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Abzuschiebende gehören nicht ins Gefängnis
Pressemitteilung der EKHN und DWHN
28. Januar 2010

Abzuschiebende gehören nicht ins Gefängnis

Kirche und Diakonie fordern bundesweites Gesetz zur Neuregelung der Abschiebungshaft · EU-Rückführungsrichtline umsetzen

Mainz/Frankfurt am Main/ Darmstadt, 28. Januar 2010. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Dr. Volker Jung und der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau Dr. Wolfgang Gern haben sich dafür ausgesprochen, dass die Bundesländer Abschiebungshäftlinge nicht mehr in Strafvollzugseinrichtungen unterbringen. Sie seien keine Straftäter, deshalb sei für sie eine andere Unterbringung angemessen.  Das erklärten sie anlässlich der 3. bundesweiten Fachtagung „Beratung und Seelsorge in der Abschiebungshaft“, die am Donnerstag      (28. Januar 2010) in Mainz zu Ende gegangen ist. An ihr hatten 60 Fachleute aus mehreren Ländern teilgenommen.

Jung und Gern wiesen auf der Tagung darauf hin, dass die Unterbringung von Abzuschiebenden in Strafvollzugseinrichtungen nicht in Einklang mit der Rückführungsrichtlinie der EU stehe, die bis Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Sie schreibt vor, dass Abzuschiebende in eigenen Einrichtungen unterzubringen sind, die sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden. Das müsse nun in allen Bundesländern umgesetzt werden und dazu sei ein bundesweites Abschiebungshaftvollzugsgesetz der richtige Weg, erklärten Jung und Gern.

Zurzeit ist der Vollzug der Abschiebungshaft sehr unterschiedlich geregelt. Während einige Bundesländer, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, bereits spezielle Einrichtungen haben, werden in Hessen und anderen Bundesländern viele Abzuschiebende nach wie vor in Strafvollzugsanstalten untergebracht.

Gern: „Innerhalb der Einrichtung frei bewegen und kommunizieren“

„Personen in Abschiebungshaft müssen sich innerhalb der Einrichtung frei bewegen und kommunizieren dürfen. Arbeitsgelegenheiten sollten vorhanden und staatlich finanzierte Rechtsberatung allgemeiner Standard sein. Betreuungsorganisationen müssen ungehinderten Zugang zu den Häftlingen haben“, erläuterte Wolfgang Gern die Forderungen von Kirche und Diakonie. Minderjährige, Schwangere und psychisch kranke Personen dürften gar nicht in Abschiebungshaft genommen werden.

Jung: Mehr Transparenz

Kirchenpräsident Jung begrüßte ausdrücklich das in der Rückführungsrichtlinie der EU vorgesehene System für die Überwachung von Abschiebungsmaßnahmen. „Keine Form der Freiheitsentziehung vollzieht sich so sehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit wie die Abschiebungshaft. Darum ist gerade hier eine unabhängige Beobachtung von besonderer Bedeutung“, erläuterte Jung. Mit der Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt hätte die Evangelische Kirche in Kooperation mit der Bundespolizei und Menschenrechtsorganisationen ein überzeugendes Modell geschaffen, das auch auf die Abschiebungshaft ausgedehnt werden könne. „Mehr Transparenz ist für alle Seiten von Vorteil“, so der Kirchenpräsident.

Stichwort „Rückführungsrichtlinie der EU“

Die Ende 2008 vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat angenommene „Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (die sogenannte Rückführungsrichtlinie) muss bis zum 24.12.2010 in nationales Recht umgesetzt sein. Nach Artikel 16(1) der Rückführungsrichtlinie muss Abschiebungshaft im Regelfall in speziellen Einrichtungen vollzogen werden. Art. 16(4) schreibt vor: „Einschlägig tätigen zuständigen nationalen und internationalen Organisationen sowie nicht-staatlichen Organisationen wird ermöglicht, in Absatz 1 genannte Hafteinrichtungen zu besuchen ...“ In Art. 8(6) heißt es: „Die Mitgliedsstaaten schaffen ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen.“ Die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie kann nach Ausschöpfen des nationalen Rechtsweges durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden.

Hinweise für Journalisten:

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Pfarrer Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN und des DWHN, 069 / 7947226 oder 0170 / 764053

Verantwortlich: gez. Kathleen Niepmann, Pressesprecherin DWHN
und Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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