschen Ausländergesetzgebung. Vor allem aber erzählt die Langzeitdokumentation davon, wie Eduine und Mamadou, Celso und Nora, Neves und Otilya ein fremdes Land entdecken, wie sie eine fremde Kultur und Sprache erlernen, und wie sie sich allein in Deutschland behaupten. arte zeigt den Film am 31. Mai um 18 Uhr. Hörtipp · Am 24. Juni wird P. Martin Stark SJ (Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes) auf Radio Horeb (www.horeb.org) in der Sendereihe „Lebenshilfe“ zu hören sein zum Thema: „Irakische Christen in Deutschland - Überleben im Wartezustand“. Im Raum München ist Radio Horeb auf UKW 92,4 MHz zu empfangen. Mitarbeiter aus europäischen Länderbüros besuchen JRS Deutschland Vom 14. bis 19. Oktober ist der JRS Deutschland Gastgeber des „Annual General Meeting“ des JRS Europa. Hierzu erwarten wir rund 50 MitarbeiterInnen aus den europäischen Länderbüros des JRS. Tagungsort ist der Karmel in Birkenwerder (nördlich von Berlin). Hierfür suchen wir freiwillige Helfer u.a. für Transporte der Teilnehmer (Führerschein) und Hilfestellung bei der Organisation im Haus. Natürlich können sie auch an dem ein oder anderen Programmpunkt teilnehmen. Herzlichen Dank Der Fall des 20-jährigen Walid aus dem Irak ist keine Ausnahme. Auch in anderen Abschiebungshaftanstalten sind Iraker inhaftiert. Während die Politik noch debattiert, meinen wir, dass wir jetzt schon helfen müssen. Dies können wir nur durch ihre Unterstützung – sei es durch Ihr Interesse, Ihre Anteilnahme, Ihr Gebet, aber auch durch Ihre finanzielle Unterstützung – etwa für unseren „Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge“. Bankverbindung: Jesuiten-Flüchtlingsdienst Spendenkonto 6000 401 020, Pax Bank, BLZ: 370 601 93 Über www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de können Sie auch direkt und sicher online spenden. Im Namen der betroffenen Inhaftierten sagen wir Ihnen herzlichen Dank. Ihr JRS-Team Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) • Witzlebenstr. 30a • D-14057 Berlin Fon: +49(30)32 60 25 90 • Fax: +49(30)32 60 25 92 info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de • www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de
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