PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Presseerklärung 21. Juli 2009 Gerichtliches Nachspiel zu einem Suizid in Abschiebungshaft Arzt wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank PRO ASYL: Mustafa Alcali starb im Spinnennetz der Abschiebungsbetreiber Am Donnerstag steht der Facharzt für Psychiatrie, Heinrich W., in Frankfurt am Main vor Gericht. Das Amtsgericht wird sich mit der Frage befassen müssen, welche Verantwortung der Arzt für den Suizid des Kurden Mustafa Alcali, der sich am 27. Juni 2007 mit Hilfe eines zerrissenen T-Shirts in Abschiebungshaft in der JVA Frankfurt am Main I erhängt hat, trägt. Angeklagt ist W. wegen fahrlässiger Tötung. Der 30-jährige Mustafa Alcali, dessen Asylantrag abgelehnt war, hatte wenige Wochen vor seinem Tod versucht, sich auf offener Straße mit Benzin in Brand zu setzen. Er wurde daraufhin wegen Eigen- und Fremdgefährdung in die Psychiatrie Hanau eingewiesen. Trotz der vorläufigen Diagnose einer schizophrenen Psychose und des Hinweises der behandelnden Ärzte auf ein deutliches Suizidrisiko wurde seine Situation in der Folgezeit bagatellisiert. Der jetzt angeklagte Facharzt hat Alcali offenbar ein einziges Mal im Rahmen eines diagnostischen Gespräches gesehen. Ohne Rücksprache bei den vorbehandelnden Ärzten hielt er Alcali für gesund und wertete die dem Rechtsanwalt von Seiten des Klinikums Hanau mitgeteilte Diagnose und das darin attestierte Suizidrisiko als „Gefälligkeitsschreiben“. Auf die Anklagebank hätten nach Auffassung von PRO ASYL auch bürokratische Mittäter gehört, denn der Weg zur Fehldiagnose „keine Suizidgefahr“ war ein langer. Außer einem willfährigen Arzt gab es ignorante Richter, die ihren Beitrag zur Katastrophe geleistet haben. „Wem einmal das Stigma des ausreiseunwilligen Ausländers angeheftet wird, der klebt im Spinnennetz der Abschiebungsbetreiber, die jeweils nur soviel wissen wollen, dass ihre Mission nicht gefährdet wird,“ so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Hanau z.B. wird mit dem Vorwurf leben müssen, sich bei der Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Abschiebungshaft, in der Alcali saß, einseitig auf den Befund des jetzt angeklagten Facharztes gestützt zu haben. Warum dieser trotz fortgeschrittenen Pensionsalters als Konsiliararzt der JVA Kassel I wirken durfte, ist ebenfalls klärungsbedürftig. PRO ASYL hat den Fall im Juli 2007 recherchiert und eine Chronologie dessen veröffentlicht, was eine ignorante Justiz und willfährige Abschiebungsärzte vor Alcalis Tod getan oder unterlassen haben (siehe Anlage). gez. Bernd Mesovic Referent Der Prozess findet am 23. Juli 2009 um 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Gebäude E, Saal 25 statt. | | | Postfach 16 06 24 | Telefon: 069/23 06 88 | internet: http://www.proasyl.de | 60069 Frankfurt / Main | Telefax : 069/23 06 50 | e-mail: proasyl@proasyl.de |
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