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Homophobie wirksam bekämpfen

 

15 Jahre nach Abschaffung des §175:

Homophobie wirksam bekämpfen, Diskriminierung von Lesben und Schwulen endlich abbauen

 

Zur Abschaffung des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch (§175 StGB) vor genau 15 Jahren erklärt Manuel Stock, Mitglied des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Am 10. März 1994 wurde der berüchtigte Paragraph 175 des Strafgesetzbuches endgültig abgeschafft. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und in der Bundesrepublik galt die nationalsozialistische Gesetzgebung gegen Homosexuelle bis 1969 unverändert fort. Von 1872 bis 1994 wurden etwa 140.000 Männer aufgrund des Paragraphen 175 verurteilt. Nachdem die GRÜNE Bundestagsfraktion ihn bereits 1986 mit einer Gesetzesinitiative abschaffen wollte und CDU, SPD und FDP dies ablehnten, wurde er im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.

15 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 leben heute Lesben und Schwule in Deutschland so frei wie nie zuvor. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist uns eine kleine Kulturrevolution für Akzeptanz gelungen. Dennoch sind homophobe Parolen im Fußballstadion, in manchen Musikszenen und besonders auf dem Schulhof immer noch Alltag, mehren sich die Berichte über antihomosexuelle Gewalttaten. Homosexuellenfeindlichkeit wird besonders aufgrund traditioneller Männlichkeitsvorstellungen bzw. Geschlechterrollen und starker Religiosität hervorgerufen. In vielen Unternehmen wird Vielfalt noch immer nicht als Bereicherung anerkannt, sondern werden Lesben und Schwule latent diskriminiert.

Wir wollen, dass Hessen einen Aktionsplan gegen Homophobie auflegt und die Landesverwaltung ihre Vorbildfunktion für Wirtschaft und Gesellschaft wahrnimmt und Diversity-Konzepte erarbeitet und umsetzt.

Solange der Staat Lesben und Schwule diskriminiert, kann er nicht Vorbild sein. So muss unter anderem das Landesrecht endlich und umfassend an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst werden und lesbischen und schwulen Paaren darf das Adoptionsrecht nicht weiter verwehrt bleiben.

Die Rechte von Lesben und Schwulen sind eine Frage der Demokratie und Menschenrechte, deshalb bedürfen sie keinen Aufschub – nicht unter der Großen Koalition im Bund, noch unter Schwarz-Gelb in Hessen. 15 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 bleibt noch viel zu tun und es müssen auch endlich die Betroffenen nach 1945 rehabilitiert und entschädigt werden.“

 

(c)BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
Kaiser-Friedrich-Ring 77
65185 Wiesbaden
Tel. 0611.98920.16
Fax 0611.98920.33

E-Mail: presse@gruene-hessen.de

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