Presseerklärung 7. Januar 2010
Prozess um den Tod von Oury Jalloh wird noch einmal aufgerollt
PRO ASYL begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Hoffnung auf späte Aufklärung und Gerechtigkeit PRO ASYL begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Revisionsverfahren um den Tod des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten sierra-leonischen Asylsuchenden Oury Jalloh. Mit der Entscheidung im Revisionsverfahren verbindet sich die Hoffnung auf eine späte Aufklärung der Tragödie. Was in der Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau am 7. Januar 2005 wirklich geschah, könnte nun doch zumindest teilweise noch geklärt werden. Jalloh war dort an Händen und Füßen gefesselt bei lebendigem Leibe verbrannt. Bis zum heutigen Tage war die Öffentlichkeit Zeuge eines Polizei- und Justizskandals großen Ausmaßes. Wer das Konglomerat aus Lügen und Vertuschungen erlebt hat, das das zweijährige Verfahren in der Vorinstanz beim Landgericht Dessau geprägt hat, sieht die heutige Entscheidung mit Erleichterung. Der vorsitzende Richter des Landgerichts Dessau hatte das justizielle Aufklärungsdesaster und die Vielzahl der präsentierten Falschaussagen von Seiten der Polizei mit dem Satz zusammengefasst: „Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts“. Die heutige Entscheidung des BGH bedeutet, dass es bei dieser folgenlosen Aussage nicht bleiben kann. Fünf Jahre nach der Tat wird es allerdings nicht leichter werden, die Todesumstände aufzuklären. Und auf eines sollte man nicht hoffen: dass die polizeilichen Zeugen hierzu einen konstruktiven Beitrag leisten. Kontakt: Tel.: 069 23 06 95 E-Mail: presse@proasyl.de
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