Riegel gegen Zwangsverheiratungen
Gericht erkennt Tochter der von Abschiebung bedrohten Gülüzar Yildirim als Flüchtling an
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Die Rüsselsheimer Anwältin Petra von Schumann hat einen großen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Asylverfahren der jüngeren Tochter der von Abschiebung bedrohten Gülüzar Yildirim zu deren Gunsten entschieden. Von Michael Wien Die 18-Jährige ist mit diesem Urteil als Flüchtling anerkannt. Damit verbunden sind eine Aufenthaltserlaubnis und ein gerichtliches Verbot ihrer Abschiebung. Petra von Schumann erläuterte die Bedeutung des Urteiles in einem Gespräch mit der "Main-Spitze": "Der Gesetzgeber verbietet die Abschiebung eines Asyl suchenden Menschen, wenn in seinem Herkunftsland absehbar seine Freiheit bedroht ist. Das Gericht hat festgestellt, dass dieser jungen Frau unmittelbar nach Ankunft in der Türkei Zwangsverheiratung droht." Dass in der Türkei zurzeit die Einrichtung erster Frauenhäuser geplant werde, habe das Gericht als nicht ausreichend angesehen. Diese Entwicklung stehe erst an ihrem Anfang und garantiere nicht die Sicherheit der jungen Frau. Petra von Schumann zeigte sich sehr glücklich, nach acht Jahren nicht weniger engagierter Anläufe in anderen Fällen erstmals wieder so erfolgreich für Rechte eines Asylbewerbers gestritten zu haben. Zugleich spielte sie ihren Anteil am Zustandekommen der Entscheidung herunter. Zwangsverheiratung werde von deutschen Gerichten zunehmend als nicht mehr gut zu machender Eingriff in Freiheit und Unversehrtheit von Frauen erkannt, Asylbewerberinnen in solcher Lage würden zunehmend von deutschen Gerichten vor der Misshandlung geschützt. Wie berichtet war die zwei Jahre ältere der beiden hier lebenden Töchter Gülüzar Yildirims von deren Ex-Mann zu einer Reise in die Türkei gezwungen und dort zwangsverheiratet worden. Ein türkisches Gericht soll die "Ehe" jüngst aufgehoben haben, auf Zusendung der Urkunde wartet die weiterhin wegen der vorausgegangenen körperlichen und seelischen Misshandlungen durch ihren Vater in therapeutischer Behandlung betreute junge Frau. Die jüngere der Schwestern rang in einem Gespräch mit der "Main-Spitze" nach Worten, sucht den Erfolg noch einzuordnen. Zu groß sind die Sorgen um die Mutter, der die Familie ihres Ex-Mannes wie berichtet schwere Gewalt für den Fall androht, dass ihr der angerufene Petitionsausschuss des Landtages nicht hilft und die deutschen Behörden sie abschieben. Petra von Schumann hat jetzt wegen der Ablehnung des Antrages der Mutter durch einen Darmstädter Richter auch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen. Während die jüngere Tochter weiterhin auf ihren Realschulabschluss hinarbeitet, holt die ältere erst einmal ihren Hauptschulabschluss nach. Zugleich bemüht auch sie sich um Arbeit, nicht nur weil ihr Unabhängigkeit von Hilfe zum Lebensunterhalt einen besseren Aufenthaltsstatus ermöglichen würde. Zurzeit hat sie eine "Fiktionsbescheinigung", die Arbeitgebern allerdings nicht reicht, sie einzustellen. Sie ist aus diesem Teufelskreis noch nicht heraus, obwohl sie von Abschiebung nicht unmittelbar bedroht ist, wie die Anwältin erläutert. Petra von Schumann bemüht sich, auch ihr zu helfen, der nach ihrer Flucht als Zwangsverheiratete bei einer erzwungenen Rückkehr in die Türkei ebenso wie der Mutter Vergeltung durch den Clan des Vaters droht.
"Main-Spitze" vom 29.10.2008 URL: http://www.main-spitze.de/region/objekt.php3?artikel_id=3493755
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